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		<title>Kanton Basel-Landschaft: Bildung, Kultur, Sport</title>
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		<description>Kanton Basel-Landschaft: Bildung, Kultur, Sport</description>
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			<title>Kanton Basel-Landschaft: Bildung, Kultur, Sport</title>
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			<description>Kanton Basel-Landschaft: Bildung, Kultur, Sport</description>
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			<title>leitbild_kultur.bl 2013-2017</title>
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			<description>leitbild_kultur.bl 2013-2017 – klares Bekenntnis zu lebendiger...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><span style="font-weight: bold; ">leitbild_kultur.bl 2013-2017 – klares Bekenntnis zu lebendiger Vielfalt und Partnerschaft</span><br />&nbsp;<br /><span style="font-weight: bold; ">Am 11. Juni 2013 hat der Regierungsrat das leitbild_kultur.bl 2013-2017 genehmigt. Es wird nach der Publikation in der breiten Öffentlichkeit auch als Grundlagenbericht zur Landratsvorlage betreffend ein neues Kulturfördergesetz dienen. Dieses soll nach den Sommerferien in die Vernehmlassung gelangen und nach der Auswertung dem Landrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden (Spätherbst 2013). </span><br />&nbsp;<br /><span style="font-weight: bold; ">Der Auftrag</span><br />Der Regierungsrat wurde am 12.11.2009 - parallel zur Beratung resp. Rückweisung des Kulturgesetzes im Landrat - per Motion &quot;Für ein Kulturleitbild Baselland&quot; (<a href="fileadmin/baselland/files/docs/parl-lk/vorstoesse/2009/2009-320.pdf" title="TEXT, 2009-320, 2009-320.pdf, 27 KB" target="_blank" >2009-320</a>) mit der Formulierung eines breit abgestützten Kulturleitbilds beauftragt. Dieses soll als inhaltliche, konzeptionelle Grundlage und als Orientierungsrahmen für das zukünftige Kulturgesetz dienen. <br />Folgende Fragestellungen sollten im Kulturleitbild&nbsp; besonders erörtert werden: die Bedeutung der Kultur(politik) für die Identität des Baselbiets, die Funktion der kommunalen und kantonalen Kultur im regionalen Kontext, die Aufgabenteilung zwischen Privaten, Gemeinden und Kanton, Rahmenbedingungen und Leitlinien für die Unterstützung von regionalen Institutionen ausserhalb des Baselbiets sowie die Abstimmung mit den Kulturgesetzen und -praktiken in den anderen Kantonen und auf eidgenössischer Ebene. <br />&nbsp;<br /><span style="font-weight: bold; ">Das Kulturleitbild</span><br />Mit der Umsetzung dieses Auftrags wurde die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion beauftragt. Diese nahm die Aufgabenstellung im Rahmen eines sorgfältigen, arbeitsintensiven und breit abgestützten Prozesses wahr und legt mit dem leitbild_kultur.bl ein umfassendes Ergebnis vor. Im Vordergrund stehen - neben der zeitgemässen inhaltlichen Konzeption des Kulturleitbildes - die breite Evaluation sowie deren Kommunikation in der interessierten und involvierten Öffentlichkeit. Folgende Massnahmen begleiteten den Umsetzungsprozess:</p><ul><li>Die &quot;Tagsatzung_kultur.bl&quot; am 7. Mai 2011 in Liestal im Rahmen eines vielfältig und repräsentativ angelegten Diskussionsforums über wichtige kulturpolitische Themen und Fragen aus der Motion. Alle Ergebnisse dieser Diskussionsplattform wurden aufgezeichnet und lieferten wertvolle Inputs für die Erarbeitung des Kulturleitbilds.</li></ul><ul><li>Verschiedene Inputs und Fragestellungen zum Thema Kulturpolitik im Baselbiet auf dem Internet. Die Debatten wurden über die Tagsatzung hinaus weitergeführt.</li></ul><ul><li>Eine unter dem Titel WHO IS WHO in der Kunst- und Kulturszene im ganzen Baselbiet gross angelegte Auslegeordnung und Übersicht über das Selbstverständnis, die organisatorischen und materiellen Konditionen sowie Programm und Publikum. </li></ul><ul><li>Die Lancierung der Marke GPS kultur.bl mit einem drei Mal pro Jahr erscheinenden Kulturmagazin (Print / Auflage 10'000) zu wichtigen, über die Tagesaktualität hinausweisenden Themen, Personen und Projekten zur Kultur im Baselbiet sowie einer elektronischen Standpunkte-Plattform (Web / ca. 3'600 User). </li></ul><ul><li>Eine Vergleichsstudie zu den aktuellen kulturpolitischen Verhältnissen in anderen Kantonen mit ähnlichen Strukturen und Gegebenheiten wie der Kanton Basel-Landschaft (Agglomeration, Bevölkerung, Bildungswesen, Mobilität, Tradition).