• 2006 - Das Schweizer Stimmvolk heisst den revidierten Bildungsartikel in der Bundesverfassung gut. Die Kantone haben nun die Verpflichtung, wichtige Rahmenvorgaben des Bildungswesens national einheitlich zu regeln.
  • 2006 - Die Kantone BL, BS, BE, FR, SO und VS beschliessen, das Frühe Sprachenlernen gemeinsam umzusetzen. Das Projekt "Passepartout" entsteht.
  • 2007- Die 26 kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren verabschieden einstimmig das HarmoS-Konkordat zuhanden der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet.
  • 2007 - Die 26 kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren verabschieden einstimmig das Konkordat Sonderpädagogik.
  • August 2009 - Das HarmoS-Konkordat tritt in Kraft.
  • Dezember 2009 - Regierungsvereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Aargau und Solothurn für die Zusammenarbeit im Bildungsraum Nordwestschweiz.
  • Juni 2010 - Landrat beschliesst Beitritt zum HarmoS-Konkordat, zum Konkordat Sonderpädagogik und zum Bildungsraum Nordwestschweiz
  • September 2010 - Baselbieter Bevölkerung stimmt Beitritt zum HarmoS-Konkordat, zum Konkordat Sonderpädagogik und zum Bildungsraum Nordwestschweiz zu
  • Oktober 2010 - Die Erarbeitung des Lehrplans 21 startet
  • Januar 2011 - Das Projektdesign Bildungsharmonisierung BL ist erstellt
  • Februar 2011 - Workshops zur Information und zur Beteiligung der Anspruchsgruppen finden statt
  • März 2011 - Bildungsrat beschliesst Einführung des Frühen Sprachenlernens auf das Schuljahr 12/13
  • Herbst 2011 - Weiterbildung Lehrerinnen und Lehrer für Französischunterricht ab 3. Klasse
  • August 2012 - Zum ersten Mal: Französischunterricht in den 3. Klassen
  • August 2012 - Zum ersten Mal: Der Kindergartenbesuch dauert 2 Jahre
  • August 2013 - Umsetzung der Integrativen Schule
  • August 2014 - Zum ersten Mal: Englischunterricht in den 5. Klassen
  • August 2014 - Zum ersten Mal: Das Gymnasium dauert 4 Jahre
  • August 2014 - Der neue Lehrplan 21 ist fertig gestellt und liegt vor. Er wird auf das Schuljahr 15/16 eingeführt
  • August 2015 - Zum ersten Mal: Die 6. Klasse findet in der Primarschule statt
  • August 2015 - Zum ersten Mal: Der neue Lehrplan 21 wird eingeführt
  • Aktuell
  • Eltern
  • Werkstatt
  • Downloads

Was ändert sich?
Die Sekundarschule dauert drei statt vier Jahre. Grundlage der inhaltlichen Ausgestaltung ist der  Lehrplan 21. Die koordinierte Umsetzung der Bildungsreformen und damit auch der Neugestaltung der Sekundarstufe I ist ein  gemeinsames Ziel der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt.
 
Chance:
Einheitliches System mit der Mehrheit der anderen Kantone.
 
Die Sekundarstufe steht in der Schullaufbahn zwischen der Primarschule und der Sekundarstufe II, welche sowohl die Berufslehre wie auch die weiterführenden Schulen umfasst. Eine Neukonzeption der Sekundarstufe I ist deshalb nur abgestimmt mit den benachbarten Stufen möglich.

 
Die Primarschule wird mit der Bildungsharmonisierung um ein Jahr verlängert und die Sekundarschule um 1 Jahr verkürzt. Die Liste der Fragen, an denen nun gearbeitet wird, ist lang. Von personellen Aspekten – wer wird weiterhin in der Sekundarschule, wer neu in der Primarschule unterrichten? – räumlichen Fragen - welche Klassen und Schulstufen werden künftig welche Schulhäuser nutzen? Braucht es Umbauten? Wie sollen die Räume aussehen? – bis hin zur Gestaltung des Unterrichts auf der Basis des Deutschschweizer Lehrplans 21, der zurzeit erarbeitet wird. Die Schnittstellen zwischen der Primarschule und der Sekundarschule werden neu zu definieren sein, treten doch z.B. die Schülerinnen und Schüler nach 4 Jahren Französisch- und 2 Jahren Englischunterricht in die dreijährige Sekundarschule ein (vorher 2 Jahre Französisch, kein Englisch).

 
Gemäss der Absichtserklärung, welche beide Bildungsdirektoren am 26. Januar 2011 unterzeichnet haben, werden die Reformprozesse in Basel-Landschaft und Basel-Stadt koordiniert. Ein Beispiel dafür sind die Stundentafeln der Volksschule.
 
Durchlässigkeit in den Leistungszügen A, E und P
 
Die Mandatsgruppe Sekundarstufe I verfolgt im Rahmen der Arbeit an der Stundentafel das Ziel, mit der organisatorischen Parallelität der drei Leistungszüge die Voraussetzungen für eine verbesserte Durchlässigkeit zu schaffen. Durchlässigkeit heisst nicht nur, dass die Schülerinnen und Schülern möglichst einfach in einen anderen Leistungszug wechseln können, sondern schliesst auch leistungszugübergreifende Projekte und Kursbildungen ein. Dies ermöglicht z.B. die Durchführung von Kursen, welche leistungszugspezifisch nicht zustande kommen und eröffnet den Schulen einen Gestaltungsspielraum.

 
Der Entwurf zur Stundentafel ist darauf hin angelegt, dass die Lehrerinnen- und Lehrerteams möglichst klein und über die drei Jahre konstant sind. Dies erleichtert die die Betreuung heterogener Klassen und insbesondere auch die Hinführung zur Berufswahlreife. Zugleich werden bessere Voraussetzungen für die Zusammenarbeit unter den Lehrerinnen und Lehrern geschaffen.

 
Ins zweite und dritte Jahr fallen neu die Instrumente der Leistungsmessung, welche zum Abschlusszertifikat führen: zwei Checks, fachliche Semesterleistungen und eine Projektarbeit.  Letztere gibt den Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit, erstmals eigene Recherchen zu unternehmen, ihre Arbeitsmethodik zu zeigen und Profil zu zeigen.
 


Mandatsleiter «Sekundarschule»:
Urs Zinniker, 061 906 22 41, urs.zinniker@sbl.ch