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Gestützt auf einen Staatsvertrag vom 8./14. Juni 2011 zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt wurde die kantonale BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörde des Kantons Basel-Landschaft aus der kantonalen Verwaltung ausgegliedert und - zusammen mit der entsprechenden Behörde des Kantons Basel-Stadt - per 1. Januar 2012 in die bikantonale, öffentlich-rechtliche Anstalt, BSABB, BVG und Stiftungsaufsicht beider Basel überführt. Das bisherige Amt für Stiftungen und berufliche Vorsorge existiert nicht mehr. Die BSABB, BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel nimmt die Aufgaben der kantonalen Aufsichtsbehörde gemäss Artikel 61 BVG und Artikel 84 ZGB wahr. § 52 Absatz 2 des kantonalen Einführungsgesetzes zum ZGB, (EG ZGB, SGS 211) wurde entsprechend angepasst. Soweit klassische, gemeinnützige Stiftungen der Aufsicht der Gemeinde unterstellt sind (§ 52 Absatz 1 EG ZGB), besteht diese Zuständigkeit weiter, sofern der Gemeinderat diese Aufgabe nicht an die BSABB, BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel übertragen hat (§ 52 Absatz 4 EG ZGB). Klassische, gemeinnützige Stiftungen, deren Tätigkeitsfeld sich auf die ganze Schweiz oder das Ausland bezieht, können auch der Aufsicht des Bundes unterstellt sein. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist im Handelsregister eingetragen (www.hrabl.ch). |
Adresse BSABB BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel
Tel. 061 205 49 50/52 |