![]() Sonderabfälle erfordern umfassende besondere technische und organisatorische Massnahmen für deren Inlandverkehrsetzung und umweltverträgliche Entsorgung aufgrund ihrer schädigenden Wirkungen auf die Umwelt oder die Menschen (Zusammensetzung, chemisch-physikalische oder biologische Eigenschaften).
Direkte Links zum Thema Sonderabfälle: - BAFU-Sonderabfälle Sonderabfälle aus Haushaltungen dürfen nicht über den Kehrichtsack entsorgt werden! Es bestehen dafür folgende Abgabemöglichkeiten:
Ein Mustertext für Gemeinden zur Information der Bevölkerung befindet sich hier.
Die Entgegennahme von Sonderabfällen aus Betrieben bzw. aus Industrie und Gewerbe ist in der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) geregelt. Betriebe, die Sonderabfälle entgegennehmen wollen, brauchen dazu eine Empfänger-Betriebsbewilligung des zuständigen kantonalen Amtes und unterliegen der Meldepflicht.
Nicht brennbare Sonderabfälle sind mit einer Abfalldeklaration zu beantragen und nach der Bewilligung mit einem Begleitschein einer Deponie zuzuführen. Ende September 2011 führt der Kanton Basel-Landschaft die internetbasierte EDV-Lösung EGI (Entsorgungsgenehmigung via Internet) zur Behandlung von Entsorgungsgesuchen ein. Dadurch entfällt das bisherige System, welches auf Abfalldeklarationen der Abfallabgeber und Deponie-Zulassungsbestätigungen basierte.
Sonderabfall-Arten
Für Importe und Exporte von Sonderabfällen sind spezielle Genehmigungen des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) erforderlich. |
Amt für Umweltschutz und Energie
|