Kantonale BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörde

Gestützt auf einen Staatsvertrag vom 8./14. Juni 2011 zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt wurde die kantonale BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörde des Kantons Basel-Landschaft aus der kantonalen Verwaltung ausgegliedert und - zusammen mit der entsprechenden Behörde des Kantons Basel-Stadt - per 1. Januar 2012 in die bikantonale, öffentlich-rechtliche Anstalt, BSABB, BVG und Stiftungsaufsicht beider Basel überführt. Das bisherige Amt für Stiftungen und berufliche Vorsorge existiert nicht mehr.


Die BSABB, BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel nimmt die Aufgaben der kantonalen Aufsichtsbehörde gemäss Artikel 61 BVG und Artikel 84 ZGB wahr. § 52 Absatz 2 des kantonalen Einführungsgesetzes zum ZGB, (EG ZGB, SGS 211) wurde entsprechend angepasst.


Soweit klassische, gemeinnützige Stiftungen der Aufsicht der Gemeinde unterstellt sind (§ 52 Absatz 1 EG ZGB), besteht diese Zuständigkeit weiter, sofern der Gemeinderat diese Aufgabe nicht an die BSABB, BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel übertragen hat (§ 52 Absatz 4 EG ZGB).


Klassische, gemeinnützige Stiftungen, deren Tätigkeitsfeld sich auf die ganze Schweiz oder das Ausland bezieht, können auch der Aufsicht des Bundes unterstellt sein.


Die zuständige Aufsichtsbehörde ist im Handelsregister eingetragen (www.hrabl.ch).


Adresse

BSABB

BVG- und Stiftungsaufsicht

beider Basel
Postfach
4001 Basel

Lageplan

 

Tel. 061 205 49 50/52
Fax 061 205 49 70 
stiftungsaufsichtbsabb.ch 
www.bsabb.ch