Aerodynamische Anbauteile

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Neue Beurteilungskriterien:


In den letzten Jahren hat die Montage von aerodynamischen Anbauteilen stark zugenommen. Da die bisherigen Prüfkriterien oft Beurteilungsspielraum offen liessen und der Fussgängerschutz einen immer wichtigeren Stellenwert einnimmt, war es an der Zeit, eine detaillierte Regelung zu schaffen.


Mit dem Ziel eine einheitliche Prüfpraxis in der ganzen Schweiz zu erreichen, hat eine Arbeitsgruppe der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) in Zusammenarbeit mit Vertretern des Bundesamtes für Strassen (astra) sowie des Dynamic Test Centers (DTC) ein Merkblatt zur "Beurteilung von aerodynamischen Anbauteilen" verfasst. Dabei wurde auch auf die Stellungnahmen der betroffenen Kreise (z.B. Tuningverband ATVSL) Rücksicht genommen.


Einige Anforderungen die bereits bisher klar geregelt waren, wurden als integrierter Bestandteil in das neue Merkblatt eingearbeitet.




Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen:


Das neue Merkblatt KT16 (9/2010) ist am 28. September 2010 in Kraft getreten und kann bei Interesse auf der Homepage der asa gegen eine Gebühr von Fr. 12.-- bezogen werden.


Neu müssen alle nicht originalen aerodynamischen Anbauteile im Fahrzeugausweis eingetragen werden.


Fahrzeuge, die nachweislich vor dem 01. Juni 2006 umgebaut wurden, werden nach bisheriger Praxis unter Berücksichtigung der VTS, der asa-Richtlinien Nr. 2a und der Ausbildungsbroschüre "Gefährliche Anbauteile" beurteilt.


Das Merkblatt gilt nicht für Fahrzeuge, deren aerodynamische Anbauteile dem typengenehmigten Fahrzeug entsprechen.




Worauf ist bei einem "Neu-Umbau" zu achten?


Bei der Montage von aerodynamischen Anbauteilen handelt es sich um eine sogenannte melde- und prüfpflichtige Änderung. Die geltenden Vorschriften verlangen, dass der Fahrzeughalter derartige Änderungen der Zulassungsbehörde (Motorfahrzeugkontrolle) meldet. Die abgeänderten Fahrzeuge müssen vor der Weiterverwendung nachgeprüft werden (Art. 34 VTS).


Wer Probleme bei der Zulassung vermeiden will, verwendet ausschliesslich Teile, die über ein entsprechendes Gutachten verfügen. Akzeptiert werden beispielsweise ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), DTC-Prüfberichte oder EG-/ECE-Teilegutachen.


Ohne Papiere werden aerodynamische Anbauteile nur zugelassen, wenn sämtliche im Merkblatt KT16 vom 28.09.2010 definierten Anforderungen an Montage, Material, Kanten, Gestaltung usw. eingehalten sind.


Der Nachweis, dass es sich bei dem verwendeten Material um einen splittersicheren Werkstoff handelt, muss in jedem Fall beigebracht werden.


Entsprechende Tests werden von den anerkannten Prüfstellen durchgeführt. Auch anerkannt werden können in diesem Zusammenhang entsprechende TüV-Prüfberichte (TüV-Gutachten sind nicht ausreichend).


Für eine geänderte Frontgestaltung, wird vor allem Aspekten für den Fussgängerschutz Aufmerksamkeit geschenkt. Diese kommen bei folgenden Kriterien zum Tragen:


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Veränderungen an Kotflügel, Motorhaube und Lufteintritte, welche vom Boden aus ab einer Abrolllänge im Bereich zwischen 1000 mm bis 2100 mm liegen.

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Öffnungen ab einer Grösse Ø 16 cm.

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Beschichtungen der Front mit zusätzlichem Material (z.B. Karbon)

 

Werden Änderungen vorgenommen, die eine oder mehrere dieser Kriterien erfüllen, wird ein Prüfbericht von einer anerkannten Prüfstelle verlangt der bestätigt, dass das Fahrzeug im umgebauten Zustand keine erhöhte Gefahr bei Unfällen mit Fussgängern darstellt.


Künftig für Fahrzeuge ab Importdatum 01.Januar 2013:
Werden solche Fahrzeuge an der Front geändert, wird eine kompletter Nachweis der Verordnung Nr. 78/2009/EG bzw. der Richtlinie 2003/102/EG verlangt (Fussgängerschutz bei Frontaufprall).


Es ist möglich, dass bei Umbauten im Rahmen dieser Kriterien, ein Nachweis für die Geräuschvorschriften verlangt wird (grosse Öffnungen, entferntes Dämmmaterial, etc.)


Dies sind nur einige Kriterien die hier Aufgezeigt wurden. Wenn Sie eine verbindliche Abhandlung über diese Thema möchten, können sie das Merkblatt KT16 vom 9/2010 erwerben. Diese bildet auch die Grundlage zur Prüfung der Aerodynamischen Bauteilen.




Fahrzeuge die vor dem 01. Juni 2006 umgebaut wurden:


Aerodynamische Anbauteile die nachweislich vor dem 01. Juni 2006 montiert wurden und die bisherigen Vorschriften erfüllen, werden in der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel anlässlich der periodischen Fahrzeugprüfung aufgenommen und in den Fahrzeugausweis eingetragen. Vorhandene Unterlagen zu montierten Anbauteilen sind mitzubringen.




Anmeldung zur Prüfung:


Fahrzeuge, die im Kanton Baselland zugelassen sind: Disposition MFK BL
Fahrzeuge, die im Kanton Baselstadt zugelassen sind: Disposition MFK BS
Fahrzeuge, die in anderen Kantonen zugelassen sind: Disposition MFP beider Basel


Garagenbetriebe aus anderen Kantonen: Disposition MFP beider Basel
Privatpersonen aus anderen Kantonen: Disposition MFK BL oder Disposition MFK BS



 

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