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		<title>Kanton Basel-Landschaft: Regierungsrat</title>
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		<description>Kanton Basel-Landschaft: Regierungsrat</description>
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			<title>Kanton Basel-Landschaft: Regierungsrat</title>
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			<title>Regierungsrat stärkt Wirtschaftsentwicklung und Standortmarketing</title>
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			<description>Legislaturplanung 2012 - 2015 des Kantons Basel-Landschaft</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><span style="font-weight: bold;">Film:</span> <a href="index.php?id=316576" target="_self" class="internal-link" >Medienkonferenz vom 7. Februar 2012: Legislaturplanung 2012 - 2015</a><br /><br /></p>
<p class="bodytext">Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat heute seine Legislaturplanung 2012 - 2015 präsentiert. Sie besteht aus dem langfristigen Grundsatzpapier 2012 - 2022 und dem mittelfristigen Regierungsprogramm 2012 - 2015. In beiden Publikationen legt der Regierungsrat sein Augenmerk auf die Wirtschaftspolitik. Er zeigt eine konkrete Zukunftsperspektive auf: Einen starken und innovativen Wirtschafts- und Bildungsraum.<br /><br />Vier Stossrichtungen werden in der aktuellen Legislatur und darüber hinaus im regierungsrätlichen Fokus stehen. Sie sind aus dem Regierungsprogramm und dem Grundsatzpapier herausgegriffen und benannt als &quot;Wirtschaftspolitische Perspektiven für Baselland&quot;.<br /><br /><span style="font-weight: bold; ">1. Erhöhung des Steuerertrags der juristischen Personen</span><br />Die Steuersätze des Kantons Basel-Landschaft im Bereich der Unternehmensbesteuerung sind im nationalen Vergleich attraktiv. Trotzdem befindet sich das Baselbiet bei den Steuererträgen von juristischen Personen in den hinteren Rängen. Der Regierungsrat will deshalb den Steuerertrag der juristischen Personen bis 2022 von rund 10 Prozent auf 15 bis 20 Prozent des Gesamtsteuerertrags steigern. Dabei geht es nicht darum, Unternehmenssteuern zu erhöhen, sondern das Steuersubstrat zu vergrössern.<br /><br /><span style="font-weight: bold; ">2. Schaffung von strategischen Entwicklungsgebieten</span><br />Die möglichen Entwicklungsgebiete sollen raumplanerisch gesichert und planerisch entwickelt werden. Es sollen Vorleistungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen getätigt werden (Infrastruktur, verkehrstechnische Erschliessung, Umweltverträglichkeit, Steuern, etc.). Vor allem sollen diese Gebiete aber aktiv vermarktet werden (Gebietsmarketing). Der Regierungsrat wird für Investitionen zur strategiekonformen Arealentwicklung die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen.<br /><br />Der Kanton will in diesem Bereich die Initiative übernehmen und Fragen und Aufgaben rund um die Erschliessung der Areale im Voraus an die Hand nehmen und regeln. Parallel dazu sollen klare Vorstellungen hinsichtlich der gewünschten Investitionen entwickelt werden. Diese Erschliessungs- und Entwicklungsplanung will der Kanton in intensiver Zusammenarbeit mit den jeweils betroffenen Gemeinden anpacken. Dem frühzeitigen und vollständigen Einbezug der Gemeinden und weiterer Partner wie zum Beispiel Wirtschaftsorganisationen misst der Regierungsrat entscheidende Bedeutung zu.<br /><br /><span style="font-weight: bold; ">3. Schaffung eines Kompetenzzentrums für Wirtschaftsentwicklung und Standortmarketing</span><br />Der Regierungsrat schafft ein direktionsübergreifendes Kompetenzzentrum für Wirtschaftsentwicklung und Standortmarketing, das über die nötigen Kompetenzen verfügt. Das Kompetenzzentrum wird mit Unterstützung von Linienorganisationen vier Aufgaben haben: 1. Eine konsequente Wirtschaftsentwicklung und ein aktives Standortmarketing, 2. Eine umsichtige Bestandespflege, 3. Die Entwicklung und die Umsetzung einer Immobilienstrategie, 4. Die Formulierung und die Umsetzung einer Innovationspolitik.<br /><br /><span style="font-weight: bold; ">4. Stärkung des Forschungs- und Innovationsstandortes</span><br />Für alle Partner - Mitträger, Wirtschaft und Hochschulen selber - von Bedeutung ist das klare Bekenntnis des Regierungsrats, weiterhin als verlässlicher Mitträger von Universität und Fachhochschule Verantwortung für die Zukunftssicherung dieser Innovationszentren zu übernehmen. Besonders im Interesse unserer KMU-Wirtschaft ist die Förderung und Stärkung der höheren Berufsbildung. Dieses Standbein unseres Bildungssystems ist ein wirksames Instrument zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses. Mit dem Aufbau eines Kompetenzzentrums für Forschung, Innovation und Hochschulen will der Kanton sein Engagement und seine Verantwortung in den Bereichen Förderung, Koordinierung, Begleitung und Mitgestaltung von Innovations- und Forschungsprojekten verstärken. <br /><br />Der Regierungsrat ist im Begriff, im Rahmen seiner wirtschaftspolitischen Perspektiven eine Projektorganisation mit internen und externen Fachleuten ins Leben rufen. Diese wird das Konzept und den Fahrplan der Umsetzung erarbeiten. Erste Schwerpunkte sind bereits aufgegleist, weitere werden innerhalb der aktuellen Legislatur und darüber hinaus umgesetzt.<br /><br />Die wirtschaftspolitischen Perspektiven sind von langfristigem Charakter. Der Kanton muss zunächst seinen finanziellen Handlungsspielraum zurückgewinnen. Doch die Regierung will jetzt die ersten Schritte einleiten, um bereit zu sein, wenn neue Investitionen möglich werden.<br /><br />Die Perspektiven und das Grundsatzpapier 2012 - 2022 werden im Regierungsprogramm 2012 - 2015 konkretisiert und in den vier Jahresplanungen der Legislatur schrittweise umgesetzt. Über den Stand der Umsetzungsarbeiten legt der Regierungsrat im jährlich erscheinenden Jahresbericht Rechenschaft ab. Auf diese Weise werden ein wirkungsvolles Controlling sowie die Information gegenüber dem Landrat und der Öffentlichkeit sichergestellt.<br /><br /></p>
<p class="bodytext"><span style="font-weight: bold; ">Beilagen:</span></p><ul><li><a href="fileadmin/baselland/files/docs/reg-verw/mitteilungen/div/2012-02-07_praesentation.pdf" title="APPLIKATION, 2012-02-07 praesentation, 2012-02-07_praesentation.pdf, 3.1 MB" target="_blank" >Präsentation</a></li></ul><ul><li><a href="fileadmin/baselland/files/docs/reg-verw/mitteilungen/div/2012-02-07_referat.pdf" title="APPLIKATION, 2012-02-07 referat, 2012-02-07_referat.pdf, 70 KB" target="_blank" >Alle Referate</a></li><li><a href="fileadmin/baselland/files/docs/reg-verw/strategie/2012_reg-programm.pdf" title="APPLIKATION, 2012 reg-programm, 2012_reg-programm.pdf, 1.7 MB" target="_blank" >Regierungsprogramm 2012-2015</a></li><li><a href="fileadmin/baselland/files/docs/reg-verw/strategie/2012_vision.pdf" title="APPLIKATION, 2012 vision, 2012_vision.pdf, 4.4 MB" target="_blank" >Wir leben unsere Vision 2012-2022</a></li></ul><p class="bodytext"><span style="font-weight: bold; "><br />Weitere Auskünfte:</span></p><ul><li>Regierungspräsident Peter Zwick, Vorsteher der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Telefon 061 552 56 03</li></ul><ul><li>Regierungsrat Adrian Ballmer, Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 52 05</li></ul><ul><li>Regierungsrätin Sabine Pegoraro, Vorsteherin der Bau- und Umweltschutzdirektion,Telefon 061 552 54 03</li></ul><ul><li>Regierungsrat Isaac Reber, Vorsteher der Sicherheitsdirektion, Telefon 061 552 57 07</li></ul><ul><li>Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Telefon 061 552 60 44</li></ul><p class="bodytext"><br />Liestal, 7. Februar 2012</p>]]></content:encoded>
			<category>Regierungsrat</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 07 Feb 2012 11:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Aus den Verhandlungen des Regierungsrates</title>
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			<description>Kantonale Energiestatistik: Vereinbarung zwischen beiden Basel über die Datenerhebung ...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><b>Kantonale Energiestatistik: Vereinbarung zwischen beiden Basel über die Datenerhebung</b>&nbsp; <br />&nbsp;<br />Mit einer Vereinbarung über die Datenerhebung für die kantonale Energiestatistik haben die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft eine gemeinsame einheitliche Erhebungsmethodik beschlossen. Die Erhebung der Daten erfolgt durch die jeweiligen statistischen Ämter. Die neue Energiestatistik wird dieses Jahr für das Jahr 2010 veröffentlicht. <br />&nbsp;<br />Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt sind aufgrund ihrer Energiegesetze beide zu einer regelmässigen Berichterstattung verpflichtet. Sie haben sich dazu entschieden, ihre bereits bestehenden Energiestatistiken zu revidieren und methodisch aufeinander abzustimmen. Bisher angewendete Methoden und Schätzverfahren wurden konsolidiert und zu einem einheitlichen Erhebungskonzept zusammengeführt. Hierzu wurde von beiden Regierungen eine entsprechende Vereinbarung beschlossen. <br />&nbsp;<br />Die Federführung für die kantonalen Energiestatistiken liegt in beiden Kantonen bei den statistischen Ämtern. Sie nutzen Synerigen, die sich bei der Erhebung der Energiestatistiken ergeben. Das Statistische Amt Basel-Stadt wird die Erhebung im Auftrag beider Kantone durchführen. Somit gelangt künftig nur eine Stelle an die Datenlieferanten, deren Aufwand dadurch minimiert werden kann. Die erforderlichen Informationen aus verschiedenen Datenquellen werden in einer neuen Datenbank abgelegt. Sie ermöglicht beiden Kantonen den Zugriff auf konsistente Daten, welche die Darstellung von Zeitreihen und das Erkennen von aktuellen Entwicklungen im Energiebereich ermöglichen. Die Daten- und Deutungshoheit des Kantons Basel-Landschaft wird durch diese Beauftragung nicht tangiert.