Augst: Aktuelle Mitteilungen

6. Februar 2012


Planauflage - Baulinienplan für die Hauptstrasse, Parzelle Nr. 411
Der von der Bau- und Umweltschutzdirektion am 24. Januar 2012 beschlossene Baulinienplan für die Hauptstrasse, Parzelle Nr. 411 wird gemäss § 13 des Raumplanungs- und Baugesetzes während 30 Tagen, vom 13. Februar 2012 bis 13. März 2012 in der Gemeindeverwaltung Augst öffentlich aufgelegt.
Schalterstunden:
Montag - Freitag, 09.00 - 11.30 Uhr
Montag und Freitag, 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch, 14.00 - 18.00 Uhr
Einsprachen zum Baulinienplan sind bis spätestens 13. März 2012 schriftlich und begründet, der Bau- und Umweltschutzdirektion, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal einzureichen.
Tiefbauamt


Amtlichen Vermessung Augst, Los 4
Auflage der Erneuerungsakten
Die amtliche Vermessung über das ganze Gemeindegebiet der Gemeinde Augst wurde in den vergangenen zwei Jahren durch die Firma Geoprat AG, Arlesheim erneuert. Die Erneuerung umfasste primär die Informationsebene Bodenbedeckung, d.h. die flächenhafte Aufbereitung der Bodenbedeckung in den Qualitätsstandard AV93. Dabei wurden die vorhandenen Linien und Objekte aus den bestehenden Plänen verwendet und wo nötig ergänzt und strukturiert, damit daraus eine flächenhafte Bodenbedeckung definiert werden konnte. Es resultieren pro Parzelle neue Flächenanteile der verschiedenen Bodenbedeckungsarten.
Die Arbeiten umfassten auch die Informationsebene Liegenschaften. Sämtliche Grund-stücksflächen wurden aus Landeskoordinaten der Grenzpunkte ermittelt. Im Vergleich zu früheren, im Grundbuch eingetragenen Ermittlungen, die zum Teil grafisch ab dem Grundbuchplan erfolgten, sind die neuen Flächen rechnerisch ermittelt und somit genauer. An der tatsächlichen Grösse des Grundstückes hat sich nichts verändert. Bei einigen wenigen Parzellen resultieren gegenüber den früheren, im Grundbuch eingetragenen Ermittlungen kleine Differenzen. Die betroffenen Grundeigentümer wurden direkt mittels schriftlicher Anzeige orientiert.
Die öffentliche Auflage der Erneuerung Los 4 findet vom 12. Januar 2012 bis 10. Februar 2012 statt. Die Akten (Pläne für das Grundbuch, Liegenschaftsbeschriebe) können während der ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Augst eingesehen werden. An folgenden zwei Terminen stehen Ihnen die zuständigen Fachpersonen zur Auskunftserteilung auf der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung:
Dienstag, 17. Januar 2012, 17.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch, 1. Februar 2012, 17.00 - 18.00 Uhr
Nach Abschluss des Anzeigeverfahrens und der Erledigung allfälliger Einsprachen werden Grundbuchamt und Gemeinde das Vermessungswerk gestützt auf die Genehmigung der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Kataster nachtragen.
Gemeinderat


Mütter- Väterberatung
Wussten Sie………

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dass die Mütter- und Väterberatung (MVB) ein kostenloses Angebot ist, welches flächendeckend in der ganzen Schweiz angeboten wird?

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dass per Gesetz alle Eltern in Baselland Anrecht auf diese Dienstleistung haben?

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dass ca. 80 % der Eltern das Angebot nutzen?

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dass Mütterberaterinnen in der Regel ausgebildete Pflegefachfrauen sind, welche eine 2-jährige Zusatzausbildung zur Mütterberaterin HF absolviert haben?

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dass Mütterberaterinnen unter Schweigepflicht stehen?

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dass die Mütterberaterin Ihnen keine fertigen Rezepte liefert, sondern mit Ihnen zusammen nach individuellen Lösungen sucht?

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dass auch Väter und andere Betreuungspersonen herzlich willkommen sind!?

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dass die Mütterberaterin Sie zu Fragen berät über: körperliche, seelische und geistige Entwicklung, Ernährung, Pflege und Erziehung Ihres Kindes und Sie in schwierigen Situationen unterstützt und begleitet?

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dass Sie die Beratung nicht nur während der Säuglingszeit nutzen dürfen, sondern bis zum Kindergarteneintritt Ihres Kindes?

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dass Sie einfach anrufen und einen Termin vereinbaren oder Fragen stellen können?

Beratungsnachmittage für Augst und Längi jeweils am 2. und 4. Donnerstag im Monat von 14.00-16.00 Uhr im Gemeindehaus, Hauptstrasse 2 in Augst
Nächste Daten: 12. + 26. Januar, 9. + 23. Februar, 8. + 22. März, 12. + 26. April, 10. + 24. Mai, 14. + 28. Juni 2012. Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin und bringen Sie in die Beratung das Gesundheitsbuch mit.
Telefon Montag bis Freitag von 8 bis 9 Uhr: 061 971 12 73
Ihre Mütterberaterin, Edith Fischer

 

Gemeindewahlen
Die Gemeindewahlen werden gemäss Gesetz über die Politischen Rechte neu vom Gemeinderat bzw. Bürgerrat angeordnet, die Landeskanzlei gibt eine Terminempfehlung für die Ansetzung der periodischen Neuwahlen der Gemeinden ab.
Folgende Wahltermine werden empfohlen:

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11. März 2012, Wahl der Gemeinderäte für die Amtsperiode 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2016.

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22. April 2012, Nachwahl für die am 11. März nicht Gewählten

Der Gemeinderat setzt die Wahltermine gemäss oben aufgeführter Empfehlung fest.

 


 

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