</li></ul><p class="bodytext">Eng begleitet wurde die letzte Phase des Prozesses vom Kulturrat. Der vom Regierungsrat gewählte Kulturrat unter dem Vorsitz des Direktionsvorstehers der BKSD ist das Beratungsgremium für die Begleitung von kulturpolitischen Prozessen und Aufgaben. <br />&nbsp;<br />Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion präsentiert - nach 1989, 1996, 2002 und 2007 - zum fünften Mal ein Kulturleitbild, das sich an folgenden Parametern orientiert:<br />a) Prioritäten und Programme der <a href="fileadmin/baselland/files/docs/reg-verw/strategie/2012_vision.pdf" title="APPLIKATION, 2012 vision, 2012_vision.pdf, 4.3 MB" target="_blank" >Vision und Strategie des Regierungsrates 2012-2022</a><br />b) Eckwerte der Motion &quot;Für ein Kulturleitbild Baselland&quot; (<a href="fileadmin/baselland/files/docs/parl-lk/vorstoesse/2009/2009-320.pdf" title="TEXT, 2009-320, 2009-320.pdf, 27 KB" target="_blank" >2009-320</a>)<br />c) Landratsvorlage zum Gesetz über die Kulturförderung (<a href="fileadmin/baselland/files/docs/parl-lk/vorlagen/2009/2009-134.pdf" title="TEXT, 2009-134, 2009-134.pdf, 306 KB" target="_blank" >2009-134</a>)<br />d) Kulturpolitische Prioritäten und Praxis 2007 ff. <br />&nbsp;<br />Das Kulturleitbild präsentiert in 7 Abschnitten und 5 Anhängen einen kulturpolitischen Tour d'Horizon, formuliert Leitlinien und Prinzipien, Kriterien und Konditionen, schildert aber auch konkret Prioritäten und Programme bis ins Jahr 2017, wie sie sich aus den praktischen und derzeitigen Anforderungen des kulturpolitischen Alltags im Rahmen des finanziellen Handlungs- und Gestaltungsspielraums ergeben. <br />Das Kulturleitbild soll im Rahmen einer GPS Sonderausgabe publiziert werden. <br />&nbsp;<br />Parallel zum beschriebenen Prozess und auf der Grundlage der Erkenntnisse sowie Analysen aus dem vorliegenden Kulturleitbild hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion den ursprünglichen Entwurf des Kulturgesetzes (2009) nochmals überarbeitet und den Charakter eines Rahmengesetzes stärker herausgearbeitet. Das hat zur Folge, dass das revidierte Gesetz erneut einer öffentlichen Vernehmlassung unterzogen werden muss. Diese soll im Sommer 2013 stattfinden. <br />&nbsp;&nbsp; </p>
<p class="bodytext">&gt; <a href="fileadmin/baselland/files/docs/kultur/leitbild_kultur_2013-2017.pdf" title="APPLIKATION, leitbild kultur 2013-2017, leitbild_kultur_2013-2017.pdf, 3.6 MB" target="_blank" >Kulturleitbild</a></p>
<p class="bodytext">&nbsp;<br /><span style="font-weight: bold; ">Nächster Schritt: Das Kulturgesetz</span><br />Nach der Genehmigung des Kulturleitbildes hat der Regierungsrat die Absicht, dem Landrat zeitnah eine revidierte Landratsvorlage für ein Kulturgesetz zum Entscheid zu unterbreiten. Dazu wird im Spätsommer ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Die Beratungen in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion und danach im Landrat werden im Spätherbst erwartet. </p>]]></content:encoded>
			<category>Bildung</category>
			<category>Kultur</category>
			<category>Sport</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 19 Jun 2013 10:18:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Einheitliche Schuladministrationslösung für die Schulen</title>
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			<description>Einführung einer einheitlichen Schuladministrationslösung für die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><span style="font-weight: bold;">Einführung einer einheitlichen Schuladministrationslösung für die Schulen</span><br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die Einführung einer einheitlichen Schuladministrationslösung (SAL) genehmigt und die entsprechende Vorlage an den Landrat überwiesen. Bei der Einführung der kantonalen Schuladministrationslösung handelt es sich um ein übergreifendes IT-Projekt in Schulen und Verwaltung. In einer ersten Etappe soll die Schuladministrationslösung für die kantonalen Schulen der Sekundarstufen I und II und die kantonale Verwaltung umgesetzt und eingeführt werden. Für bis zu 30 Primarschulen wird eine optionale Einführung als kostenpflichtiger Service bereit gestellt. Mit Etappe 2 soll die SAL nach Bedarf an den Berufsfachschulen und optional an weiteren Primarschulen eingeführt respektive den Gemeinden angeboten werden. Gegenstand der vorliegenden Vorlage und des beantragten Verpflichtungskredites ist die Etappe 1. Mit der Schuladministrationslösung wird den teilautonom geleiteten Schulen und der Verwaltung ein professionelles Instrument zur Verfügung gestellt. Damit sollen administrative Ineffizienzen und Doppelspurigkeiten abgebaut und die Prozess- und Datenqualität erhöht werden. Der effiziente Betrieb wird durch zentralen Unterhalt und Support gewährleistet. Einer der Kernpunkte der Schuladministrationslösung ist deren Anbindung an das kantonale ERP (Enterprise Resource Planning) und an das kantonale Personenregister. Damit werden diese bereits eingeführten Systeme auch für den Schulbereich nutzbar gemacht. Die Einführung der Schuladministrationslösung ist inhaltlich mit der IT-Strategie für den pädagogischen Bereich der Schulen (Landratsvorlage 2013-176 vom 21. Mai 2013) und dem Projekt ERP abgestimmt.