Schiessanlagen

Die Kugelfänge sämtlicher Schiessanlagen gelten als belastete Standorte im Sinne des Altlastenrechts und werden in den Kataster der belasteten Standorte des Kantons Basel-Landschaft eingetragen. Falls sich die Kugelfänge in Gewässerschutzzonen befinden, muss eine Sanierung so schnell wie möglich begonnen werden.
 
Bei Schiessanlagen in Betrieb ist eine Sanierung nur notwendig, wenn Oberflächengewässer oder Grundwasser belastet sind. Alle stillgelegten Anlagen sind zum Schutz des Bodens, wegen der hohen Bleibelastungen, sanierungsbedürftig. Entsprechend der Umweltrelevanz und bei anstehenden Nutzungsänderungen, müssen diese Anlagen saniert werden.
 
Für die Vorbereitung und Durchführung einer Sanierung von Schiessanlagen durch ein Fachbüro steht ein verbindliches Pflichtenheft Sanierungungsprojekt Schiessanlagen zur Verfügung.
 
Kostenregelung bei Bodensanierungen 
Der Bund bezahlt pauschal Fr. 8'000.-- pro Scheibe bei 300 m-Schiessanlagen bzw. 40 % bei allen übrigen Schiessanlagen. Beitragsberechtigt sind die Kosten der Untersuchung, Überwachung und Minimalsanierung von Kugelfängen (Dekontamination bis 1000 mg Blei je kg Boden). Diese sogenannten VASA-Gelder werden unter den folgenden im Umweltschutzgesetz neu geregelten Voraussetzungen an den Kanton ausgerichtet:
 
a) an Standorte in Grundwasserschutzzonen, wenn nach Ende 2012 keine Abfälle mehr in den Boden gelangen,

 

b) an die übrigen Standorte mit Sanierungsbedarf, wenn nach Ende 2020 keine Abfälle mehr in den Boden gelangen.
 
Diese Voraussetzungen werden durch die Umrüstung mit künstlichen Kugelfangsystemen oder durch die Stilllegung der Anlage erfüllt.
 
Installation künstlicher Kugelfänge (KKF)

 

Bodenschutz bei Schiessanlagen

Adresse

Amt für Umweltschutz und Energie

Rheinstrasse 29

Postfach

4410 Liestal

 

Tel. 061 552 55 05

Fax 061 552 69 84

aue.umweltbl.ch

 

Lageplan

 

Havarie