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Im Kanton Basel-Landschaft besteht der Regierungsrat aus 5 Mitgliedern, gewählt auf vier Jahre durch das Volk. Für die Wahl gilt das Majorz-Prinzip. Der Regierungspräsident ist „primus inter pares" (Erster unter Gleichgestellten) und wird vom Landrat für ein Jahr gewählt (Juli - Juni). Der Regierungspräsident leitet die Regierungsratssitzungen und übernimmt im Präsidentenjahr besondere Repräsentationspflichten. Der Regierungsrat ist die leitende Behörde und gleichzeitig die oberste vollziehende Instanz des Kantons. Die fünf Mitglieder der Kantonsregierung sind hauptamtlich tätig.
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Adresse Regierungsrat Landeskanzlei Rathausstrasse 2 4410 Liestal
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