<br />&nbsp;<br />Dem Landrat wird eine Finanzierung der Projektkosten über einen Verpflichtungskredit für die Umsetzung der Etappe 1 von 5'315'000 Franken beantragt. Nach der Umsetzung respektive der Verbreitung der Lösung an den Schulen betragen die wiederkehrenden jährlichen Betriebskosten (Personal- und Sachaufwand) 649'000 Franken.</p>]]></content:encoded>
			<category>Bildung</category>
			<category>Kultur</category>
			<category>Sport</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 18 Jun 2013 11:54:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>HarmoS-Schulorganisation für Kindergarten und Primarschule geklärt</title>
			<link>http://www.baselland.ch/index.php?id=237747&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=7767</link>
			<description>Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die Anpassung der unterrichtsorganisatorischen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die Anpassung der unterrichtsorganisatorischen Bestimmungen an die neue Stundentafel in der Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule vom 13. Mai 2003 beschlossen. Die Änderungen treten auf den 1. August 2015 in Kraft. Mit den gesetzlichen Anpassungen werden für die Schulen die unterrichtsorganisatorischen Planungsvorgaben für die Umsetzung der Bildungsharmonisierung auf Schuljahresbeginn 2015/16 bestätigt.<br />&nbsp;<br />Die beschlossenen Änderungen stützen sich ab auf die vom Bildungsrat am 13. Juni 2012 erlassene neue HarmoS- und Lehrplan 21-konforme Stundentafel für die Primarstufe sowie auf die vom Landrat am 7. Februar 2013 beschlossene Veränderung der Unterrichtsverpflichtung der Lehrpersonen am Kindergarten und an der Primarschule von 27 Lektionen zu 50 Minuten auf 28 Lektionen zu 45 Minuten. Angepasst sind in der Verordnung die neue Lektionsdauer von 45 Minuten, die blockzeitengebundenen Unterrichtszeiten am Vormittag und das Unterrichtsende am Nachmittag sowie die Unterrichtsorganisation während den Schulwochen. Ausserdem berücksichtigen die Änderungen besondere Rahmenbedingungen für die wöchentliche Unterrichtszeit am zweijährigen Kindergarten und an der sechsjährigen Primarschule sowie die Anzahl Lektionen, die den Kindergarten- und Primarschulklassen für den Regelunterricht zur Verfügung gestellt werden. Im Vergleich zur aktuellen Unterrichtsorganisation einschliesslich des Fremdsprachenunterrichts mit Französisch ab 3. und Englisch ab 5. Primarschulklasse entstehen durch die neue Stundentafel und die Verordnungsanpassungen insgesamt keine Mehrkosten. Für die Übernahme des 6. Primarschuljahres erhalten die Gemeinden eine Kompensationsleistung durch den Kanton. <br />&nbsp;<br />Den Entwurf für die dafür notwendige Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes hat der Regierungsrat am 21. Mai 2013 in die Vernehmlassung gegeben. Ebenso führen die Anpassungen nicht zu räumlichen Engpässen. Hingegen benötigt die Einführung des 6. Primarschuljahres zusätzlichen Schulraum. Das Unterrichtspensum für Lehrerinnen und Lehrer des Kindergartens und der Primarschule wird gemäss der vom Landrat bereits beschlossenen Änderung des Personaldekrets auf das Schuljahr 2015/16 bei gleich bleibender Jahresarbeitszeit geändert werden.</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">vgl. <a href="fileadmin/baselland/files/docs/recht/sgs_demn/_web_gs-liste_nr.pdf" title="_web_gs-liste_nr.pdf (84 KB)" target="_blank" >Chronologische Gesetzessammlung</a><br />&nbsp;<br />Link: <a href="http://www.bl.ch/bildungsharmonisierung" target="_blank" >www.bl.ch/bildungsharmonisierung</a><br />&nbsp;</p>]]></content:encoded>
			<category>Bildung</category>
			<category>Kultur</category>
			<category>Sport</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 18 Jun 2013 11:51:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Verordnung über die schulische Laufbahn beschlossen</title>
