Machbarkeitsstudie LK nach SIA 405 (in Revision)
Die Verordnung über den Leitungskataster (LKV) SGS 489.11 wurde im Kanton Basel-Landschaft am 1. Juli 2010 in Kraft gesetzt. Signifikant darin ist der Paradigmenwechsel in der Organisation des Leitungskatasters. Zwar trägt nach wie vor die Gemeinde die administrative Verantwortung. Neu hingegen ist, dass die Gemeinde eine Datenverwaltungsstelle für den Leitungskataster bestimmen muss und dass die jeweiligen Werkeigentümer für die Nachführung und Pflege ihrer Werkinformationen verantwortlich sind. Sie müssen periodisch ein Subset dieser Werkinformationen (nämlich das Subset «Leitungskataster») zu Handen der Datenverwaltungsstelle abliefern. Nach einer entsprechenden Qualitätsprüfung fügt die Datenverwaltungsstelle alle Subsets zum Leitungskataster zusammen. Dieser Datenbestand gilt als Geobasisdatensatz nach kantonalem Recht.
Die Umsetzung der LKV hängt stark mit dem Erlass der zu revidierenden SIA-Norm 405 «Geoinformation zu unterirdischen Leitungen» ab. Darin wird der Leitungskataster mit hinreichender Informationstiefe als gemeinsame Sicht aller beteiligten Werke definiert und der Datenaustausch über INTERLIS2 geregelt.
Als «gemeinsame Sicht» wird das darstellungsorientierte Geodatenmodell «LKMap» verstanden. Die Bewirtschaftung des LKMap's bedingt eine neue technische und administrative Disposition der Datenverwaltungsstelle.
Zur Lösung dieses gordischen Knotens – respektive zur Schaffung von Klarheit über den Datenbestand und seiner Verfügbarkeit – hat das Amt für Geoinformation eine Machbarkeitsstudie SIA 405 und „LKMap“ beauftragt.
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