Bei der regelmässigen Pflege der rund 200 Weiher im Kanton fallen kleinere und grössere Mengen Schlamm an. Eine mögliche Verwertung ist das Ausbringen dieser Weiherschlämme auf ackerbaulich genutzten Böden. Dabei sind zum Schutze der Böden "Spielregeln" zu beachten:
- | Nicht alle Weiherschlämme dürfen landwirtschaftlich verwertet werden; sie können übermässig mit Schadstoffen belastet sein. | - | Schlämme sind weder Dünger noch Bodenverbesserer. In bestimmten Fällen können sie sogar eine Bodenverschlechterung bewirken. Da sie jedoch oft in grösserer Menge ausgebracht werden, kann die Nährstoffmenge trotzdem relevant sein. | - | Da Schlämme strukturlos sind, kann die unsachgemässe Ausbringung eine Verschlämmung der Böden verursachen. |
Merkblatt: Pflege von Weihern: Wie entleeren? Wohin mit dem Schlamm?
Merkblatt: Ausbringen von Weiherschlamm auf Landwirtschaftsböden
|
Adresse Amt für Umweltschutz und Energie Fachstelle Bodenschutz Rheinstrasse 29 4410 Liestal
Tel. +41 61 552 61 11 Fax +41 61 552 69 84
roland.bono@bl.ch
Lageplan
Havarie

|