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Die Umsetzung erfolgt Anfang des Jahres 2012 anhand der Daten für das Erhebungsjahr 2010, dann im Jahr 2013 für das Erhebungsjahr 2012. Anschliessend findet wie früher alle zwei Jahre eine Erhebung statt. Das Amt für Umweltschutz und Energie ist für die Veröffentlichung der Energiestatistik im Kanton Base-Landschaft verantwortlich und berichtet darüber der Regierung.&nbsp;&nbsp; <br />&nbsp;<br />Die kantonale Energiestatistik ist das zentrale Instrument für die Erfolgskontrolle der strategischen Planung und der darin festgehaltenen Ziele der Regierung sowie für die Umsetzung der Energiestrategie des Regierungsrates und zur Berichterstattung nach § 1 Abs. 5 des kantonalen Energiegesetzes (SGS 490). <br />&nbsp;<br />Für Rückfragen:&nbsp; <br />Christoph Plattner, Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 552 55 21 <br />Johann Christoffel, Statistisches Amt, Tel. 061 552 56 31 (ab 16.00 Uhr)&nbsp;<br />&nbsp;<br />&nbsp;<br /><b>Publikation des Berichts Verkehrsfluss im Internet <br /></b>&nbsp;<br />Der Regierungsrat hat den neuen Bericht über die getroffenen Massnahmen zwecks Verhinderung und Abbau von Verkehrsstaus zur Kenntnis genommen. Der Bericht ist im Internet allgemein zugänglich. <br />&nbsp;<br />Das Strassengesetz (§ 43a) verpflichtet die kantonalen Behörden, Verkehrsstaus zu verhindern beziehungsweise abzubauen. Über die getroffenen Massnahmen und den Stand der Dinge ist halbjährlich zu berichten. Der letzte Bericht datiert vom 30. Juni 2011.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Das Tiefbauamt hat nun in Zusammenarbeit mit der Polizei Basel-Landschaft eine Aktualisierung per 31. Dezember 2011 vorgenommen. Der Regierungsrat hat heute vom Bericht formell Kenntnis genommen. <br />&nbsp;<br />Der Bericht ist&nbsp;<a href="http://www.baselland.ch/main_archiv-htm.311969.0.html" target="_blank" class="external-link-new-window" >online abrufbar</a>. <br />&nbsp;<br />Für Rückfragen:&nbsp; <br />Nicoletta Hamann, Tiefbauamt, Fachbereich Verkehrstechni, Tel. 061 552 54 98&nbsp;<br />&nbsp;<br />&nbsp;<br /><b>Gezielte Politik zugunsten des Artenreichtums im Oberrhein: Regierung begrüsst Förderung der Biodiversität</b> <br />&nbsp;<br />Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft begrüsst es, dass die Biodiversität am Oberrhein erhalten und gefördert werden soll. Sie unterstützt deshalb die Resolution des Oberrheinrats vom 21. November 2011 zum Thema &quot;Gezielte Politik zugunsten des Artenreichtums im Oberrhein&quot;.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Zahlreiche Naturschutzgebiete, Naturparks und attraktive Naherholungsräume prägen die Landschaft des Oberrheins und tragen massgeblich zur Lebensqualität bei. Als Schwerpunk-te der deutschen Präsidentschaft der Oberrheinkonferenz im Jahr 2012 ist vorgesehen, die herausragenden Stätten des oberrheinischen Naturerbes in Ausstellungen zu präsentieren, um die Metropolregion Oberrhein bildlich sichtbar zu machen. Zudem soll eine Governance entwickelt werden zur Erhaltung und Bewahrung des Naturerbes. Dessen Bedeutung als Standortfaktor für die Menschen in der Trinationalen Metropolregion Oberrhein soll sichtbar gemacht werden.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Im Rahmen der D-F-CH-Oberrheinkonferenz (ORK) ist eine grenzüberschreitende Naturschutzarbeit bereits etabliert. Hier wird als Schwerpunktthema des laufenden Jahres unter dem Titel &quot;Naturerbe am Oberrhein stiftet Identität&quot; dem Erhalt und der Wahrung des Naturerbes eine hohe Bedeutung zugemessen. Wichtig sind dabei qualitativ gute und vernetzte Lebens- und Naturräume, wobei die enge grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Politik und Behörden sowie Akteuren der Wirtschaft und Zivilgesellschaft Voraussetzung für den Erhalt und die Förderung der Artenvielfalt am Oberrhein ist&nbsp; <br />&nbsp;<br />Für Rückfragen: Martin Kolb, Leiter Amt für Raumplanung, Tel. 061 552 59 31&nbsp;<br />&nbsp;<br />&nbsp;<br /><b>Kohärente Raumentwicklung am Oberrhein: Regierung begrüsst Weiterführung der bewährten Zusammenarbeit <br /></b>&nbsp;<br />Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft bekennt sich zur Weiterführung der bewährten langjährigen Zusammenarbeit am Oberrhein im Bereich der Raumplanung. Er begrüsst deshalb die Resolution des Oberrheinrats vom 21. November, wonach der grenzüberschreitende Austausch zu Themen der Raumordnung und Raumentwicklung zu verstärken sei. <br />&nbsp;<br />Insbesondere begrüsst der Regierungsrat, dass hier erstmals das Thema der Siedlungsentwicklung nach innen thematisiert wird und am Oberrhein nach einer gemeinsamen Strategie für einen schonenden Umgang mit der Ressource Boden gesucht werden soll. Das Amt für Raumplanung des Kantons Basel-Landschaft präsidiert seit 2011 die Arbeitsgruppe Raumordnung der Oberrheinkonferenz. Es kann deshalb sein Wissen und seine Erfahrung im Bereich des verdichteten Bauens hier direkt einbringen.&nbsp;&nbsp; <br />&nbsp;<br />Für Rückfragen: Martin Kolb, Leiter Amt für Raumplanung, Tel. 061 552 59 31&nbsp;<br />&nbsp;<br />&nbsp;<br /><b>Kanton Basel-Landschaft bei &quot;bike to work&quot; erneut dabei </b><br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat hat beschlossen, auch 2012 bei &quot;bike to work&quot; mitzumachen. Die Aktion &quot;bike to work&quot; findet im Juni statt und steht unter dem Patronat von Pro Velo Schweiz; verwaltungsinterner Organisator ist das Sportamt der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion. <br />&nbsp;<br />Die Aktion dauert vier Wochen und wird vom 1. bis 30. Juni 2012 durchgeführt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter melden sich in der Regel in Vierergruppen an. Die Mitglieder der einzelnen Teams müssen dabei nicht den gleichen Arbeitsweg oder die gleichen Arbeitszeiten haben. Alle Personen, welche im Juni an mindestens 50 Prozent ihrer Arbeitstage mit dem Fahrrad, oder kombiniert mit dem Öffentlichen Verkehr und dem Fahrrad, zur Arbeit kommen, nehmen an einer nationalen Verlosung teil. Ein Mitglied pro Team darf den Arbeitsweg auch ohne Velo, aber mit eigener Muskelkraft, beispielsweise zu Fuss oder mit Inlines, zurücklegen. <br />&nbsp;<br />Mit der nach 2006, 2007, 2009, 2010 und 2011 sechsten Teilnahme der Verwaltung, der Spitäler und der Regiebetriebe will der Regierungsrat weiterhin dazu anregen, das Mobilitätsverhalten zu überdenken und den Arbeitsweg vermehrt gesund und ökologisch zurückzulegen. <br />&nbsp;<br />Für Rückfragen: Thomas Beugger, Dienststellenleiter Sportamt, Telefon 061 827 91 00&nbsp;<br />&nbsp;<br />&nbsp;<br /><b>Genehmigung von Gemeindebeschlüssen </b><br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat genehmigte die vom Gemeinderat Binningen am 9. August 2011 beschlossene Mutation &quot;Dorenbachstrasse, Abschnitt Parz. 348&quot; zum Baulinienplan &quot;Holee&quot;&nbsp;<br />&nbsp;<br />&nbsp;<br /><b>Wahlen </b><br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat wählte Ursula Baumhoer per 1. März 2012 bis zum Ende der laufenden Amtsperiode (31. März 2014) als Vertreterin des Kantons Basel-Landschaft in der Koordinationsstelle Fahrten von Behinderten und mobilitätseingeschränkten Betagten beider Basel. <br />&nbsp; <br />&nbsp; <br /><b>Landeskanzlei Basel-Landschaft</b></p>]]></content:encoded>
			<category>Regierungsrat</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 07 Feb 2012 09:38:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Aus den Verhandlungen des Regierungsrates </title>
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			<description>Totalrevision des Gesetzes über die Verkehrsabgaben   Der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><b>Totalrevision des Gesetzes über die Verkehrsabgaben&nbsp;</b> <br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft überweist den Entwurf zur Totalrevision des Gesetzes über die Verkehrsabgaben an den Landrat. Das heutige, befristet geltende Dekret über die Verkehrsabgaben befreit Elektro-, Gas- und Hybridfahrzeuge zu 50% von der Verkehrssteuer, wenn sie bestimmten Kriterien genügen. Mit dem Beschluss zu diesem Dekret im Jahr 2008 hatte der Landrat den Regierungsrat beauftragt, die vorliegende Totalrevision vorzunehmen und eine dauerhafte und umfassende Regelung bezüglich ökologischerer Ausrichtung der Motorfahrzeugsteuern zu schaffen.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat legt als Ergebnis der Arbeiten eine Revision vor, welche - wie in den parlamentarischen Vorstössen gefordert - für bestimmte Fahrzeugkategorien ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt. <br />&nbsp;<br />Bei den Personenwagen (PW) erfolgt die Grundbesteuerung bei allen Fahrzeugen weiterhin nach Gesamtgewicht. Zudem wird für Fahrzeuge, die nach Inkrafttreten des Gesetzes erstmalig in Verkehr gesetzt werden, ein ökologischer Steueranteil eingeführt (Bonus-/Malus-System). Für die übrigen, bereits zuvor immatrikulierten PW kommt der ökologische Steueranteil nicht zum Tragen und erfolgt die Besteuerung wie bisher.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Ab Anfang 2013 neu immatrikulierte PW, die einen tiefen CO2-Ausstoss aufweisen und damit ökologischer sind, werden tendenziell entlastet, während jene mit hohen CO2-Ausstosswerten steuerlich stärker belastet werden. Der Bonus wird maximal 300 und der Malus maximal 250 Franken betragen. <br />&nbsp;<br />Auch bei den schweren Fahrzeugen wird die Gewichtsbesteuerung beibehalten. Ausserdem wird für besonders ökologische Modelle der neuesten EURO-Norm ein Bonus gewährt und für die ältesten Modelle ein Malus erhoben. Diese belaufen sich auf jeweils maximal 25% der Grundsteuer. Aufgrund der heute sehr hohen Besteuerung, die diverse Nachteile aufweist, wird bei den Sattelschleppern wie auch bei den Lastwagen zudem auch eine generelle Steuerreduktion vorgesehen. Mittels der Kombination von genereller Steuerreduktion und der Möglichkeit von ökologisch begründeten Ermässigungen sollen die bestehenden Nachteile bei den schweren Fahrzeugen gelöst und zugleich ein ökologischer Lenkungseffekt erzielt werden. <br />&nbsp;<br />Mit den PW, den Sattelschleppern und den Lastwagen werden neu nahezu drei Viertel der im Kanton BL immatrikulierten Fahrzeuge auch nach ökologischen Kriterien besteuert.