Aktiengesellschaft: Kapitalveränderung |
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Wird das Kapital einer Aktiengesellschaft erhöht, herabgesetzt oder ändert die Einteilung des Kapitals einer Aktiengesellschaft, müssen die Statuten geändert werden, da die Höhe und die Einteilung des Kapitals notwendiger Bestandteil der Statuten sind. Jede Statutenänderung muss von der Bezirksschreiberei oder einem Notar öffentlich beurkundet werden. Wir bitten Sie daher, sich an die entsprechenden Stellen zu wenden. Die Bezirksschreiberei oder der Notar ist in aller Regel für die Einreichung der notwendigen Belege beim Handelsregisteramt besorgt.
Sacheinlagen, Sachübernahmen usw.