Von Amtes wegen informiert werden:


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Zivilstandsamt der Heimatgemeinde [Gemeinden BL]

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Zivilstandsamt der Wohngemeinde [Gemeinden BL]

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Konsularische Vertretung bei Ausländer/innen

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Sektionschef bei Wehrpflichtigen [Gemeinden BL]

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Vormundschaftsbehörde, wenn die verstorbene Person minderjährige Kinder hinterlässt

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Erbschaftsamt (bei der Anmeldung des Todesfalls müssen Sie genaue Angaben über Namen und Adressen der gesetzlichen Erben bereit halten).

 

Wer durch die Hinterbliebenen zu informieren ist:


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AHV-Auszahlungsstelle - kann telefonisch abgemeldet werden

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Pensionskasse - kann telefonisch abgemeldet werden

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Krankenkasse - je nach Kasse telefonisch oder schriftlich mit einer Kopie des Familienbüchleins bzw. Familienausweis oder einem Todesschein

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IV-Rente oder Ergänzungsleistungen - können telefonisch abgemeldet werden.

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Versicherungen - Bei einfachen Versicherungen kann die Kündigung per Einschreibebrief erfolgen. Bei Unfall- und Lebensversicherungen braucht es zusätzlich einen Original-Todesschein, welchen das Zivilstandsamt des Todesortes [Zivilstandämter BL] ausstellt. Bei Unfalltod ist die Versicherung umgehend telefonisch zu benachrichtigen.

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Arbeitgeber - Klären Sie mit dem Arbeitgeber Lohnfortzahlungen, SUVA-Leistungen oder Pensionskassen-Ansprüche ab.

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Militär/Zivilschutz - Das Dienstbüchlein ist dem Sektionschef zuzustellen.

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Bank und Post - Unter Beilage einer Kopie des Todesscheines sind die Banken und das Postcheckamt vom Ableben des Kontoinhabers zu informieren.

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Wohnungsvermieter/in

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Vereine / Institutionen

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Abonnemente von Zeitungen und Zeitschriften

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Um eine Witwen- und/oder Waisenrente zu erhalten, verlangen Sie das entsprechende Antragsformular bei der AHV-Ausgleichskasse.

 


 

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