Das Kantonale Labor Basel-Landschaft (zuständig für die Lebensmittelkontrolle) und das Pass- und Patenbüro Basel-Landschaft (zuständig für die Wirtepatente) haben im November 2002 alle Alkohol verkaufenden Geschäfte und Restaurants im Kanton angeschrieben und auf die geltenden gesetzlichen Regelungen hingewiesen. In Geschäften und Restaurants ist danach ein gut sichtbares Schild anzubringen, auf dem darauf hingewiesen wird, dass die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche verboten ist. Ein Schild, von der Gesundheitsförderung Baselland entworfen, wurde dem Versand beigelegt. Nach der neuen Lebensmittelverordnung müssen zudem alkoholische Getränke so zum Verkauf angeboten werden, dass sie von alkoholfreien Getränken klar getrennt und deutlich unterscheidbar sind.
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Plakat A4 Hoch [PDF-Format] |
Die Schilder können beim Kantonalen Labor bestellt werden.
Auskunft erteilt:
das Kant. Laboratorium
Kantonales Labor
Gräubernstrasse 12, 4410 Liestal
Tel. 061 552 20 00
E-Mail: vsd-kl@bl.ch
das Pass- und Patentbüro BL
Mühlegasse 14, 4410 Liestal
Tel. 061 552 58 69
e-mail: markus.hauser@bl.ch
die Gesundheitsförderung BL
Bahnhofstrasse 5, 4410 Liestal
Tel. 061 552 62 87 (Mo-Do 8h-12h; Mo u. Mi 14h-17h)
E-Mail: gesundeitsfoerderung@bl.ch
www.gesundheitsfoerderung.bl.ch
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