Weiherschlämme

Bei der regelmässigen Pflege der rund 200 Weiher im Kanton fallen kleinere und grössere Mengen Schlamm an.
 
Eine mögliche Verwertung ist das Ausbringen dieser Weiherschlämme auf ackerbaulich genutzten Böden. Dabei sind zum Schutze der Böden "Spielregeln" zu beachten:

 

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Nicht alle Weiherschlämme dürfen landwirtschaftlich verwertet werden; sie können übermässig mit Schadstoffen belastet sein.

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Schlämme sind weder Dünger noch Bodenverbesserer. In bestimmten Fällen können sie sogar eine Bodenverschlechterung bewirken. Da sie jedoch oft in grösserer Menge ausgebracht werden, kann die Nährstoffmenge trotzdem relevant sein.

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Da Schlämme strukturlos sind, kann die unsachgemässe Ausbringung eine Verschlämmung der Böden verursachen.

 

Merkblatt: Pflege von Weihern: Wie entleeren? Wohin mit dem Schlamm?

 

Merkblatt: Ausbringen von Weiherschlamm auf Landwirtschaftsböden

 

Adresse
Amt für Umweltschutz und Energie
Fachstelle Bodenschutz
Rheinstrasse 29
4410 Liestal

 
Tel. +41 61 552 61 11
Fax +41 61 552 69 84

roland.bonobl.ch

 

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