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Aktiengesellschaft: Änderungen bei einer Zweigniederlassung mit Hauptsitz in der Schweiz
Angaben zum Hauptsitz
Ändert die Firma, der Zweck oder der Sitz des Hauptsitzes, so meldet das Handelsregisteramt des Hauptsitzes dies dem Handelsregisteramt der Zweigniederlassung von Amtes wegen. Damit die Eintragung vollzogen werden kann, ist die Änderung entweder durch den Präsidenten (oder Vizepräsidenten) und ein weiteres Mitglied oder durch eine für das Gesamtunternehmen einzeln zeichnungsberechtigte Person oder durch zwei für das Gesamtunternehmen zu zweien zeichnungsberechtigte Personen anzumelden.
Sitz und Domiziländerung der Zweigniederlassung
Verlegt die Zweigniederlassung ihr Domizil innerhalb der gleichen Gemeinde, so ist eine Anmeldung einzureichen, welche durch eine mit Einzelunterschrift oder zwei mit Kollektivunterschrift zu zweien eingetragene Personen unterzeichnet ist. Im weiteren ist eine unterzeichnete Selbständigkeitserklärung einzureichen.
Verlegt die Zweigniederlassung ihren Sitz innerhalb des Kantons Basel-Landschaft so sind folgende Belege einzureichen:
- | Anmeldung an das Handelsregister [Anmeldeformular *] (= Begleitschreiben). Die Anmeldung muss vom Präsidenten und einem weiteren Mitglied des Verwaltungsrates, respektive vom einzigen Verwaltungsrat unterzeichnet werden. Die Anmeldung kann auch von einem für das Gesamtunternehmen Einzelunterschriftsberechtigten oder von zwei für das Gesamtunternehmen Kollektivzeichnungsberechtigten gültig unterschrieben werden. Die Unterzeichnung durch sämtliche Verwaltungsratsmitglieder ersetzt ein entsprechendes Verwaltungsratsprotokoll. |
- | Protokoll des Verwaltungsrates, in welchem der Beschluss über die Sitzverlegung festgehalten ist. Das Protokoll des Verwaltungsrates muss nicht eingereicht werden, wenn die Anmeldung an das Handelsregister von sämtlichen Verwaltungsräten unterschrieben wird. Das Protokoll muss mit ORIGINAL-Unterschriften des Vorsitzenden der Verwaltungsratssitzung und des Protokollführers versehen sein. |
- | Selbständigkeitserklärung [Selbständigkeitserklärung *] |
Eingetragene Personen
Finden am Hauptsitz Änderungen bezüglich der eingetragenen Personen - wie zum Beispiel Neueintragung oder Löschung von Verwaltungsräten und Direktoren statt, so meldet das Handelsregisteramt des Hauptsitzes dies dem Handelsregisteramt der Zweigniederlassung von Amtes wegen mit. Sollen die Änderungen auch bei der Zweigniederlassung eingetragen werden, so muss eine Anmeldung [Anmeldeformular *] eingereicht werden, welche entweder durch den Präsidenten (oder Vizepräsidenten) und ein weiteres Mitglied oder durch eine für das Gesamtunternehmen einzeln zeichnungsberechtigte Person oder durch zwei für das Gesamtunternehmen zu zweien zeichnungsberechtigte Personen unterzeichnet ist. Die Einreichung von Protokollen ist nicht erforderlich, da diese durch die Meldung des Handelsregisteramtes des Hauptsitzes ersetzt werden.
Finden die Änderungen bezüglich der eingetragenen Personen nur bei der Zweigniederlassung statt, so sind die gleichen Belege einzureichen, wie sie bei entsprechenden Änderungen des Hauptsitzes erforderlich sind.
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