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Bei allen anderen Fahrzeugkategorien wie Lieferwagen, Motorräder und Veteranenfahrzeuge wird auf steuerliche Anpassungen verzichtet, da die heutige Besteuerung als angemessen erachtet wird und/oder sinnvolle ökologische Kriterien fehlen.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Die Steuerreform ist ertragsneutral. Die durchschnittliche steuerliche Belastung pro Fahrzeug bleibt, ausser bei den entlasteten schweren Fahrzeugen, gleich.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Für Rückfragen: Daniel Schweighauser, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 53 03&nbsp;<br />&nbsp;<br />&nbsp;<br /><b>Gasttaxengesetz geht in die Vernehmlassung <br /></b>&nbsp;<br />Mit der Erhebung einer Gasttaxe sollen Leistungen für übernachtende Gäste finanziert werden, welche das Baselbiet als Tourismusstandort attraktiver machen. Es ist vorgesehen, einen Teil des Reinertrags der Taxe über die Gratis-Abgabe eines regionalen Mobility-Tickets und weiterer Vergünstigungen unmittelbar den Gästen wieder zugute kommen zu lassen. Ein weiterer Teil der zusätzlichen finanziellen Mittel soll über die Aufwertung von bestehenden und neuen Anziehungspunkten und die Durchführung von Veranstaltungen das Baselbieter Angebot für die Gäste interessanter und damit wettbewerbsfähiger machen. Die damit verbundenen Verbesserungen der Angebotsgestaltung kommen nicht nur den Gästen sondern auch der ortsansässigen Bevölkerung zugute.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Die Gasttaxe wird von den erhebungspflichtigen Betreibern der gewerblichen Hotelbetriebe des Baselbiets bei den Gästen eingezogen. Die Taxe wird pro Übernachtung und Gast auf drei Franken fünfzig festgelegt. Da nur wenige Klein- und Mittelbetriebe erhebungspflichtig sein werden, ist der administrative Aufwand für die Erhebung der Taxe gering. Die Erhebung der Gasttaxe verursacht für den Kanton keine zusätzlichen budgetrelevanten Ausgaben. Die Gastabgabe wird im Kanton Basel-Landschaft hingegen als Steuer betrachtet. Gemäss § 131 Absatz 2 der Kantonsverfassung erfordert die Erhebung neuer Steuern eine Verfassungsänderung und damit zwingend verbunden eine Volksabstimmung.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat hat die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion VGD heute damit beauftragt, die Vorlage gemäss Kantonsverfassung den politischen Parteien, interessierten Organisationen und Gemeinden zur Stellungnahme zu unterbreiten. <br />&nbsp;</p>
<p class="bodytext">[Vgl. &nbsp;<a href="index.php?id=273436" target="_self" class="internal-link" >Aktuelle Vernehmlassungen</a>]&nbsp;</p>
<p class="bodytext">&nbsp;<br />Für Rückfragen: René Merz, Stv. Generalsekretär Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Telefon 061 552 65 08, E-Mail: <a href="javascript:linkTo_UnCryptMailto('nbjmup+sfof/nfsaAcm/di');" >rene.merz<span class="email">@</span>bl.ch</a> <br />&nbsp; <br />&nbsp;<br /><b>Wahlen</b> <br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat wählte für die laufende Amtsperiode bis 31. Juli 2012 Herrn Lucian Hell aus Reinach in den Schulrat der GIB Liestal.&nbsp;&nbsp;<br />&nbsp;<br />&nbsp;<br /><b>Genehmigung von Gemeindebeschlüssen </b><br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat hat genehmigt: <br />&nbsp;<br />–&nbsp;den von der Einwohnergemeindeversammlung Ettingen am 22. September 2010 beschlossene Zonenplan Landschaft und das Zonenreglement Landschaft (mit Änderungen); <br />&nbsp;<br />–&nbsp;die von der Einwohnergemeindeversammlung Münchenstein am 15. September 2011 beschlossene &quot;Mutation 2011&quot; zu den Quartierplanvorschriften &quot;Kunstfreilager&quot;. <br />&nbsp; <br /><b>Landeskanzlei Basel-Landschaft</b></p>]]></content:encoded>
			<category>Regierungsrat</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 10:52:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Aus den Verhandlungen des Regierungsrates </title>
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			<description>Parlamentsreform BL: Neue Leitungsstruktur des Landrates  Die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><b>Parlamentsreform BL: Neue Leitungsstruktur des Landrates </b><br />&nbsp;<br />Die Parlamentsreform sieht neu ein zweites Vizepräsidium des Landrates vor sowie eine Geschäftsleitung. Zudem werden die Beantwortungsfristen für Interpellationen und der Rhythmus der Fragestunde neu geregelt. Die Fraktionsbeiträge sollen auf 15'000.- Franken pro Jahr erhöht werden. Die entsprechende Landratsvorlage hat der Regierungsrat heute verabschiedet.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Mit dem 2. Vizepräsidium und der Geschäftsleitung gibt sich der Landrat neue Leitungsorgane und stattet die Kommissionen bei der Behandlung von Vorlagen betreffend Motionen und Postulaten unter gewissen Voraussetzungen mit abschliessender Entscheidungsbefugnis aus. Zudem verbessert er die parlamentarischen Instrumente der Interpellation (Beantwortungsfrist 3 Monate) sowie der Fragestunde (30-minütige Fragestunde in jeder Landratssitzung) und erhöht die Fraktionsentschädigung wie vom Landrat beschlossen. Geregelt wird ferner die Oberaufsicht über die Interkantonalen Institutionen durch die Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommissionen und das Wahlvorschlagsrecht der Fraktionen. Neu wird auf Gesetzesstufe die heute durch Verordnung bestehende Verpflichtung des Regierungsrates verankert, die ständigen Kommissionen des Landrates über bevorstehende wichtige Geschäfte (z.B. Gesetze, Staatsverträge) zu informieren. Neu wird weiter geregelt, dass für die Berechnung der qualifizierten Mehrheit von Landratsbeschlüssen zwei Drittel der Stimmenden massgebend sind, wodurch die Stimmenthaltungen nicht mitgezählt werden. <br />&nbsp;<br />Kontrolle der Beteiligungen des Kantons <br />Für diese ausgelagerten Verwaltungseinheiten in Form von öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten sowie in Form von privatrechtlichen Institutionen, die vom Kanton kapital- oder stimmenmässig beherrscht werden oder für ihn von grosser strategischer Bedeutung sind, legt der Regierungsrat die Eigentümerstrategie fest. Dies wird im Verwaltungsorganisationsgesetz verankert. Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat jeweils den Beteiligungsbericht, der Auskunft über die Erreichung der Eigentümerziele und die wichtigsten Entwicklungen der Beteiligungen gibt. <br />&nbsp;<br />Für Rückfragen: Wolfgang Meier, Stv. Generalsekretär der Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 57 60&nbsp;<br />&nbsp;<br />&nbsp;<br /><b>&quot;Für sicheren und sauberen Strom - 100% Zukunft ohne Atomkraft&quot; </b><br />&nbsp;<br />Regierungsrat hält Gesetzesinitiative für rechtsgültig <br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, dem Landrat zu beantragen, die formulierte Gesetzesinitiative &quot;Für sicheren und sauberen Strom - 100% Zukunft ohne Atomkraft&quot; als rechtsgültig zu erklären.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Die Initiative verlangt von den Stromlieferanten, dass sie bis 2030 80% der von Ihnen an die Endkundinnen und Endkunden abgesetzten Elektrizität aus erneuerbaren Energien decken. Längerfristig soll die abgesetzte Elektrizität zu 100% aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Als nächstes wird der Regierungsrat dem Landrat beantragen, entweder der Initiative zuzustimmen oder sie abzulehnen. <br />&nbsp;<br />Für Rückfragen: Alberto Isenburg, Leiter Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 552 55 01&nbsp;<br />&nbsp;<br />&nbsp;<br /><b>Verbot des Fütterns von Wildtieren - Leinenpflicht für Hunde in Wildruhegebieten</b> <br />&nbsp;<br />Mit dieser Vorlage beantragt die Regierung dem Landrat eine kleine Änderung des Jagdgesetzes. Die Änderung betrifft einerseits das Verbot des Fütterns von Wildtieren, wobei es vom Verbot definierte und begründete Ausnahmen geben soll, sowie die Leinenpflicht für Hunde in Wildruhegebieten, da nur mit einer Leinenpflicht dem Wildschutz angemessen Rechnung getragen werden kann. <br />&nbsp;<br />Die Änderung hat keine personellen oder finanziellen Konsequenzen. <br />&nbsp;<br />Die Fachstelle und einzelne Gemeinden sind wiederholt auf das Problem gestossen, dass einheimische Wildtiere und Vögel gefüttert werden. So werden immer wieder Füchse und Krähen im Siedlungsgebiet teilweise übermässig gefüttert, was zu verschiedenen Problemen führt. Mit einem generellen Fütterungsverbot für Wildtiere mit begründeten Ausnahmen kann dieses Problem wirksam gelöst werden, da im konkreten Einzelfall interveniert werden kann. <br />&nbsp;<br />Wildruhegebiete sind den Wildtieren Schutz und Rückzugsgebiet vor den Störungen der diversen Waldbenutzer. Wildruhegebiete dürfen auf den bestehenden Waldwegen begangen werden. Es stellte sich heraus, dass das Gebot, dass die Wege nicht verlassen werden dürfen, unzureichend formuliert ist, da Hunde frei laufen gelassen werden dürfen. Hunde halten sich nicht an das Wegegebot und sind deshalb in Wildruhegebieten an der Leine zu führen. Ohne diese Bestimmung kann ein Wildruhegebiet seine Funktion als Rückzugsort für das Wild nicht erfüllen, da es durch Hunde stets gestört werden würde.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Für Rückfragen: Ignaz Bloch, Kantonstierarzt, Leiter Veterinär-, Jagd- und Fischereiwesen, Telefon 061 552 59 23, E-Mail: <a href="javascript:linkTo_UnCryptMailto('nbjmup+jhoba/cmpdiAcm/di');" >ignaz.bloch<span class="email">@</span>bl.ch</a>&nbsp;<br />&nbsp;<br />&nbsp;<br /><b>100. Geburtstag in Muttenz <br /></b>&nbsp;<br />Am Donnerstag, 26. Januar 2012 kann Frau Alice Lenz-Odolon ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsident Peter Zwick, 2. Landschreiberin Andrea Mäder und Staatsweibelin Diana Boner wird der Jubilarin am 26. Januar 2012, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.&nbsp;<br />&nbsp;<br />&nbsp;<br /><b>Höflichkeitsbesuch des Konsuls Italiens </b><br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat hat im Anschluss an seine heutige Sitzung den Konsul Italiens, Frau Gaetana Farruggio, zu einem Höflichkeitsbesuch empfangen. <br />&nbsp; <br />&nbsp;<br /><b>Landeskanzlei Basel-Landschaft</b></p>]]></content:encoded>
