Rechtsgrundlagen, Standards

Ende 2002 hat der Regierungsrat die Verordnung über die Aktenführung erlassen. Die Verordnung definiert einige Grundbegriffe und setzt verbindliche Minimalstandards für die systematische Aktenführung sowohl im konventionellen wie im elektronischen Umfeld.

Die Verordnung über die Aktenführung orientiert sich an den Weisungen über die Aktenführung in der Bundesverwaltung vom 13. Juli 1999. Ausserdem berücksichtigt sie die ISO-Norm 15489 betreffend Aktenführung (Records Management) und schreibt sie als verbindlichen Standard vor.

Zur Konkretisierung der abstrakten Vorgaben der Verordnung hat das Staatsarchiv funktionale und technische Mindestanforderungen an die Aktenführung definiert.

 

 

 

Verordnung über die Aktenführung in der Verwaltung

 

 

Funktionale und technische Mindestanforderungen (pdf)

 

 

Erläuterungen zur Verordnung und zu den Mindestanforderungen (pdf)

 

 

ISO-15489: Norm zur Verwaltung und Aufbewahrung von Akten 

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