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Das Staatsarchiv bewahrt zahlreiche Privatarchive von Vereinen, Parteien, Firmen, Organisationen, Familien oder Einzelpersonen auf. Archive privater Provenienz bilden für die historische Überlieferung eine äusserst wertvolle Ergänzung zum aus staatlichen Stellen stammenden Archivgut.
Das Staatsarchiv schliesst mit den Deponent/innen einen Archivierungsvertrag ab, der Eigentum, Urheberrechte, Zugänglichkeit, Archivierungskosten und die Übernahme regelt.
- Detailinformationen zur Übergabe von Unterlagen an das Staatsarchiv
- Muster für ein Verzeichnis eines Vereins
- Muster für ein Verzeichnis einer Person
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