			<category>Regierungsrat</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 11:30:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
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			<title>Aus den Verhandlungen des Regierungsrates </title>
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			<description>Pflegefinanzierung: Erneute Anpassung der Normkosten für Alters- und Pflegeheime  </description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><b>Pflegefinanzierung: Erneute Anpassung der Normkosten für Alters- und Pflegeheime</b>&nbsp; <br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat hat am 20. Dezember 2011 die ab dem 1. Januar 2012 geltenden neuen Normkosten für Pflegeleistungen in Alters- und Pflegeheimen beschlossen (siehe Medienmitteilung vom <a href="http://www.baselland.ch/Newsdetail-Volkswirtschaft-Gesundheit.309169+M52baf04b6b4.0.html" target="_blank" class="external-link-new-window" >20. Dezember 2011</a>&nbsp;<br />&nbsp;<br />Mit einem vom selben Tag datierten Schreiben teilte das Bundesamt für Gesundheit daraufhin mit, dass das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) bereits am 5. Dezember 2011 eine auf den 1. Januar 2012 wirksam werdende Änderung des Leistungskatalogs der anrechenbaren Pflegekosten in Art. 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) beschlossen hatte. Diese Änderung wurde den Kantonen zuvor nicht angekündigt und konnte demnach beim Beschluss vom 20. Dezember 2011 über die Normkosten nicht berücksichtigt werden. <br />&nbsp;<br />Die Änderung der KLV betrifft inhaltlich die Anrechenbarkeit des Richtens von Medikamenten. Diese Tätigkeit war zuvor vom Bundesgericht als nicht anrechenbar erklärt worden. Mit dem erwähnten Beschluss hat das EDI die Verordnung nun dahingehend präzisiert, dass diese Tätigkeit wieder anrechenbar ist. Daraus ergibt sich eine erneute Anpassung der Normkosten für Pflegeleistungen. Der Anteil der Pflege an der Arbeitszeit der Pflegefachpersonen erhöht sich von 64 auf 65 Prozent, was zu einer Erhöhung der Normkosten von Fr. 52.74 auf Fr. 53.52 pro Stunde führt. Daraus ergibt sich eine zusätzliche Mehrbelastung der Gemeinden im Umfang von insgesamt knapp 1.1 Millionen Franken. Andererseits dürfte eine zusätzliche Entlastung der Ergänzungsleistungen (EL) resultieren, welche zumindest teilweise den Gemeinden zu Gute kommt. <br />&nbsp;<br />Aufgrund der im Rahmen des Projekts Zeitstudie von Seiten des Kantons abgegebenen Zusicherungen und aufgrund der unmissverständlichen Empfehlung der Preisüberwachung hat der Regierungsrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die aus der Änderung des Leistungskatalogs resultierende Anpassung der Normkosten gleichzeitig mit der entsprechenden Änderung des Bundesrechts rückwirkend auf den 1. Januar 2012 umzusetzen. </p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Vgl. <a href="http://www.baselland.ch/362-14-htm.314693.0.html" target="_blank" class="external-link-new-window" >Gesetzessammlung</a><br />&nbsp;<br />Für Rückfragen: Urs Knecht, Rechtsdienst Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Tel. 061 552 59 09, E-Mail: <a href="javascript:linkTo_UnCryptMailto('nbjmup+vst/lofdiuAcm/di');" >urs.knecht<span class="email">@</span>bl.ch</a>&nbsp;<br />&nbsp;<br />&nbsp;<br /><b>Neustrukturierung des Kantonsgerichts</b>&nbsp; <br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Führungsstruktur des Kantonsgerichts neu zu regeln. Anstelle des Gesamtgerichts wird eine Gerichtskonferenz geschaffen. Der Ausschuss des Kantonsgerichts soll aufgehoben werden.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Die seit 2002 bestehende Leitungsstruktur wird angepasst, weil die erstinstanzlichen Gerichte und die nebenamtlichen Kantonsrichterinnen und Kantonsrichter in die Geschäftsleitung einbezogen werden und weil die Führungsaufgaben für das Kantonsgericht und die Gesamtjustiz entflochten werden. Neu geschaffen wird die Gerichtskonferenz, die das Gesamtgericht ablöst und der Geschäftsleitung übergeordnet ist. Sie entscheidet über strategische Fragen von grosser Tragweite. Aufgehoben wird der heutige Ausschuss des Kantonsgerichts, weil dessen Aufgaben der Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht übertragen werden.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Im Rahmen dieser Gerichts-Teilrevision werden weitere Bestimmungen des Gerichtswesens geändert. So sollen die Entschädigungen, die für die unentgeltliche Rechtspflege und die amtliche Verteidigung geleistet wurden, von den Betroffenen nachbezahlt werden, sobald sie dazu in der Lage sind. Geschaffen wird auch die gesetzliche Grundlage für den Tarif bei unentgeltlicher Mediation. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wird zur Beschleunigung des Prozesses und zur Entlastung des Gerichts unter einschränkenden Voraussetzungen das Zirkulationsverfahren eingeführt. <br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat rechnet nach Umsetzung dieser Teilrevision mittelfristig mit einem jährlichen Nettoertrag von rund 270'000 Franken. <br />&nbsp;<br />Für Rückfragen: Wolfgang Meier, Stv. Generalsekretär Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 57 60&nbsp;<br />&nbsp;<br />&nbsp;<br /><b>Regierung schlägt Änderungen des Personalgesetzes vor <br /></b>&nbsp;<br />Der Regierungsrat hat heute eine Vorlage an den Landrat überwiesen, mit der die personalrechtlichen Bestimmungen zur Kündigung, Probezeit und Abgangsentschädigung geändert werden sollen.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Die Bestimmungen zur Kündigung und zur Probezeit sind seit 1998 unverändert geblieben. Damals wurden sie im Zusammenhang mit dem Wechsel vom Beamtenstatus mit einer fixen Wahlperiode zum Angestelltenverhältnis mit grundsätzlich kündbaren Arbeitsverträgen neu definiert. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Personalgesetz drängen sich gewisse Verbesserungen in der Handhabung auf. Die vorgelegte Gesetzesrevision wird nicht zu einer grundlegenden Änderung der heutigen Praxis führen, denn die Prinzipien der Personalpolitik und des Kündigungsschutzes werden damit nicht verändert und die verwaltungsrechtlichen Grundsätze wie Legalitätsprinzip, Rechtsgleichheit und Willkürverbot gelten ohnehin im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Durch die Verkürzung der Probezeit werden für die neu eintretenden Mitarbeitenden der Kündigungsschutz und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verbessert. <br />&nbsp;<br />Folgende Änderungen schlägt der Regierungsrat vor: <br />&nbsp;<br />–&nbsp;Die Aufzählung der Gründe für eine ordentliche Kündigung soll nach wie vor abschliessend sein. Es erfolgen aber kleine inhaltliche Korrekturen und eine Änderung betreffend die Bewährungsfrist. <br />&nbsp;<br />–&nbsp;Die Bewährungsfrist stellt ein sehr unflexibles und starres Instrument dar; diese soll einerseits durch eine schriftliche Verwarnung ersetzt werden, die nicht an fixe Fristen gebunden ist und individueller ausgestaltet werden kann, andererseits soll sie bei der Verletzung von gesetzlichen Verpflichtungen sowie Bestimmungen im Arbeitsvertrag nicht zwingend zur Anwendung gelangen.&nbsp; <br />&nbsp;<br />–&nbsp;Die Regelung über Abgangsentschädigungen hat sich aus mehreren Gründen als unflexibel und nicht stufengerecht erwiesen. Die zu eng gefassten Regelungen werden flexibilisiert. <br />&nbsp;<br />–&nbsp;Wird eine ordentliche Kündigung aufgehoben, besteht heute ein Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung am bisherigen Arbeitsplatz. Diese Regel ist praxisfremd, da sich in diesen Fällen das Klima für die Arbeitnehmenden selbst, aber auch für Vorgesetzte und Umfeld bereits wesentlich verschlechtert hat. Dieser Anspruch wird daher ersetzt durch den Grundsatz der Weiterbeschäftigung an einem gleichwertigen Arbeitsplatz.&nbsp; <br />&nbsp;<br />–&nbsp;Auch der uneingeschränkte Anspruch auf Weiterbeschäftigung ist unzweckmässig, da der Einsatz an einem anderen Ort in gewissen Fällen nicht möglich ist. Die Neuregelung geht zwar weiterhin vom Grundsatz der Weiterbeschäftigung aus; ist eine solche aber effektiv nicht möglich, kann eine Kündigung mit Abgangsentschädigung ausgesprochen werden.&nbsp; <br />&nbsp;<br />–&nbsp;Die Probezeit wird ausser bei Lehrpersonen von sechs auf drei Monate verkürzt. <br />&nbsp;<br />–&nbsp;Einer Beschwerde gegen eine Kündigung soll keine aufschiebende Wirkung zukommen.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Für Rückfragen: Markus Nydegger, Leiter Personalamt, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 52 38&nbsp;<br />&nbsp;<br />&nbsp;<br /><b>Architekten- und Ingenieurverträge:&nbsp;&nbsp;Grundsätze, Honorierung und Teuerung per 1. Januar 2012 </b><br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft legt jedes Jahr Grundsätze, Honorierung und Teuerung zu den Architekten- und Ingenieurverträgen fest. Weil erneut keine Teuerung zu verzeichnen ist, hat der Regierungsrat auf einstimmigen Vorschlag der Lohntarif- und Honorar-Kommission die bisherigen Vorgaben und Werte der beiden Vorjahre übernommen. <br />&nbsp;<br />Für Rückfragen: Ernst Emmenegger, Generalsekretariat, Leiter Wirtschaft und Finanzen, Tel. 061 552 55 47 <br />&nbsp; </p>
