Sonderabfälle

Sonderabfälle erfordern umfassende besondere technische und organisatorische Massnahmen für deren Inlandverkehrsetzung und umweltverträgliche Entsorgung aufgrund ihrer schädigenden Wirkungen auf die Umwelt oder die Menschen (Zusammensetzung, chemisch-physikalische oder biologische Eigenschaften).

 

Direkte Links zum Thema Sonderabfälle:

- BAFU-Sonderabfälle
- BAFU-Publikation "Sonderabfälle in der Schweiz"
 

Sonderabfälle aus Haushaltungen dürfen nicht über den Kehrichtsack entsorgt werden! Es bestehen dafür folgende Abgabemöglichkeiten:

 

  1. Priorität: Zurück an die Verkaufsstelle
  2. Ergänzende permanente Sammelstellen: Drogerien
  3. Für das, was sich so ansammelt: Sammelaktionen der Gemeinden
  4. Für Hausräumung/Entrümpelung: Sammelstelle ARA Birs, Birsfelden. Notwendige Anmeldung via Amt für Umweltschutz und Energie, Fachstelle Betriebe
  5. Beste Lösung: Problematische Produkte bereits beim Einkauf vermeiden und nur so viel kaufen, wie wirklich benötigt wird

 

Ein Mustertext für Gemeinden zur Information der Bevölkerung befindet sich hier.

 

Die Entgegennahme von Sonderabfällen aus Betrieben bzw. aus Industrie und Gewerbe ist in der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) geregelt. Betriebe, die Sonderabfälle entgegennehmen wollen, brauchen dazu eine Empfänger-Betriebsbewilligung des zuständigen kantonalen Amtes und unterliegen der Meldepflicht.

 

Nicht brennbare Sonderabfälle sind mit einer Abfalldeklaration zu beantragen und nach der Bewilligung mit einem Begleitschein einer Deponie zuzuführen. Ende September 2011 führt der Kanton Basel-Landschaft die internetbasierte EDV-Lösung EGI (Entsorgungsgenehmigung via Internet) zur Behandlung von Entsorgungsgesuchen ein. Dadurch entfällt das bisherige System, welches auf Abfalldeklarationen der Abfallabgeber und Deponie-Zulassungsbestätigungen basierte.

 

Sonderabfall-Arten
Eine vollständige Liste aller Sonderabfälle findet sich in der Verordnung über Listen zum Verkehr mit Abfällen (VeVA) bzw. unter www.veva-online.ch

 

Für Importe und Exporte von Sonderabfällen sind spezielle Genehmigungen des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) erforderlich.

Amt für Umweltschutz und Energie
Rheinstrasse 29
4410 Liestal
 
Tel. +41 61 552 55 05
Fax +41 61 552 69 84
aue.umweltbl.ch
 
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