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			<description>Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung)...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><span style="font-weight: bold; ">Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung) beschlossen - Bewährtes erhalten, Harmonisierung vorantreiben<br /></span></p>
<p class="bodytext"><span style="font-weight: bold; "><br />Der Regierungsrat beschließt die Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung) und die Übergangsbestimmungen in der bisherigen Verordnung über Beurteilung Beförderung, Zeugnis und Übertritt (VO BBZ). Er verabschiedet zugleich zu Handen des Landrats eine Vorlage mit einer Berichterstattung über Vorstösse zur Schülerinnen- und Schülerbeurteilung.</span><br />&nbsp;<br />&nbsp;<br /><span style="font-weight: bold; ">Weiterführen von Bewährtem</span><br />&nbsp;<br />Die neue Laufbahnverordnung berücksichtigt die notwendigen Änderungen und Strukturanpassungen, welche sich aus der Umsetzung der Konkordate HarmoS und Sonderpädagogik, der Regierungsvereinbarung des Bildungsraums Nordwestschweiz und der Integrativen Schulung ergeben. Die neue Laufbahnverordnung übernimmt dabei die Grundstruktur der bisherigen VO BBZ und führt somit die breit akzeptierten und bewährten Verfahren weiter.<br />&nbsp;<br />Neben der Umsetzung der notwendigen Änderungen berücksichtigt die Laufbahnverordnung auch den Wunsch nach einer stärkeren interkantonalen Harmonisierung. Mit Blick auf die Übergänge zwischen den Schulstufen und das vierkantonale Abschlusszertifikat des Bildungsraumes Nordwestschweiz ist es gelungen, den Anspruch an eine gute interkantonale Abstimmung der schulischen Systeme zu erfüllen.<br />&nbsp;<br />Der Entwurf der Laufbahnverordnung wurde im letzten Quartal 2012 in die Vernehmlassung gegeben und anschließend im Projektausschuss Bildungsharmonisierung sowie im Bildungsrat beraten. <br />&nbsp;<br />Folgende Änderungen sind in der Laufbahnverordnung berücksichtigt:<br />&nbsp;</p><ul><li>6. Schuljahr der Primarschule und anschliessender Übertritt in die auf 3 Jahre verkürzte Sekundarschule,</li></ul><ul><li>Abschlusszertifikat des Bildungsraums Nordwestschweiz (AG, BL, BS und SO) und Volksschulabschluss gemäss den revidierten Bestimmungen des Bildungsgesetzes als zwei separate Ausweise,</li></ul><ul><li>Ablösung Orientierungsarbeiten an der Volksschule durch die Leistungsmessungen des Bildungsraumes Nordwestschweiz (Checks),</li></ul><ul><li>Jahrespromotion auf der Sekundarstufe I und II (mit Ausnahme Wirtschaftsmittelschule und Berufsmaturitätsschule),</li></ul><ul><li>Vereinheitlichung der Übertrittsbedingungen an die Berufsmaturitätsschule, Fachmittelschule und Wirtschaftsmittelschule,</li></ul><ul><li>Übertrittsprüfung als Zusatzmöglichkeit beim Übergang in die Sekundarstufe II,</li></ul><ul><li>Vierstufige statt dreistufige Prädikate der Leistungsbeurteilung,</li></ul><ul><li>Höhere Notendurchschnitte Übertrittsprüfung Primarschule-Leistungszug P (5.25) und Leistungszug E (4.5),</li></ul><ul><li>Promotionsfächer aller Stufen in einer Tabelle zur separaten Beschlussfassung durch den Regierungsrat als Anhang der Laufbahnverordnung, </li></ul><ul><li>Individuelle Beurteilung gemäss Konzept Integrative Schulung; Bestimmungen zum Nachteilsausgleich und zu individuellen Lernzielen.</li></ul><p class="bodytext">&nbsp;<br />&nbsp;<br /><span style="font-weight: bold; ">Schrittweise Einführung</span><br />&nbsp;<br />Die Verordnung über die Schulische Laufbahn tritt auf das Schuljahr 2014/15 in Kraft und gelangt dann für die Schülerinnen und Schüler, die das neue Schulsystem durchlaufen, zur Anwendung. Noch bis ins Jahr 2018 werden Schülerinnen und Schüler das Schulsystem nach altem Muster durchlaufen. Für diese gelten weiterhin die Bestimmungen der aktuellen VO BBZ. <br />&nbsp;<br />&nbsp;<br /><span style="font-weight: bold; ">Änderung der Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt (VO BBZ)</span><br />&nbsp;<br />Für diese Übergangszeit bis zur vollständigen Ablösung durch die Laufbahnverordnung sind zwei Anpassungen in der VO BBZ notwendig. <br />&nbsp;<br />Im Schuljahr 2015/16 wird erstmals das 6. Schuljahr an der Primarschule geführt, und es werden keine ersten Klassen auf der Sekundarstufe I gebildet. Dies bedeutet, dass die Repetition des 1. Sekundarschuljahres im Schuljahr 2015/16 in der Regel nicht möglich ist, da eine Rückkehr an die Primarschule notwendig wäre. Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler wird daher das Provisorium um ein Jahr verlängert.