<p class="bodytext">&nbsp;<br /><b>Genehmigung von Gemeindebeschlüssen</b> <br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat hat genehmigt: <br />&nbsp;<br />–&nbsp;die vom Gemeinderat Muttenz vorgenommenen Änderungen am Bau- und Strassenlinienplan Geispelgasse, Abschnitt Kirchplatz - Alpweg im Sinne einer geringfügigen Änderung;&nbsp; <br />&nbsp;<br />–&nbsp;die vom Gemeinderat Pratteln am 5. April 2011 beschlossene Mutation A Gebiet &quot;Rütiweg/Chrummeneich&quot; zum generellen Bau- und Strassenlinienplan &quot;Rüti-Widen&quot;; <br />&nbsp;<br />–&nbsp;den von der Einwohnergemeindeversammlung Ramlinsburg am 24. Mai 2011 beschlossene Zonenplan Siedlung, das Zonenreglement Siedlung (mit Zuweisung der Lärm-Empfindlichkeitsstufen) sowie der Strassennetzplan Siedlung und Landschaft; <br />&nbsp;<br />–&nbsp;die vom Einwohnerrat Reinach am 15. März 2010 beschlossenen Quartierplanvorschriften &quot;Alter Werkhof&quot; und die Mutation &quot;Tschäpperliring&quot; zum Teilzonenplan &quot;Ortskern&quot;;&nbsp; <br />&nbsp;<br />–&nbsp;den von der Einwohnergemeindeversammlung Zwingen am 24. August 2011 beschlossene Waldbaulinienplan &quot;Weyermatt&quot;. <br />&nbsp; <br />&nbsp;<br /><b>Landeskanzlei Basel-Landschaft</b></p>]]></content:encoded>
			<category>Regierungsrat</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 11:48:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
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			<title>Aus den Verhandlungen des Regierungsrates</title>
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			<description>Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft wünscht allen Einwohnerinnen und Einwohnern des...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft wünscht allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons ein glückliches und gesundes Jahr 2012.<br />&nbsp;<br />An seiner heutigen Regierungssitzung hat der Regierungsrat vor allem Routinegeschäfte behandelt:<br />&nbsp;<br />Die Gemeindeordnung der Bürgergemeinde Ziefen vom 29. September 2011 wurde genehmigt und wird auf den 1. Juli 2012 in Kraft gesetzt.<br />&nbsp;<br />Als neues Mitglied der Handschin-Stiftung wählte der Regierungsrat Frau Simone Wenk. Die Handschin-Stiftung unterstützt junge Kantonsangehörige in bescheidenen finanziellen Verhältnissen, die überdurchschnittlich begabt sind und sich besonders einsetzen.<br />&nbsp;<br />Als neues Mitglied der Konsultativkommission “Aufgabenteilung und Finanzausgleich” wählte der Regierungsrat Olivier Kungler, Gemeindeverwalter von Binningen. Er folgt auf Willi Schweighauser, Bottmingen, der als Gemeindeverwalter in den Ruhestand getreten ist. Die Konsultativkommission ist aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung und der Gemeinden zusammengesetzt und berät zuhanden des Regierungsrates Fragen der Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden sowie des Finanzausgleichs unter den Gemeinden.<br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat hat ferner festgelegt, dass in der Gemeinde Reinach - gestützt auf § 80 Absatz 3 des Bildungsgesetzes - für die Sekundarschule (ohne Werkjahr) ein Schulrat mit neun Mitgliedern gebildet werden soll.<br />&nbsp;<br /><b>Landeskanzlei Basel-Landschaft</b></p>]]></content:encoded>
			<category>Regierungsrat</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 03 Jan 2012 11:27:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
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			<title>Sanierung der Pensionskasse der Universität Basel</title>
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			<description>Die Vorsorgewerke der Universität Basel bei der Pensionskasse...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><span style="font-weight: bold;">Die Vorsorgewerke der Universität Basel bei der Pensionskasse Basel-Stadt und der Basellandschaftlichen Pensionskasse müssen saniert werden. Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt beantragen ihren Parlamenten einen entsprechenden Kredit. Damit soll der Arbeitgeberanteil an der Sanierung finanziert werden. Die Versicherten der Universität beteiligen sich über Lohnmassnahmen und Kürzungen des Teuerungsausgleichs auf den Renten hälftig an der Sanierung.</span><br /><br />Das Personal der Universität Basel ist seit 2008 gemäss Festlegungen des Staatsvertrags über die gemeinsame Trägerschaft in zwei Vorsorgewerken bei der Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) und bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) versichert. Die Vorsorgewerke der Universität wurden bei deren Ausgliederung vom Kanton Basel-Stadt zwar ausfinanziert, aber nicht mit einer Schwankungsreserve ausgestattet. Wie bei den Vorsorgewerken der jeweiligen Kantonsangestellten sind auch bei den Anschlussverträgen der Universität bei der PKBS und der BLPK die Deckungsgrade seit dem Jahr 2008 aufgrund der Finanzkrise erheblich gesunken. Sie betrugen im 3. Quartal 2011 noch 86 % (PKBS) bzw. 94 % (BLPK). Die Unterdeckung der universitären Vorsorgewerke betrug zu diesem Zeitpunkt insgesamt knapp 100 Mio. Franken.<br /><br />Die Universität hat ein Sanierungskonzept entwickelt, um die gesetzlich verlangte Sanierung durchzuführen. In Anlehnung an die bereits 2010 beschlossenen Massnahmen für das Staatspersonal Basel-Stadt gelangt eine indirekte Sanierung zur Anwendung. Die Versicherten der Universität und die Arbeitgeberin finanzieren die Sanierung je zur Hälfte. Die Arbeitgeberseite - finanziert durch die Trägerkantone - leistet eine Einmaleinlage. Die Versicherten amortisieren ihren Anteil an der Sanierung während rund zwölf Jahren über Lohnmassnahmen sowie über eine Reduktion des Teuerungsausgleichs auf den Renten.<br /><br />Der Anteil des Kantons Basel-Landschaft an der Sanierung beträgt gemäss Trägerquote für die Universität rund 24,75 Mio. Franken (50.2 % des Arbeitgeberanteils), derjenige des Kantons Basel-Stadt rund 24,55 Mio. Franken (49.8 % des Arbeitgeberanteils). In beiden Kantonen wurden bereits in früheren Jahren Rückstellungen für die Sanierung getätigt. Die Massnahmen sollen im Jahr 2012 einsetzen, und zwar im Zeitpunkt der Kreditgenehmigung durch die Parlamente.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Weitere Auskünfte:</span><br /></p><ul><li>Regierungsrat Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements des Kantons Basel-Stadt, Telefon 061 267 84 41</li></ul><ul><li>Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Telefon 061 552 50 60</li></ul><ul><li>Christoph Tschumi, Verwaltungsdirektor der Universität Basel, Telefon 061 267 30 01</li></ul>]]></content:encoded>
			<category>Regierungsrat</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 15:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Aus den Verhandlungen des Regierungsrates</title>
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			<description>Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen vom 11. März 2012  Am 11....</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><b>Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen vom 11. März 2012 </b><br />&nbsp;<br />Am 11. März 2012 werden folgende <b>eidgenössische Vorlagen</b> zur Abstimmung gelangen: <br />–&nbsp;Volksinitiative vom 18. Dezember 2007 &quot;Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!&quot;; <br />–&nbsp;Volksinitiative vom 29. September 2008 &quot;Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)&quot;; <br />–&nbsp;Volksinitiative vom 26. Juni 2009 &quot;6 Wochen Ferien für alle&quot;; <br />–&nbsp;Bundesbeschluss vom 29. September 2011 über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke (Gegenentwurf zur Volksinitiative &quot;Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls&quot;); <br />–&nbsp;Bundesgesetz vom 18. März 2011 über die Buchpreisbindung (BuPG). <br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat hat heute die Abstimmungen zu folgenden <b>kantonalen Vorlagen</b>&nbsp;angesetzt: <br />–&nbsp;Revision des Spitalgesetzes vom 17. November 2011; Verselbständigung der Spitäler und der Kantonalen Psychiatrischen Dienste als öffentlich-rechtliche Anstalten; <br />–&nbsp;Gesetz vom 15. Dezember 2011 über die familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich. <br />&nbsp;<br />Zudem hat der Regierungsrat für den Bezirk Liestal die Ersatzwahl einer Richterin bzw. eines Richters des Bezirksgerichts Liestal für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 31. März 2014 anstelle des zurückgetretenen Peter Affolter angesetzt. <br />&nbsp;<br />Für Rückfragen: Alex Achermann; Landschreiber; Tel. 061 552 50 01 <br />&nbsp;<br />&nbsp;<br /><b>Bezüglich der Verteilung der Sekundarschulratssitze für die Amtsperiode vom 1. August 2012 bis 31. Juli 2016 konnte mit allen Gemeinden eine einvernehmliche Lösung gefunden und vom Regierungsrat beschlossen werden. <br /></b>&nbsp;<br />Mit Beschluss vom 1574 vom 8. November 2011 hat der Regierungsrat die maximale Mitgliederzahl der Schulräte der Sekundarschulen für die Neuwahlen der Amtsperiode vom 1. August 2012 bis 31. Juli 2016 beschlossen. Im Anschluss ist es nun gelungen, mit allen Gemeinden eine einvernehmliche Lösung betreffend die Verteilung der Mandate zu finden.