Adressänderungen |
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Adressänderungen innerhalb des Kantons |
Adressänderungen innerhalb des Kantons Basel-Landschaft können uns direkt über Internet gemeldet werden. Damit Ihre Ausweise auch jederzeit auf dem neusten Stand sind, bitten wir Sie, uns diese zuzusenden. Ausnahme: Da im Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) die Adresse nicht mehr eingetragen ist, muss dieser nicht eingesandt werden.
Diese Mutationen sind in der Regel gebührenfrei.
Weiter zum Onlineformular.
Zuzug von einem anderen Kanton |
Beachten Sie dazu bitte die Hinweise auf der Seite Kantonswechsel.
Wegzug in einen anderen Kanton |
Wir bitten Sie, uns die ausserkantonale Adresse mit unserem Online-Formular zu melden und sich anschliessend mit dem Strassenverkehrsamt/der Motorfahrzeugkontrolle des neuen Wohnkantons in Verbindung zu setzen.
Weiter zum Onlineformular.
Gesetzliche Grundlagen |
Änderungen in den Ausweisen müssen innert 14 Tagen gemeldet werden. (SR 741.51 VZV)
Die Aufforderung zur Adressänderung ist gebührenpflichtig. (SGS 145.36 Verordnung über die Gebühren der Motorfahrzeugkontrolle)
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