<br />&nbsp;<br />Bereits ab dem Schuljahr 2013/14 werden - noch auf freiwilliger Basis - die ersten vierkantonalen Checks im Rahmen des Bildungsraums Nordwestschweiz auf der Primarstufe durchgeführt. Da die Schülerinnen und Schüler der betroffenen Jahrgänge noch nicht unter die Regelungen der neuen Verordnung über die schulische Laufbahn fallen, wurde eine Ergänzung der VO BBZ zu den Regelungen betreffend die Checks notwendig. <br />&nbsp;<br />Die Änderungen der Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt (VO BBZ) treten auf Beginn des Schuljahres 2013/2014 in Kraft.<br />&nbsp;<br />&nbsp;<br /><span style="font-weight: bold; ">Landratsvorlage zu hängigen Vorstössen im Zusammenhang mit der Revision der VO BBZ</span><br />&nbsp;<br />Verschiedene noch hängige Landratsvorstösse zur Schülerbeurteilung konnten im Zuge der Revision der VO BBZ geprüft werden. Der Regierungsrat bringt dem Landrat die Laufbahnverordnung zur Kenntnis und erstattet über die Ergebnisse der Prüfung der Vorstösse Bericht.<br />&nbsp;<br />vgl. <a href="fileadmin/baselland/files/docs/recht/sgs_demn/_web_gs-liste_nr.pdf" title="_web_gs-liste_nr.pdf (84 KB)" target="_blank" >Chronologische Gesetzessammlung</a> <br /><a href="http://www.bl.ch/bildungsharmonisierung" target="_blank" >www.bl.ch/bildungsharmonisierung</a>&nbsp; <br />&nbsp;<br />Weitere Auskünfte:<br />Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Tel. 061 552 50 60<br />Alberto Schneebeli, Projektleiter Bildungsharmonisierung, Tel. 061 552 50 53<br /><br /></p>]]></content:encoded>
			<category>Regierungsrat</category>
			<category>Bildung</category>
			<category>Kultur</category>
			<category>Sport</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 11 Jun 2013 15:29:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Kinder, Jugendliche und Familien unterstützen</title>
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			<description>Kanton Basel-Landschaft will Kinder, Jugendliche und Familien mit einem vielfältigen und...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><b>Kanton Basel-Landschaft will Kinder, Jugendliche und Familien mit einem vielfältigen und abgestimmten Angebot unterstützen</b> <br /> <br />Der Regierungsrat will die Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Basel-Landschaft gezielt weiterentwickeln. Hilfen, die früher einsetzen und die Erziehungsfähigkeit der Eltern stärken, sollen vermehrt verfügbar und besser zugänglich sein. Alle Kinder, Jugendlichen und Familien im Kanton Basel-Landschaft sollen einen einfachen Zugang zu Beratungsangeboten haben. Das Angebot an Leistungen der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe wird ausgebaut. Für ambulante und stationäre Leistungen sollen die gleichen Finanzierungsverfahren gelten. Die Zusammenarbeit zwischen Direktionen, Gemeinden und Privaten soll besser koordiniert werden.  </p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Der Regierungsrat folgt damit den Vorschlägen einer Projektgruppe mit Vertretungen aus den Gemeinden, der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, der Finanz- und Kirchendirektion, der Sicherheitsdirektion und der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion. Fachlich wurde die Arbeit durch das Institut Kinder- und Jugendhilfe der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW begleitet. Im Auftrag des Regierungsrates hat die Projektgruppe die Angebotslandschaft der Kinder- und Jugendhilfe analysiert und daraus Vorschläge für Verbesserungen abgeleitet. In einem Konsultationsverfahren bei Gemeinden, Fachstellen und Behörden stiessen diese auf breite Zustimmung. Auf der Grundlage der Konsultationsergebnisse hat die Projektgruppe ein Paket von zehn Massnahmen und Entwicklungsschritten erarbeitet. <br /> <br />Der &quot;Angebotsmix&quot; der Kinder- und Jugendhilfe soll verbessert werden: die Palette an unterschiedlichen Leistungen, die Kindern, Jugendlichen und Familien in Krisen und schwierigen Lebenslagen Unterstützung bieten können, soll vielfältiger werden. Dazu braucht es vor allem einen Ausbau von familiennahen ambulanten Leistungen (z.B. Sozialpädagogische Familienbegleitung). Zudem sind Lücken bei den Beratungsangeboten zu schliessen. Die Mütter- und Väterberatung soll als flächendeckend verfügbares Basisangebot aufgewertet und konzeptionell gestärkt werden. Auch Regelungen der Kostenübernahme sollen neu überdacht werden. Die im Kanton Basel-Landschaft geltenden Finanzierungsregeln wirken sich heute so aus, dass stationäre Leistungen (z.B. Heimplatzierungen) bevorzugt werden. Eine