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Konkret geht es darum, die Sekundarschulratssitze, welche den Gemeinden eines Einzugsgebietes zur Verfügung gestellt werden, auf die einzelnen Gemeinden des Einzugsgebietes eines Sekundarschulstandortes zu verteilen. Diese Aufgabe bedingte aufgrund der Begrenzung der Anzahl Mitglieder der Schulräte je nach Grösse des Einzugsgebietes eines Sekundarschulstandortes interkommunale Absprachen. Deren Ergebnis wird mit dem heutigen Regierungsratsbeschluss sanktioniert. <br />&nbsp;<br />Für Rückfragen:&nbsp;&nbsp; <br />Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Tel. 061 552 50 60 <br />Christa Sonderegger, Leiterin der Rechtsabteilung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Tel. 061 552 50 56 <br />&nbsp; <br />&nbsp; <br /><b>Neue ÖV-Drehscheibe in Laufen:&nbsp;&nbsp;Regierung beantragt beim Landrat den ersten Schritt </b><br />&nbsp;<br />Die Gemeinde Laufen soll einen neuen überdachten Bushof mit fünf Haltekanten erhalten. Die Regierung beantragt beim Landrat dafür einen Kredit über CHF 8'430'000.-. Für den Bau des leistungsfähigen Bushofs muss die Bahnhofstrasse leicht angepasst werden. Zudem werden fünf weitere nicht überdachte Bushaltekanten für den Bedarfsfall in den Spitzenstunden gebaut. Auf der Seite der Breitenbachstrasse sind neu überdachte Velo-Abstellplätze geplant. <br />&nbsp;<br />Diese Baumassnahmen sind der erste Schritt zu einer neuen ÖV-Drehscheibe in Laufen. Für die Planung der weiteren Massnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit und des Benutzerkomforts, wie z.B. den Bau einer neuen Personenunterführung, beantragt die Regierung beim Landrat einen Planungskredit über CHF 600'000.- Bei der Finanzierung des neuen Bushofs kann mit einer Beteiligung des Bundes im Rahmen des Agglomerationsprogramms gerechnet werden. <br />&nbsp;<br />Die Region Laufental/Thierstein erfährt seit rund 15 Jahren eine hohe Zunahme an ÖV-Fahrten innerhalb des Raums und in Richtung der Agglomeration Basel. Aus der Region verkehren sechs Buslinien radial zum Bahnhof Laufen und ermöglichen dort schlanke und zeitlich abgestimmte Anschlüsse auf die Bahn wie auch auf die anderen Buslinien. An Spitzenstunden befahren bis zu zehn Postautobusse die beengten Verhältnisse auf dem Areal des Bahnhofs Laufen. Dadurch ist einerseits die Übersichtlichkeit für die Benützer nicht mehr gegeben, andererseits ist der Mix aus Fussgängern und Bussen gefährlich. Weiter kann die heutige Haltestelle die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes nicht erfüllen. Ebenfalls ist der Witterungsschutz nicht mehr zeitgemäss. <br />&nbsp;<br />Für Rückfragen: Axel Mühlemann, Tiefbauamt, Leiter Projektmanagement, Tel. 061 552 54 89 <br />&nbsp;<br />&nbsp;<br /><b>Pflegefinanzierung: Regierungsrat beschliesst neue Normkosten für Alters- und Pflegeheime sowie Verlängerung der Übergangsregelung bei der Spitex</b> <br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat hat die neuen Normkosten für Pflegeleistungen in Alters- und Pflegeheimen beschlossen und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Diese Normkosten wurden erstmals vor einem Jahr nach Einführung der neuen Pflegefinanzierung festgesetzt. Sie werden nun auf der Basis einer mit wissenschaftlichen Methoden in 10 Heimen durchgeführten Zeitstudie auf den 1. Januar 2012 angepasst. Nach dieser Studie beträgt in Alters- und Pflegeheimen der Anteil der anrechenbaren Kosten für Pflege ca. 64 % der Arbeitszeit der Pflegefachpersonen (bisher war man aufgrund Daten und Studien aus anderen Kantonen von ca. 45 % ausgegangen), Dies führt zu einer Erhöhung der Normkosten für Pflegeleistungen von Fr. 38.41 auf Fr. 52.74 pro Stunde. Der Anteil der Betreuung sinkt demgegenüber von ca. 55 % auf ca. 36 %. Die Beiträge der Gemeinden an die Pflegekosten erhöhen sich durch die neue Regelung um ca. 20 Mio. Fr. auf insgesamt rund 22,2 Mio. Fr. pro Jahr. Die vom Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) und zahlreichen Gemeinden im Rahmen der Vernehmlassung geforderte Anrechnung der Entlastung der Ergänzungsleistungen (EL), welche sich durch die Erhöhung der direkten Beiträge der Gemeinden ergibt, wird in der Konsultativkommission Aufgabenteilung und Finanzausgleich geprüft. Berechnungen der Sozialversicherungsanstalt haben ergeben, dass die Entlastung der EL insgesamt 7.6 Mio. Fr. beträgt. Davon fallen nach derzeitigem Schlüssel 68 % (= 5.17 Mio. Fr.) beim Kanton und 32 % (= 2.43 Mio. Fr.) bei den Gemeinden an. <br />&nbsp;<br />Weiter hat der Regierungsrat die bereits für das Jahr 2011 geltende Übergangsregelung für ambulante Pflegeleistungen (Spitex) um ein Jahr bis Ende 2012 verlängert. Diese Regelung sieht vor, dass die Leistungserbringer weiterhin die bisherigen, zu einem früheren Zeitpunkt mit den Krankenversicherern vereinbarten Tarife verrechnen dürfen. Auf eine Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten wird vorderhand verzichtet. Die Mitfinanzierung der Spitex durch Gemeinden bewegt sich im bisherigen Rahmen. Dies bedeutet, dass für alle Beteiligten bis 2010 geltende Zustand für ein weiteres Jahr weitergeführt wird und die neue Pflegefinanzierung im ambulanten Bereich voraussichtlich auf den 1. Januar 2013 vollumfänglich umgesetzt wird. </p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Vgl. <a href="http://www.baselland.ch/fileadmin/baselland/files/docs/recht/sgs_demn/_web_gs-liste_nr.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" >Chronologische Gesetzessammlung</a><br />&nbsp;<br />Für Rückfragen: Urs Knecht; Rechtsdienst Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion; Tel. 061 552&nbsp; 59 09 <br />&nbsp; <br />&nbsp;<br /><b>Konsequentes Vorgehen gegen Menschenhandel </b><br />&nbsp;<br />Der Kanton Basel-Landschaft verfügt neu über einen Leitfaden zum Vorgehen in Fällen von Menschenhandel. Nebst der Umsetzung des festgelegten Kooperationsmechanismus soll der Kanton in Absprache mit der Opferhilfekommission beider Basel und dem Kanton Basel-Stadt prüfen, ob der Opferschutz durch einen partnerschaftlichen Leistungsvertrag mit der Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration verbessert werden kann. <br />&nbsp;<br />Der Leitfaden wurde von einer durch den Regierungsrat eingesetzten Arbeitsgruppe erarbeitet. Nach der Genehmigung des Leitfadens durch den Regierungsrat ist die Arbeitsgruppe beauftragt, die Umsetzung zu begleiten und zu evaluieren. Der Leitfaden umschreibt konkret das Vorgehen der in einen Fall von Menschenhandel involvierten Stellen, den entsprechenden Ablauf und die zuständigen Ansprechpersonen. Dies sind in erster Linie kantonalen Stellen (Polizei, Staatsanwaltschaft, Migration u.a.). Sie arbeiten mit den beiden Fachstellen des Opferschutzes, der Beratungsstelle Opferhilfe beider Basel, sowie der auf Beratung und Begleitung für Opfer von Menschenhandel spezialisierten Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration FIZ in Zürich zusammen. <br />&nbsp;<br />Ausgangspunkt des Leitfadens ist die Definition des Tatbestandes &quot;Menschenhandel&quot; gemäss Artikel 182 des Strafgesetzbuches: Neben dem Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung wird auch jener zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft sowie der Entnahme von Körperorganen unter Strafe gestellt. Der gewerbsmässige Menschenhandel und der Handel mit Minderjährigen gelten als strafverschärfende Tatbestände. Da in der Schweiz 99% der identifizierten Opfer weiblich sind (international 80%), ist der Leitfaden auf Frauenhandel und somit in erster Linie auf den Schutz des Selbstbestimmungsrechts von Mädchen und Frauen ausgerichtet.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Der Aufbau des Leitfadens folgt den Empfehlungen der Koordinationsstelle Menschenhandel und Menschenschmuggel des Bundes für die Abfassung von kantonalen Kooperationsmechanismen. Ziel und Zweck des Leitfadens ist die Einführung eines standardisierten Vorgehens in Fällen von Menschenhandel. <br />&nbsp;<br />Für Rückfragen: Susanne Altermatt, Stv. Leiterin Bereich Bewilligungen, Freiheitsentzug und Soziales, Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 58 30&nbsp; <br />&nbsp; <br />&nbsp;<br /><b>Regierung genehmigt Antrag der Burgerkorporation Röschenz;&nbsp;Brunnhollen und vier weitere Gebiete unter Naturschutz </b><br />&nbsp;<br />Das Gebiet &quot;Brunnhollen&quot; in der Gemeinde Röschenz wird zusammen mit vier weiteren Gebieten in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Der Regierungsrat folgt damit einem Antrag der Burgerkorporation Röschenz. Bei den vier weiteren Gebieten handelt es sich um die &quot;Forstweid&quot;, den &quot;Lange Rai&quot;, den &quot;Challhollen&quot; und die &quot;Redelsflue&quot;. <br />&nbsp;<br />Das Gebiet &quot;Brunnhollen&quot; zeichnet sich aus durch eine grosse Standortvielfalt. Es umfasst insgesamt dreizehn verschiedene, grösstenteils naturnahe und gut ausgebildete Waldgesellschaften. Besonders in den unerschlossenen, steilen Taleinschnitten ist teilweise schon seit Jahrzehnten auf eine Bewirtschaftung verzichtet worden. <br />&nbsp;<br />Die rings von Wald umgebene Landschaftskammer &quot;Forstweid&quot; ist mit ihren artenreichen Mager- und Blumenwiesen, den frei stehenden Eichen, Hecken, Feldgehölzen und Waldrändern ein regional bedeutsames Relikt der traditionellen, ökologisch vielfältigen Kulturlandschaft.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Der nach Süden und Südwesten exponierte, sonnenwarme Steilhang &quot;Lange Rai&quot; ist eine ehemalige, mit Föhren aufgeforstete Magerweide. Er wurde in den Sechzigerjahren des letzten Jahrhunderts als Schafweide genutzt und gehörte mit der Dittinger- und der Blauenweide zu den biologisch wertvollsten Magerrasen im Laufental. Deshalb führt die Burgerkorporation seit einigen Jahren gezielte Pflegemassnahmen durch, so dass sich viele seltene Arten bis heute halten konnten. <br />&nbsp;<br />Der &quot;Challhollen&quot; und die &quot;Redelsflue&quot; geniessen aufgrund ihrer speziellen Expositionen beide über eine besondere Wärmegunst. Am &quot;Challhollen&quot; schlägt sich dies in der Ausbildung verschiedener naturnaher Waldgesellschaften sowie dem Vorkommen diverser Reptilienarten nieder. Auf der &quot;Redelsflue&quot; leben zahlreiche licht- und wärmebedürftige Tier- und Pflanzenarten.