Kantonale Richtplanung

Konzept Räumliche Entwicklung Kanton Basel-Landschaft (KORE)


Das KORE zeigt, wie die Zukunft des Lebens- und Wirtschaftsraumes Baselland mit gestaltet werden soll. Generelles Ziel ist die Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung unseres Lebensraumes, welche die heutigen Bedürfnisse der Bevölkerung, der Wirtschaft und des Staates zu decken vermag, ohne für künftige Generationen die Möglichkeiten zu schmälern, ihre eigenen Bedürfnisse zu decken.


Das Konzept räumliche Entwicklung Basel-Landschaft wurde mit Beschluss vom 4. September 2003 vom Landrat genehmigt.


Aktuelle Situation und Entwicklungstendenzen (Material zum KORE), 2003



 

Kantonaler Richtplan

Der kantonale Richtplan ist ein Planungsinstrument gemäss § 9 des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998. Er legt die räumlichen Interessen des Kantons sowie seine Rahmenbedingungen zur räumlichen Entwicklung verbindlich fest. Der kantonale Richtplan dient als Grundlage und Rahmen für die kommunale Richtplanung sowie für die Nutzungsplanung von Kanton und Gemeinden. Der kantonale Richtplan ist für die Behörden verbindlich.


Der Kantonale Richtplan umfasst die Richtplan-Gesamtkarte, die Richtplankarte Verkehrsinfrastruktur sowie den Richtplantext (Objektblätter).


- Richtplantext (Objektblätter)


- Richtplan-Gesamtkarte


- Richtplankarte Verkehrsinfrastruktur



 

Übergeordnete Ziele des KORE, die in den einzelnen Sachbereichen in Form von Leitsätzen konkretisiert werden
Karten- und Textausschnitte aus dem Kantonalen Richtplan vom 26.3.09
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