Aktiengesellschaft: Gründung |
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Die Gründung einer Aktiengesellschaft muss von der Bezirksschreiberei oder einem Notar öffentlich beurkundet werden. Wir bitten Sie daher, sich an die entsprechenden Stellen zu wenden. Die Bezirksschreiberei oder der Notar ist in aller Regel für die Einreichung der notwendigen Belege beim Handelsregisteramt besorgt. Angaben zur Gründung für den Notar.
Sacheinlagen, Sachübernahmen usw.