&nbsp; </p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Vgl. <a href="http://www.baselland.ch/fileadmin/baselland/files/docs/recht/sgs_demn/_web_gs-liste_nr.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" >Chronologische Gesetzessammlung</a>&nbsp;<br />&nbsp;&nbsp;<br />Für Rückfragen: Paul Imbeck, Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft, Tel. 061 552 55 76 <br />&nbsp; <br />&nbsp;<br /><b>Regierung beantragt Ablehnung von vier Volksinitiativen und verzichtet auf Gegenvorschläge</b> <br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat empfiehlt die vier Initiativen: <br />–&nbsp;Nichtformulierte Volksinitiative &quot;Keine Zwangsverschiebungen an Baselbieter Sekundarschulen&quot; <br />–&nbsp;Nichtformulierte Volksinitiative &quot;Bildungsqualität auch für schulisch Schwächere&quot; <br />–&nbsp;Nichtformulierte Volksinitiative &quot;Ja zur guten Schule Baselland: Betreuung der Schüler/-innen optimieren&quot; <br />–&nbsp;Formulierte Gesetzesinitiative &quot;Ja zur guten Schule Baselland: überfüllte Klassen reduzieren&quot; <br />ohne Gegenvorschläge zur Ablehnung. Er hat die entsprechenden Vorlagen an den Landrat überwiesen.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Für Rückfragen: : Roland Plattner, Generalsekretär der Bildungs, Kultur- und Sportdirektion BL, Tel. 061 552 50 55&nbsp; <br />&nbsp; <br />&nbsp;<br /><b>Genehmigung von Gemeindebeschlüssen <br /></b>&nbsp;<br />Der Regierungsrat hat genehmigt: <br />–&nbsp;die&nbsp; Gemeindeordnung vom 29. September 2011 der Stadt Laufen und nach Massgabe ihres § 11 in Kraft gesetzt; <br />–&nbsp;die Gemeindeordnung vom 30. Mai 2011 der Einwohnergemeinde Wahlen genehmigt und auf den 1. Juli 2012 in Kraft gesetzt; <br />–&nbsp;die Gemeindeordnung vom 17. Juni 2011 der Einwohnergemeinde Eptingen und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. <br />&nbsp; <br />&nbsp;<br /><b>Verschiedenes</b> <br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat hat&nbsp; <br />–&nbsp;die Änderung der Verordnung über die Taxen und Tarife der kantonalen Krankenhäuser (Spitaltax- und Tarifverordnung) genehmigt und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt; <br />–&nbsp;die Änderung der Verordnung über die Finanzierung von Pflegeleistungen genehmigt und auf den &nbsp;&nbsp;&nbsp; 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt;&nbsp; <br />–&nbsp;die Änderung der Verordnung über die Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung genehmigt und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt;&nbsp; <br />–&nbsp;die Änderung der Verordnung über die Vergütungen während der Ausbildung genehmigt und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt; <br />–&nbsp;die Änderung der Verordnung zum Personalgesetz (Personalverordnung) genehmigt und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. </p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Vgl. <a href="http://www.baselland.ch/fileadmin/baselland/files/docs/recht/sgs_demn/_web_gs-liste_nr.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" >Chronologische Gesetzessammlung</a><br /><br />&nbsp; <br /><b>Landeskanzlei Basel-Landschaft</b></p>]]></content:encoded>
			<category>Regierungsrat</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 11:34:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Aus den Verhandlungen des Regierungsrates </title>
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			<description>Volksinitiative &quot;Bäche ans Licht&quot;: Regierung beantragt Ablehnung und verzichtet auf...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><b>Volksinitiative &quot;Bäche ans Licht&quot;: Regierung beantragt Ablehnung und verzichtet auf Gegenvorschlag </b><br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat empfiehlt die nichtformulierte Volksinitiative &quot;Bäche ans Licht&quot; ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Er hat heute die entsprechende Vorlage an den Landrat überwiesen. <br />&nbsp;<br />Die am 14. Oktober 2010 mit 2374 gültigen Unterschriften eingereichte Volksinitiative verlangt, das Wasserbaugesetz sei so anzupassen, dass Bachausdolungen, welche durch Dritte (z.B. Landeigentümer, Gemeinden, Verbände) durchgeführt werden, vom Kanton fachlich und finanziell unterstützt werden. Die entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen seien bereitzustellen.&nbsp; <br />&nbsp;<br />In der Landratsvorlage hält die Regierung fest, dass im Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz (NLG) bereits heute eine genügende Rechtsgrundlage bestehe, um Ausdolungsprojekte Dritter mitfinanzieren zu können. Voraussetzung dazu sei, dass der Landrat dies wünsche und die entsprechenden finanziellen und personellen Mittel beschliesse. Eine Mitwirkung der kantonalen Fachstelle für Wasserbau bei Ausdolungsprojekten Dritter sei bereits heute in einem gewissen Umfang gewährleistet. Auch in dieser Hinsicht erkennt der Regierungsrat keinen Handlungsbedarf im Sinne der Volksinitiative. Unter diesen Voraussetzungen erachtet der Regierungsrat die Initiative als nicht zielführend und empfiehlt sie dem Landrat zur Abweisung. Angesichts des Umstandes, dass bereits heute im NLG eine Rechtsgrundlage existiert, ist für die Regierung auch ein Gegenvorschlag nicht opportun. <br />&nbsp;<br />Für Rückfragen: Jaroslav Mišun, Tiefbauamt, Geschäftsbereich Wasserbau, Tel. 061 552 54 58 <br />&nbsp; </p>
<p class="bodytext">&nbsp;<br /><b>Bundesgesetz über die Stromversorgung: Regierung überweist Anschlussgesetzgebung an den Landrat</b>&nbsp; <br />&nbsp;<br />Mit einer Teilrevision des Energiegesetzes sollen die dem Kanton zugewiesenen Aufgaben für eine liberalisierte und sichere Stromversorgung geregelt werden. Diese im Bundesgesetz über die Stromversorgung festgelegten Aufgaben dienen der Gewährleistung der effizienten Grundversorgung in einem liberalisierten Strommarkt und angemessener Netznutzungstarife. Die Vorlage ist in der Vernehmlassung auf eine breite Akzeptanz gestossen und wird nun von der Regierung an den Landrat überwiesen. <br />&nbsp;<br />Mit dem Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) wurde in der Schweiz der Grundstein für die Liberalisierung des Strommarktes gelegt. Den Kantonen sind gemäss eidgenössischem Stromversorgungsgesetz mehrere Aufgaben zugewiesen.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Die im Hinblick auf die vollständige Marktliberalisierung ausgearbeitete Anschlussgesetzgebung sieht eine Teilrevision des Energiegesetzes vor und enthält als Kernelement die Zuteilung der Netzgebiete: Im Kanton wird flächendeckend festgelegt, welcher Netzbetreiber für die sichere Stromversorgung auf der jeweiligen Netzebene und im jeweiligen Netzgebiet verantwortlich ist. Zudem wird im Gesetz eine Grundlage geschaffen, die das Recht des Stromkonsumenten auf einen Stromanschluss (die sogenannte Anschlussgarantie) regelt. Auch das Recht auf einen Stromanschluss&nbsp; ausserhalb der Bauzone gegen Kostentragung wird gesetzlich verankert.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Gemäss der Gesetzesvorlage erhält der Regierungsrat im Bedarfsfall die Möglichkeit und&nbsp; Kompetenz, die Netztarife, die einen relativ hohen Anteil von rund 50 Prozent der gesamten Stromrechnung ausmachen, anzugleichen, wenn die Tarifunterschiede unverhältnismässig sind.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Die neuen Bestimmungen im Energiegesetz sind somit weitgehend technischer Natur und sollen gewährleisten, dass die Stromversorgung trotz Marktliberalisierung und Wettbewerb gewährleistet bleibt und effizient sowie sicher erfolgt. <br />&nbsp;<br />Für Rückfragen: Christoph Plattner, Amt für Umweltschutz und Energie, Ressort Energie und Wasserversorgung, Tel. 061 552 55 21&nbsp;<br />&nbsp;<br />&nbsp;<br /><b>Regierung begrüsst Bundesstrategie Biodiversität Schweiz <br /></b>&nbsp;<br />Der Kanton Basel-Landschaft begrüsst es, dass sich der Bund eine &quot;Strategie Biodiversität Schweiz&quot; geben will. In Ihrer Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) schreibt die Regierung, eine solche Biodiversitätsstrategie und der entsprechende Aktionsplan mit konkretisierten Zielen (z.B. zu Flächengrössen, Qualität, Vernetzungsgrad usw.) seien für die Schweiz sehr wichtig und dringend. <br />&nbsp;<br />Die Regierung führt drei Gründe für Ihre Einschätzung an. Einerseits könne mit der &quot;Strategie Biodiversität Schweiz&quot; die Biodiversitätskonvention erfüllt werden. Anderseits werde damit eine effiziente und effektive Umsetzung der diversen, bereits existierenden Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen mit Bezug zu Natur, Landschaft und Biodiversität beschleunigt. Und schliesslich verspricht sich die Regierung von der Strategie, dass die seit Jahrzehnten feststellbare Verschlechterung der Biodiversität in der Schweiz wieder verbessert werde. <br />&nbsp;<br />Die internationale Biodiversitätskonvention trat für die Schweiz 1995 in Kraft. Seit diesem Jahr hat sich die Schweiz verpflichtet, eine Biodiversitätsstrategie und einen Aktionsplan zu erarbeiten und umzusetzen. Nach über 16 Jahren, schon reichlich spät also, steht es unserem Land nach Ansicht der Regierung gut an, eine solche Strategie zu erarbeiten und zu erlassen. Der Regierungsrat weist im weiteren darauf hin, dass das Parlament diesen Auftrag auf Antrag des Bundesrates ins Legislaturprogramm 2008-2011 aufgenommen hat. Dieser Auftrag sei nun ernst zu nehmen und umzusetzen, auch wenn er nicht mehr in der laufenden Legislatur bearbeitet werden könne. <br />&nbsp;<br />Für Rückfragen: Peter Tanner, Amt für Raumplanung, Natur und Landschaft, Tel. 061 552 60 46 <br />&nbsp; </p>
