Das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) vollzieht die Gewässerschutzgesetzgebung im Bereich der wassergefährdenden Flüssigkeiten. Das Merkblatt Lagerung von Heiz- und Dieselöl informiert über die Bewilligungs-, Melde- und Kontrollpflicht von Tankanlagen. Das Formular Tankanlagen ist bei Erstellung oder grösseren Änderungen von Lageranlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten ab 450 Liter auszufüllen und einzureichen. Wird die Anlage nicht mit einem Baugesuch erstellt (z.B. bei der Nachrüstung einer bestehenden Liegenschaft mit einer Heizölanlage) dann ist obiges Gesuchsformular mit dem AUE-Kerndatenblatt zu ergänzen. Fertiggestellte, bewilligungspflichtige Anlagen sind dem AUE zu Abnahme zu melden. Für meldepflichtige Anlagen ist eine entsprechende Bestätigung einzusenden: - Für Behältergrössen 450 bis 2000 Liter: Installationsbestätigung Kleintankanlage - Für Behältergrössen 2001 bis 250'000Liter: Installationsbestätigung mittelgrosse Tankanlage Betonierte Auffangwannen ohne Auskleidung müssen alle 10 Jahre mit einer Wasserflutung auf Dichtheit geprüft werden. Zur Dokumentation ist dem AUE der Dichtheitsnachweis Auffangwanne zuzustellen. Erdverlegte einwandige Lagerbehälter für wassergefährdende Flüssigkeiten dürfen bis längstens 31. Dezember 2014 weiterbetrieben werden. Weitere Informationen finden sich im Merkblatt Erdverlegte, einwandige Heizöltanks. Erdverlegte Tanks sind teilweise mit einer Korrosionsschutzanlage ausgerüstet, welche regelmässig auf Funktionssfähigkeit geprüft werden muss. Detaillierte Informationen hierzu sind im Merkblatt Kathodenschutz aufgeführt. Die Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU) www.kvu.ch hat Vollzugshilfen erarbeitet, welche die Umsetzung der Gewässerschutzvorschriften einheitlich regelt. So sind im KVU-Vollzugsordner 1 z.B. Details zur Melde- und Bewilligungspflicht einzusehen, weitere Richtlinien, Schemen- und Merkblätter zu Tankanlagen und zur Gebindelagerung sind im KVU-Vollzugsordner 2 zu finden. Citec-Suisse: Alle Kantone haben mit dem Verband für Gewässerschutz und Tanksicherheit CITEC Suisse einen Standard vereinbart und die Qualitätssicherung geregelt. Tankstellen: Für Tankstellen mit Ethanol enthaltendem Treibstoffen, Biodiesel und Harnstoffen gelten spezielle Vorschriften, siehe hierzu weitere Informationen unter Tankstellenentwässerung.
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