Gesetzesänderung soll dafür sorgen, dass für die Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen die gleichen Regeln gelten. Bei Fremdplatzierungen, die nicht durch einen Behördenentscheid ausgelöst werden und für die der Kanton die Kosten trägt (&quot;freiwillige Platzierungen&quot;), will der Kanton künftig  Beitragszusagen mit einer inhaltlichen Überprüfung verbinden. <br /> <br />Mit diesen Massnahmen will der Regierungsrat vor allem erreichen, dass die Mittel gezielter eingesetzt werden. Ein flächendeckender und einfacher Zugang zu Beratung und ambulanter Unterstützung soll dazu beitragen, dass Probleme rechtzeitig bearbeitet werden und dass Massnahmen, die nachhaltiger in die Lebensverhältnisse der Menschen eingreifen und zudem kostspieliger sind, weniger häufig ergriffen werden müssen. </p>]]></content:encoded>
			<category>Bildung</category>
			<category>Kultur</category>
			<category>Sport</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 21 May 2013 11:43:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Einheitliche IT-Strategie für die Schulen</title>
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			<description>Einheitliche IT-Strategie für die Schulen des Kantons Basel-Landschaft</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><strong>Einheitliche IT-Strategie für die Schulen des Kantons Basel-Landschaft</strong><br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat genehmigte an seiner heutigen Sitzung eine einheitliche IT-Strategie Schulen (ITSS BL) im Kanton Basel-Landschaft und hat die entsprechende Vorlage an den Landrat überwiesen.<br />&nbsp;<br />Ziel ist, mit der Umsetzung der IT-Strategie den Schulen des Kantons Basel-Landschaft für die nächsten Jahre eine hilfreiche und praxisorientierte Leitplanke für die Informatik zur Verfügung zu stellen, welche den pädagogischen und wirtschaftlichen Bedürfnissen gerecht wird, politisch überzeugt und technologisch sinnvoll machbar ist. Sie dient der Entwicklung und nachhaltigen Etablierung der Informatik an den kantonalen Schulen.<br />&nbsp;<br />Kernpunkt ist dabei die Fokussierung der Schulinformatik auf die primäre Unterstützung der pädagogischen Leistungserbringung der Schulen. Dafür müssen alle kantonalen Schulhäuser mit einer leistungsfähigen Netzwerkinfrastruktur erschlossen werden. Die Schulen werden stufen- und bedarfsgerecht mit Informatikmitteln ausgerüstet. Die Ausstattung der Unterrichtsräume wird weitgehend standardisiert. <br />&nbsp;<br />Diese Massnahmen bringen die Informatik in den Schulen des Kantons Basel-Landschaft wieder auf einen vergleichbaren Stand mit den Nachbarkantonen Aargau und Solothurn. Der Zeitrahmen für die Einführung und die Umsetzung des Projekts beträgt rund fünf Jahre ab Beschluss des Landrats.<br />&nbsp;<br />Die Umsetzung der ITSS BL erfolgt in zwei Etappen. Der Ressourcenbedarf teilt sich auf in technische, personelle und finanzielle Bedürfnisse und Kosten. Das Total der budgetwirksamen Projektkosten für Etappe 1 (Fokus Sekundarstufe I) beträgt 10'925'000 Franken. Bereits während der Projektlaufzeit fallen sukzessive zusätzliche Betriebskosten (einschliesslich Personalkosten) bis zu einem Maximalbetrag von 2'237'000 Franken pro Jahr an, für welche die ordentlichen Budgets entsprechend anzupassen sind. Ab Projektabschluss betragen diese jährlich 2'536'000 Franken. <br />&nbsp;<br />Die neue Philosophie, dass die Lehrpersonen und die Lernenden mit ihren eigenen Geräten an den Schulen tätig sein können (Bring your own device, BYOD), erspart dem Kanton mittel- und langfristig Beschaffungskosten für die Ausstattung der Lehrpersonen mit kantonseigenen Geräten. Dafür wird dieser Gebrauch der privaten Geräte für die Schule angemessen abgegolten und die Lehrpersonen verfügen über ein hohes Mass an individueller Ausrüstungskompetenz.</p>]]></content:encoded>
			<category>Bildung</category>
			<category>Kultur</category>
			<category>Sport</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 21 May 2013 11:41:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Kantone und Radios setzen sich für Berufsbildung ein</title>
			<link>http://www.baselland.ch/index.php?id=237747&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=7551</link>
