Kosten Neueintragung Zweigniederlassung AG


> Handelsregister || Zweigniederlassung einer AG

 

 

in Franken

Eidgenössische Grundgebühr

bei einem Kapital des Hauptsitzes bis Fr. 200'000.-:

300.-

bei einem Kapital über Fr. 200'000.-

300.- + 0.2 Promille des Fr. 200'000.- übersteigenden Kapitals, max. Fr. 2'500.-

bei erster Zweignierderlassung wenn der Hauptsitz im Ausland ist; Kapital bis Fr. 200'000.-

600.-

bei erster Zweignierderlassung wenn der Hauptsitz im Ausland ist; Kapital über Fr. 200'000.-

600.- + 0.2 Promille des 200'000.- übersteigenden Kapitals, max. Fr. 10'000.-

jeder Verwaltungsrat/ Geschäftsführer/ Revisionsstelle,... zusätzlich

20.- bis 50.-

 

Anmeldung
wird berechnet, sofern die Anmeldung von uns erstellt oder vervollständigt wird

50.- bis 100.-

 

Vorprüfung
sofern Sie Urkunden/ Statuten/ oder sonstige Unterlagen vorprüfen lassen

40.- je Viertelstunde

 

Handelsregisterauszug
bei Bestellung eines amtlich beglaubigten Handelsregisterauszugs (Versand per A-Post, in der Regel einen Tag nach der Eintragung)

45.-

 

Unterschriftsbeglaubigung
sofern Sie Ihre Unterschrift beim Handelsregister beglaubigen lassen

10.- je Unterschrift

 

Änderungen Zweigniederlassung Aktiengesellschaft

siehe Änderungen Aktiengesellschaft (gleiche Gebühren)

 

Löschung Zweigniederlassung Aktiengesellschaft

siehe Löschung Aktiengesellschaft (gleiche Gebühren)