![]() Gemäss Art. 22 des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes dürfen Tankanlagen und die zugehörigen Tankinstallationen nur von Personen erstellt, geändert, kontrolliert, befüllt, gewartet, entleert und ausser Betrieb gesetzt werden, die aufgrund ihrer Ausbildung, Ausrüstung und Erfahrung gewährleisten, dass der Stand der Technik eingehalten wird.
Citec-Suisse: Fachfirmen Alle Kantone haben mit dem Verband für Gewässerschutz und Tanksicherheit CITEC Suisse einen Standard vereinbart und die Qualitätssicherung geregelt. CITEC Suisse pflegt eine offizielle Liste der Fachfirmen für Tank-, Leckanzeigesystem-Kontrollen und Spezialarbeiten die über Personal mit der nötigen Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung verfügen um die Arbeiten fachgerecht auszuführen.
Die Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU) hat für Kontrollarbeiten das Dokument Richtlinie für Kontrollarbeiten an Lageranlagen erarbeitet. |
Adresse Amt für Umweltschutz und Energie Rheinstrasse 29 Postfach 4410 Liestal
Tel. 061 552 55 05 Fax 061 552 69 84
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