			<description>Am Mittwoch, 15. Mai 2013, führen fünfzehn Kantone (AG, BE, BL,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><span style="font-weight: bold; ">Am Mittwoch, 15. Mai 2013, führen fünfzehn Kantone (AG, BE, BL, BS, FR, GE, JU, NE, SH, SO, TI, VD, VS, ZG, ZH) und das Fürstentum Liechtenstein mit 25 privaten, resp. regionalen Radios den fünften interkantonalen Tag der Berufsbildung (vormals Lehrstellentag) durch. Unter dem Motto «Berufsbildung als Chance» wollen die beteiligten Kantone für die Berufsbildung sensibilisieren.</span><br /><br /><span style="font-weight: bold; ">Beruf als Karrierestart</span><br />Unser Bildungssystem bietet den Jugendlichen zwei gleichwertige Wege in eine berufliche Zukunft an: das Gymnasium und die Berufslehre. Rund zwei Drittel der Schulabgängerinnen und Schulabgänger entscheiden sich jedes Jahr für die Berufsbildung. Mit einer zwei-, drei- oder vierjährige Berufslehre können Jugendliche ins Erwerbsleben einsteigen. Die Lehrbetriebe sorgen damit für den wichtigen Nachwuchs in den verschiedensten Branchen. <br />Mit dem interkantonalen Tag der Berufsbildung soll informiert und aufgezeigt werden, dass sich Ausbilden für die Lehrbetriebe lohnt. Am Tag der Berufsbildung werden die Radios verschiedene Aspekte der Berufsbildung vorstellen. Zentrale Themen sind die Möglichkeiten der Berufsmatura, die MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) sowie der Fachkräftemangel in verschiedenen Branchen. Zu Wort kommen Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft und Politik, die zum Teil selber eine Berufsbildung absolviert haben, sowie Berufslernende. Es werden auch weniger bekannte Berufe vorgestellt und es wird informiert, wo Interessierte in ihrer Region spezifische Unterstützung rund um die Themen Berufsbildung und Lehrstellensuche finden.<br /><br /><span style="font-weight: bold; ">Hörenswertes am Tag der Berufsbildung</span><br />Hauptthemen in den beiden Basel sind der Fachkräftemangel und die Berufsmatura. Radio Basilisk und Radio X haben dazu ein attraktives Programm zusammengestellt. Diverse Partner der Berufsbildung werden in den Aktionstag eingebunden und Berufsmaturanden gestalten ein Wunschkonzert. Berufslernende werden schildern, wie ihr Alltag aussieht und was sie beschäftigt. In Live-Interviews werden Passanten zu ihrem Traumberuf befragt und was daraus geworden ist - also viele spannende Themen und darum am 15. Mai Radio hören, es lohnt sich!<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Weitere Informationen und beteiligte Radiostationen unter:</span><br /><a href="http://www.berufsbildungstag.ch" target="_blank" >www.berufsbildungstag.ch</a> / <a href="http://www.lehrstellentag.ch" target="_blank" >www.lehrstellentag.ch</a>&nbsp; </p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BL<br /><br /></p>]]></content:encoded>
			<category>Bildung</category>
			<category>Kultur</category>
			<category>Sport</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 08 May 2013 15:15:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Campus Schällemätteli</title>
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			<description>Errichtung eines Neubaus für das Departement für Biosysteme der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><span style="font-weight: bold;">Errichtung eines Neubaus für das Departement für Biosysteme der ETH Zürich auf dem Life Science Campus der Universität Basel (Campus Schällemätteli)</span><br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat beantragt dem Landrat eine zweckgebundene  Kreditsicherungsgarantie von 64 Millionen Franken zur Ermöglichung eines  Neubaus für das Departement Biosysteme (D-BSSE) der ETH Zürich auf dem  Life Science-Campus der Universität Basel. Die andere Hälfte der  Garantie soll vom Kanton Basel-Stadt übernommen werden. Den Rohbau wird  die Universität mittels Kredit finanzieren. Er wird durch die Mieten der  ETH Zürich refinanziert. Den Innenausbau übernimmt die ETH Zürich. <br />&nbsp;<br />Der  Neubau für das D-BSSE wird in unmittelbarer Nähe zum Biozentrum der  Universität, zum Universitätsspital und zum Universitätskinderspital  errichtet werden. Dadurch werden die Kooperation mit der ETH Zürich  gefestigt und die Leistungsfähigkeit und Innovationskraft des  Forschungsstandorts beider Basel nachhaltig gestärkt. <br />&nbsp;<br />Für Rückfragen: Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Tel. 061 552 50 60 (ruft zurück)</p>]]></content:encoded>
			<category>Bildung</category>
			<category>Kultur</category>
			<category>Sport</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 07 May 2013 11:52:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>ICT an der Baselbieter Primarstufe ab Schuljahr 2015/16</title>
