Arisdorf: Aktuelle Mitteilungen

8. Februar 2012


Wahl Bürgerrat
Nachdem innert Frist gleich viele Vorschläge wie zu wählende Mitglieder des Bürger-rates eingegangen sind, ist die stille Wahl zustande gekommen.
Die Geschäftsprüfungskommission hat demnach beschlossen:
1. Als Bürgerräte von Arisdorf für die Amtsperiode vom 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2016 werden als in stiller Wahl gewählt erklärt: Kent Gränicher / Heinz Kunz / Thomas Wellauer.
2. Der auf den 11. März 2012 angesetzte Wahlgang wird widerrufen.
3. Gegen diesen Beschluss kann innert drei Tagen seit Veröffentlichung beim Regie-rungsrat schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Geschäftsprüfungskommission



7. Februar 2012


Aus den Verhandlungen des Gemeinderates
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 6. Februar 2012 nebst verschiedenen Routinegeschäften noch folgende Geschäfte behandelt:

1

Der Sanierung der Brunnenanschlüsse durch die Firma Graf Spenglerei Sanitär AG, Maisprach, wurde zugestimmt.

2

Der Erteilung des gemeinsamen Sorgerechts für ein ausserhalb der Ehe geborenes Kind wurde zugestimmt.

3

Der Räumung der Liegenschaft einer verbeiständeten Person wurde zugestimmt.



Steuererklärung 2011
In der letzten Woche haben Sie die Steuererklärung 2011 erhalten. Steuerpflichtige Personen, die keine Steuerformulare erhalten haben, sind verpflichtet sich umgehend bei der Steuerverwaltung in Liestal zu melden.
Abgabetermin für die ausgefüllte Steuererklärung 2011 ist der 31. März 2011. Dürfen wir Sie bitten, folgende Punkte besonders zu beachten:
Die beiden Originale (Steuererklärung und Wertschriftenverzeichnis) müssen datiert und unterschrieben (bei Ehepaare durch beide Ehepartner) eingereicht werden.
Falls das Ausfüllen der Steuererklärung mit EasyTax erfolgt, unterschreiben Sie bitte die Easy Tax-Ausdrucke, in der Regel Seiten 5 und 6. Ebenfalls muss auch der Easy Tax-Begleitbogen eingereicht werden. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.



9. Dezember 2011

 

Schneefall und Eisglätte
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei Schneefall und Eisglätte Fahrzeuge, welche den Winterdienst behindern, von öffentlichen Strassen und Plätzen entfernt werden müssen. Ihre Rücksichtnahme erleichtert den Winterdienst und Sie schützen sich ausserdem vor Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Splitt, Salz und gar Kollision. Die Verantwortung liegt bei jedem Einzelnen. Da auf den Gemeindestrassen reduzierter Winterdienst betrieben wird, bitten wir Sie, die Fahrweise den Strassenverhältnissen anzupassen.

 


 

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