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Aktiengesellschaft: Änderungen bei einer Zweigniederlassung mit Hauptsitz im Ausland
Angaben zum Hauptsitz
Ändert die Firma, der Zweck, der Sitz, die Höhe oder die Einteilung des Kapitals des Hauptsitzes, so sind dem Handelsregisteramt die Belege einzureichen, welche den Nachweis der Änderungen erbringen (Protokolle, ev. Handelsregisterauszug, bei Statutenänderungen ein beglaubigtes Exemplar der aktuellen Statuten). Zusätzlich ist eine Anmeldung einzureichen. Diese ist entweder durch den Präsidenten (oder Vizepräsidenten) und ein weiteres Mitglied oder durch den einzigen Verwaltungsrat zu unterzeichnen.
Sitz und Domiziländerung der Zweigniederlassung
Verlegt die Zweigniederlassung ihr Domizil innerhalb der gleichen Gemeinde, so ist eine Anmeldung einzureichen, welche durch eine mit Einzelunterschrift oder zwei mit Kollektivunterschrift zu zweien eingetragenen Personen unterzeichnet ist. Im weiteren ist eine unterzeichnete Selbständigkeitserklärung einzureichen.
Verlegt die Zweigniederlassung ihren Sitz innerhalb des Kantons Basel-Landschaft so sind folgende Belege einzureichen:
- | Anmeldung an das Handelsregister [Anmeldeformular *] (= Begleitschreiben). Die Anmeldung muss vom Präsidenten und einem weiteren Mitglied des Verwaltungsrates, respektive vom einzigen Verwaltungsrat unterzeichnet werden. Die Unterzeichnung durch sämtliche Verwaltungsratsmitglieder ersetzt ein entsprechendes Verwaltungsratsprotokoll. |
- | Protokoll des Verwaltungsrates, in welchem der Beschluss über die Sitzverlegung festgehalten ist. Das Protokoll des Verwaltungsrates muss nicht eingereicht werden, wenn die Anmeldung an das Handelsregister von sämtlichen Verwaltungsräten unterschrieben wird. Das Protokoll muss mit ORIGINAL-Unterschriften des Vorsitzenden der Verwaltungsratssitzung und des Protokollführers versehen sein. |
- | Selbständigkeitserklärung [Selbständigkeitserklärung *] |
Eingetragene Personen
Finden am Hauptsitz Änderungen bezüglich der eingetragenen Personen - wie zum Beispiel Neueintragung oder Löschung von Verwaltungsräten und Direktoren statt, so sind die entsprechenden Wahlbelege einzureichen (ev. Handelsregisterauszug). Zusätzlich ist eine Anmeldung [Anmeldeformular *] einzureichen. Diese Anmeldung ist entweder durch den Präsidenten (oder Vizepräsidenten) und ein weiteres Mitglied oder durch den einzigen Verwaltungsrat zu unterzeichnen.
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