Handelsregistergebühren - Aktiengesellschaft


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a) Neueintragung Aktiengesellschaft

 

in Franken

Eidgenössische Grundgebühr

bei einem Kapital bis Fr. 200'000.-

600.-

bei einem Kapital über Fr. 200'000.-

Berechnung und Liste

jeder Verwaltungsrat/ Geschäftsführer/ Revisionsstelle,... zusätzlich

20.- bis 50.-

 

Anmeldung
wird berechnet, sofern die Anmeldung von uns erstellt oder vervollständigt wird

50.- bis 100.-

 

Vorprüfung
sofern Sie Urkunden/ Statuten/ oder sonstige Unterlagen vorprüfen lassen

40.- je Viertelstunde

 

Handelsregisterauszug
bei Bestellung eines amtlich beglaubigten Handelsregisterauszugs (Versand per A-Post, in der Regel einen Tag nach der Eintragung)

45.-

 

Unterschriftsbeglaubigung
sofern Sie Ihre Unterschrift beim Handelsregister beglaubigen lassen

10.- je Unterschrift


 

b) Änderungen Aktiengesellschaft

werden mehrere Änderungen gleichzeitig eingetragen, so beträgt die Gebühr die Summe der für die einzelnen Eintragungen geschuldeten Beträge.


in Franken

Statutenänderung

1. Kapitalerhöhung/ Kapitalherabsetzung

a) Wenn das gesamte neue Kapital max. Fr. 200'000.- beträgt:

300.-

b) Wenn das gesamte neue Kapital höher ist als Fr. 200'000.-

Berechnung und Liste

2. Statutenänderung (mit publikationspflichtigen Tatsachen: Firma, Sitz, Zweck usw.)

a) Wenn das gesamte Kapital max. Fr. 200'000.- beträgt:

240.-

b) Wenn das gesamte Kapital höher ist als Fr. 200'000.-

Berechnung und Liste

3. Geringfügige Statutenänderung (ohne publikationspflichtige Tatsachen)

a) Wenn das gesamte Kapital max. Fr. 200'000.- beträgt:

120.-

b) Wenn das gesamte Kapital höher ist als Fr. 200'000.-

Berechnung und Liste

 

Adresse/ Sitz

innerhalb gleicher Gemeinde (ohne Statutenänderung)

40.-

in eine andere Gemeinde

siehe Statutenänderung

 

Auflösung der AG

100.-

 

Wohnsitz/ Bürgerort/ Name eingetragener Personen

20.-

 

Eintragung/ Änderung/ Löschung von Zeichnungsberechtigten

20.- bis 50.-

 

Revisonsstelle

Löschung der bisherigen Revisionsstelle

40.-

Eintragung der neuen Revisionsstelle

40.-

 

weitere Änderungen

gemäss GebV

 

Anmeldung
wird berechnet, sofern die Anmeldung von uns erstellt oder vervollständigt wird

30.- bis 100.-

 

Handelsregisterauszug
bei Bestellung eines amtlich beglaubigten Handelsregisterauszugs (Versand per A-Post, in der Regel einen Tag nach der Eintragung)

45.-

 

Aufforderungsgebühr
wenn eine Eintragung vom Pflichtigen nicht von sich aus angemeldet wird, fordert ihn das Handelsregister durch eingeschriebenen Brief dazu auf

50.- bis 200.-


 

c) Löschung Aktiengesellschaft

in Franken

Eidgenössische Grundgebühr

120.-

Anmeldung
wird berechnet, sofern die Anmeldung von uns erstellt oder vervollständigt wird

30.-

 

Handelsregisterauszug
bei Bestellung eines amtlich beglaubigten Handelsregisterauszugs (Versand per A-Post, in der Regel einen Tag nach der Eintragung)

45.-


 

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