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Für die Umsetzung des Archivierungsgesetzes sowie der Verordnung über die Aktenführung und der Mindestanforderungen des Staatsarchivs sind drei Elemente von zentraler Bedeutung:
- Die Dienststelle muss selbst erstellte und eingehende Unterlagen in Dossiers zusammenfassen.
- Die Dienststelle muss über ein Ordnungssystem für die Ablage von Unterlagen verfügen.
- Die Dienststelle muss über Organisationsvorschriften verfügen.
Diese drei Elemente stehen nicht isoliert für sich, sondern gehören eng zueinander: Die Dossiers werden auf der Grundlage des Ordnungssystems gebildet und abgelegt. Die Organisationsvorschriften halten fest, welchen Weg die Dossiers innerhalb einer Dienststelle von der Eröffnung bis zur Ablieferung an das Staatsarchiv nehmen. |