Tankrevisions- und Servicefirmen

Gemäss Art. 22 des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes dürfen Tankanlagen und die zugehörigen Tankinstallationen nur von Personen erstellt, geändert, kontrolliert, befüllt, gewartet, entleert und ausser Betrieb gesetzt werden, die aufgrund ihrer Ausbildung, Ausrüstung und Erfahrung gewährleisten, dass der Stand der Technik eingehalten wird.

 

Citec-Suisse: Fachfirmen

Alle Kantone haben mit dem Verband für Gewässerschutz und Tanksicherheit CITEC Suisse einen Standard vereinbart und die Qualitätssicherung geregelt. CITEC Suisse pflegt eine offizielle Liste der Fachfirmen für Tank-, Leckanzeigesystem-Kontrollen und Spezialarbeiten die über Personal mit der nötigen Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung verfügen um die Arbeiten fachgerecht auszuführen.

 

Die Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU) hat für Kontrollarbeiten das Dokument Richtlinie für Kontrollarbeiten an Lageranlagen erarbeitet.
 
Das Gewässerschutzgesetz und die Gewässerschutzverordnung übertragen den Inhabern von Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten viel Eigenverantwortung: Merkblatt Tankanlagen.
 
Bei erdverlegten einwandigen Lagerbehältern muss die Sichtkontrolle von innen durchgeführt werden. Diese Anlagen dürfen noch längstens bis Ende Jahr 2014 betrieben werden (siehe Merkblatt).

Adresse

Amt für Umweltschutz und Energie

Rheinstrasse 29

Postfach

4410 Liestal

 

Tel. 061 552 55 05

Fax 061 552 69 84

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