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Archivierte Unterlagen können von der abliefernden Dienststelle jederzeit zur Erledigung ihrer Aufgaben zurück gerufen und ausgeliehen werden - eine Mail oder ein Anruf genügen. In der Regel stehen die Unterlagen innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen wieder zur Verfügung.
Einmal abgelieferte Unterlagen dürfen bei einem allfälligen Rückruf nachträglich nicht mehr verändert werden, weil ansonsten die Nachweisbarkeit (Beweiskraft) der Akten verloren geht. Zugelassen sind Berichtigungsvermerke und Ergänzungen. Es darf jedoch nichts aus den Akten entfernt werden. |
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