![]() Wenn mit schädlichen oder lästigen Einwirkungen von belasteten Standorten auf Schutzgüter (Oberflächengewässer, Grundwasser, Luft, Menschen usw.) gerechnet werden muss, fordert das AUE die Standortinhaber auf, eine Voruntersuchung durchzuführen.
Diese muss bei entsprechender Umweltrelevanz spätestens vor einer Nutzungsänderung oder der Inangriffnahme von Baumassnahmen vorliegen (Art. 7 AltlV). Die Inhaber liefern für die historische Untersuchung alle ihnen verfügbaren Standortinformationen, das Fachbüro wertet weitere notwendige Quellen aus. Ansprechpartner im AUE, Anforderungen und Inhalt der Voruntersuchungen im Kanton Basel-Landschaft sind unseren Checklisten und Merkblättern zu entnehmen.
Es ist wichtig, schrittweise vorzugehen und nach jeder Etappe unter Einbezug der AUE-Fachstelle Altlasten die nächsten notwendigen Schritte festzulegen.
Die Voruntersuchung beginnt immer mit einer historischen Untersuchung des Standortes. Da mit der historischen Untersuchung der Grundstein für sämtliche folgenden Schritte gelegt wird, ist es wichtig, dass die historische Untersuchung sämtliche wichtigen Themen abdeckt.
Ziel der Voruntersuchung ist die Beurteilung der Überwachungs- und Sanierungsbedürftigkeit eines Standortes (Art. 7 AltlV und Art. 8 AltlV). |
Adresse Amt für Umweltschutz und Energie Rheinstrasse 29 Postfach 4410 Liestal
Tel. 061 552 55 05 Fax 061 552 69 84
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