<p class="bodytext">&nbsp;<br /><b>Drei Ettinger Waldgebiete neu unter Schutz <br /></b>&nbsp;<br />Der Regierungsrat hat beschlossen, die drei Waldgebiete &quot;Amselfels&quot;, &quot;Büttenenloch-Stapflen&quot; und &quot;Fürstenstein&quot; in der Gemeinde Ettingen in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufzunehmen. Der Gemeinderat Ettingen und die Bürgergemeinde als Grundeigentümerin begrüssen die Unterschutzstellung dieser drei Gebiete durch den Kanton. <br />&nbsp;<br />Die drei Waldreservate befinden sich am Blauen-Nordhang und zeichnen sich durch besondere Naturwerte aus. Am Felsgrat &quot;Fürstenstein&quot; kommen verschiedene, seltene Felspflanzen vor wie zum Beispiel der Aurikel. Die kühlschattigen Felspartien beherbergen artenreiche Kalkfelsspaltengesellschaften mit vielen charakteristischen Moosen, Farnen und Flechten. Auf dem nordexponierten, beweglichen Blockschutthang unterhalb der Felsen stockt der Hirschzungen-Ahornwald. Diese Wald-Gesellschaft ist im Jura&nbsp; selten, aber für solche Spezialstandorte typisch . Sie kommt auch unterhalb des&nbsp; &quot;Amselfels&quot; und im &quot;Büttenenloch&quot; vor, wo zusätzlich - als besondere Pflanzenart - die Mondviole beigemischt ist.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Einen ausgeprägten Gegensatz zu diesen Schattlagen bildet das Gebiet &quot;Stapflen&quot;. Dieser südexponierte Hang wurde vom örtlichen Natur- und Vogelschutzverein&nbsp; zusammen mit der Bürgergemeinde in den letzten Jahren schrittweise in einen lichten, gut besonnten Wald als Lebensraum für Schmetterlinge und Reptilien umgewandelt. Der benachbarte Steinbruch &quot;Grundmatt&quot; ist als erdgeschichtlich wertvolles Naturobjekt ebenfalls Teil des neuen Naturschutzgebiets. </p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Vgl. <a href="http://www.baselland.ch/fileadmin/baselland/files/docs/recht/sgs_demn/_web_gs-liste_nr.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" >Chronologische Gesetzessammlung</a>&nbsp;<br />&nbsp;<br />Für Rückfragen: Paul Imbeck, Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft, Tel. 061 552 55 76 <br />&nbsp; </p>
<p class="bodytext">&nbsp;<br /><b>Mehr Mittel für BLT und Waldenburgerbahn vom Bund <br /></b>&nbsp;<br />Der Regierungsrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Region Basel deutlich mehr Mittel für den Unterhalt und den Ausbau der Tram- und Schmalspurstrecken durch den Bund erhalten soll. Dies schreibt die Regierung in ihrer Stellungnahme zur Botschaft über die Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) und die Leistungsvereinbarung Bund-SBB für die Jahre 2013-2016. Der Bund anerkennt in der Botschaft unter anderen die grossen Leistungen, welche die BLT und die Waldenburgerbahn bei der Bewältigung des Agglomerationsverkehrs erbringen. Er betrachtet eine zeitgemässe Infrastruktur als unabdingbar. <br />&nbsp;<br />Im Rahmen der Vorlage zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur hat der Bund die Mittel für die BLT und die Waldenburgerbahn für die Jahre 2013 bis 2016 deutlich aufgestockt. Darin enthalten ist auch der Doppelspurausbau zwischen Ettingen und Flüh. Dadurch wird es möglich, ab ca. 2015 in den Spitzenzeiten den 7.5-Minutentakt bis Flüh zu verlängern. Solange der Ausbau der Infrastruktur nicht erfolgt ist, kann die Tramlinie 10 auf diesem Abschnitt nur alle 15 Minuten verkehren. Das Projekt ist seit langem baureif und kann nun weiter vorangetrieben werden. Der Bund übernimmt damit rund einen Drittel der Baukosten, die übrigen Mittel müssen durch die Kantone Solothurn und Basel-Landschaft aufgebracht werden. <br />&nbsp;<br />In den nächsten Jahren stehen auch auf den anderen Tramlinien im Baselbiet umfangreiche Erneuerungsarbeiten an. Dank der vorgesehenen Mittelaufstockung durch den Bund können auch diese Arbeiten nun zügig an die Hand genommen werden. Bereits beschlossen wurde durch den Landrat die Sanierung der Tramlinie 14. Diese wird schon nächsten Sommer beginnen und in mehreren Etappen erfolgen. <br />&nbsp;<br />Darüber hinaus beteiligt sich der Bund auch an umfangreichen Erneuerungen bei der Waldenburgerbahn. So können die Stationen modernisiert und die Bahntechnik auf den neuesten Stand gebracht werden. Da in den nächsten Jahren auch die Beschaffung von neuen Fahrzeugen vorgesehen ist, wird die Waldenburgerbahn bald vollständig erneuert sein. <br />&nbsp;<br />Für Rückfragen: Markus Meisinger, Amt für Raumplanung, Abteilung Öffentlicher Verkehr, Tel. 061 552 54 08 <br />&nbsp; </p>
<p class="bodytext">&nbsp;<br /><b>Genehmigung von Gemeindebeschlüssen <br /></b>&nbsp;<br />Der Regierungsrat hat genehmigt: <br />&nbsp;<br />–&nbsp;die von der Einwohnergemeindeversammlung Rünenberg am 9. Juni 2011 beschlossene Mutation Bereich &quot;Schulstrasse/Weiherweg&quot; zum Bau- und Strassenlinienplan &quot;Ziel&quot; sowie die Mutation Bereich &quot;Althausweg/Scheuermattweg&quot; zu den Bau- und Strassenlinienplänen &quot;Unterdorf-Scheuermatten&quot; und &quot;Althausweg-West&quot; mit Ausnahme; <br />&nbsp;<br />–&nbsp;das von der Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim am 22. Juni 2011 beschlossene Strassenreglement&nbsp;<br />&nbsp;<br />&nbsp;<br /><b>Verschiedenes <br /></b>&nbsp;<br />Der Regierungsrat hat&nbsp; <br />&nbsp;<br />–&nbsp;die Änderung der Verordnung über die Gebühren der Polizei Basel-Landschaft genehmigt und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt; <br />&nbsp;<br />–&nbsp;die Änderung der Verordnung über die Kleinschiffahrt genehmigt und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Vgl. <a href="http://www.baselland.ch/fileadmin/baselland/files/docs/recht/sgs_demn/_web_gs-liste_nr.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" >Chronologische Gesetzessammlung</a><br /><br />&nbsp;&nbsp;<br /><b>Landeskanzlei Basel-Landschaft</b></p>]]></content:encoded>
			<category>Regierungsrat</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 09:29:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Neuer Leiter der Finanzverwaltung</title>
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			<description>Roger Wenk wird per 1. Januar 2012 neuer Leiter der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><span style="font-weight: bold; ">Roger Wenk wird per 1. Januar 2012 neuer Leiter der Finanzverwaltung des Kantons Basel-Landschaft. Der Regierungsrat hat ihn an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2011 in dieses Amt gewählt.</span><br /><br />Der 57jährige Roger Wenk hat sich nach einer Lehre als Elektromonteur bei der AKAD berufsbegleitend auf die Eidgenössische Matura vorbereitet und anschliessend an der Universität Basel Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft und Biologie studiert. 1988 hat er sein Studium mit dem Titel 'lic. rer. pol.' erfolgreich abgeschlossen und ist am 1. September 1988 als akademischer Mitarbeiter in die Finanzverwaltung des Kantons Basel-Landschaft eingetreten. Im Jahre 1995 ist er aufgrund seiner sehr guten Leistungen zum akademischen Adjunkten sowie Leiter der Abteilung 'Finanz- und Volkswirtschaft' und 2002 zum stellvertretenden Leiter der Finanzverwaltung ernannt worden. Im Jahr 2008 ist die Abteilung 'Finanz- und Volkswirtschaft' dem Generalsekretariat der Finanz- und Kirchendirektion unterstellt worden.</p>
<p class="bodytext"><br />Roger Wenk leitete diverse wichtige Projekte des Kantons wie die Umsetzung des NFA (Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen) im Kanton Basel-Landschaft, Planungsinstrumente im Rahmen von WoV sowie die Konzeption und Einführung der Defizitbremse. Heute ist er u. a. Co-Leiter des Planungs- und Strategieausschusses, Projektleiter des Entlastungspaket 12/15 sowie der Partnerschaftsverhandlungen BL/BS und leitet das Projekt 'Risikopolitik' des Kantons.</p>
<p class="bodytext"><br />Roger Wenk hat sich permanent weitergebildet und unter anderem die Führungsausbildung des Kantons Basel-Landschaft absolviert. Daneben hat er diverse Kurse und Fachtagungen betreffend betriebs- und volkswirtschaftlichen Themen sowie Führungsfragen besucht.</p>
<p class="bodytext"><br />Die Wahl erfolgte nach einer öffentlichen Ausschreibung über verschiedene Medienkanäle, einer strengen Evaluation der eingegangenen Bewerbungen und einer Reihe von Vorstellungsgesprächen sowie einer Assessment-Runde mit einem externen Assessor. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass mit Roger Wenk eine Person hat gewählt werden können, welche die Anforderungen an einen kantonalen Finanzverwalter bestens erfüllt. Er kennt die kantonale Verwaltung à fonds und hat seit vielen Jahren als Projektleiter von Grossprojekten und als Leiter des Bereichs 'Finanz- und Volkswirtschaft' seine Fach- und Führungsfähigkeiten eindrücklich unter Beweis gestellt; in den Vorstellungsgesprächen und mit dem Assessment-Ergebnis hat er sich gegen die übrigen Bewerbenden klar durchsetzen können.</p>
<p class="bodytext"><br />Er folgt als Leiter der Finanzverwaltung auf Yvonne Reichlin, welche nach zehn Jahren in dieser Funktion zurück in die Aargauer Verwaltung wechselt, wo sie Chefin der Gemeindeabteilung im Departement 'Volkswirtschaft und Inneres' wird.<br /><br /><span style="font-weight: bold; ">Weitere Auskünfte:</span></p><ul><li>Regierungsrat Adrian Ballmer, Vorsteher der Finanz‑ und Kirchendirektion, Tel.&nbsp;061 552&nbsp;52&nbsp;05</li></ul><ul><li>Dr. Michael Bammatter, Generalsekretär der Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 52 02</li></ul>]]></content:encoded>
			<category>Regierungsrat</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 07 Dec 2011 11:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
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