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			<description>Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) an der Baselbieter Primarstufe ab Schuljahr 2015/16</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><span style="font-weight: bold;">Der Regierungsrat hat den Entwurf der Landratsvorlage zu ICT an den Primarschulen mit Frist bis Ende August 2013 zur Vernehmlassung freigegeben. Dem Landrat soll beantragt werden, den Bildungsauftrag mit ICT als neue Zielsetzung für Kindergarten und Primarschule und einen entsprechenden Verpflichtungskredit für den pädagogischen Support der Schulen zu genehmigen.</span><br /><br />Der Deutschschweizer Lehrplan 21 sieht die verpflichtende Einführung von ICT und Medien als Lernhilfe und Lerninhalt bereits auf der Primarstufe vor. Im Kanton Basel-Landschaft haben ICT gegenwärtig den Status von fakultativen Unterrichtsmitteln, was einen sehr unterschiedlichen Investitionsgrad hinsichtlich ICT-Infrastruktur, ICT-Konzepten und entsprechenden Weiterbildungsangeboten für Lehrerinnen und Lehrer an den einzelnen Schulen zur Folge hat. Mit der Einführung des Lehrplans 21 auf Schuljahr 2015/16 simultan zum 6. Primarschuljahr soll die kantonal ungesteuerte und kaum unterstützte Entwicklung an den einzelnen Primarschulen koordiniert und in den Gesamtrahmen der ICT-Strategie Schulen des Kantons gestellt werden. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass Kindergarten und Primarschule ihren Bildungsauftrag im Rahmen des Deutschschweizer Lehrplans 21 umsetzen können.<br /><br />Die Schulen der Primarstufe werden bei der Umsetzung des ICT-Konzeptes vor Ort unterstützt und für die Lehrerinnen und Lehrer wird ein Fortbildungsangebot bereitgestellt. Für diesen pädagogischen Support wird dem Landrat für die Jahre 2014 bis 2020 ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 1.4 Millionen Franken beantragt.<br /><br />Die Bereitstellung der schulischen ICT-Infrastruktur einschliesslich Betrieb und technischem Support ist Aufgabe der Gemeinden als Schulträgerinnen, wobei ihnen Mehrkosten in Abhängigkeit zum bisherigen Ausstattungsgrad erwachsen. Die Landratsvorlage enthält Empfehlungen zur Mindestausstattung an ICT-Infrastruktur.</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">&gt; <a href="index.php?id=273436" title="internal-link" target="_self" >Vernehmlassung</a><br /><br /></p>
<p class="bodytext">Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BL<br /><br /></p>]]></content:encoded>
			<category>Bildung</category>
			<category>Kultur</category>
			<category>Sport</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 24 Apr 2013 10:00:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Junior Job Service: Die Baselbieter Lehrstellendrehscheibe</title>
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			<description>Junior Job Service: Die Baselbieter Lehrstellendrehscheibe für Jugendliche und Betriebe</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><span style="font-weight: bold;">Vom 8. April bis 12. Juli 2013 bietet die Jugendberatungsstelle ‚wie weiter?’ in Birsfelden des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung erneut die Lehrstellenvermittlung Junior Job Service an.</span><br /><br />Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klasse, die noch auf der Suche nach einer Lehrstelle sind und die im Kanton Baselland wohnen, können sich an den Junior Job Service wenden. In der kostenlosen Beratung werden die Bewerbungsunterlagen angeschaut, der bisherige Bewerbungsverlauf ausgewertet und mögliche Alternativen der Berufswahl geprüft. Anmeldungen für ein Gespräch werden telefonisch oder per E-Mail entgegen genommen. Jeden Mittwoch von 14 bis 16 Uhr findet eine offene Fragestunde ohne Voranmeldung statt.<br /><br />Der Junior Job Service richtet sich auch an Lehrbetriebe! <br />Firmenverantwortliche, die ihre Lehrstelle noch nicht besetzen konnten und jungen Menschen eine Ausbildung ermöglichen wollen, können sich gerne mit dem Verantwortlichen des Junior Job Service in Verbindung setzen.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Junior Job Service</span><br />Marc Stadelmann<br />Jugendberatungsstelle „wie weiter?“<br />Hauptstrasse 28<br />4127 Birsfelden<br />Tel.: 061 552 79 76, Di, Mi, Do<br />E-Mail: <a href="javascript:linkTo_UnCryptMailto('nbjmup+kvojpskpctfswjdfAcm/di');" >juniorjobservice<span class="email">@</span>bl.ch</a> <br /><a href="http://www.wieweiter.bl.ch" target="_blank" >www.wieweiter.bl.ch</a> </p>
<p class="bodytext"><br />Link: <a href="http://www.baselland.ch/JuniorJobService.316673.0.html" target="_blank" >http://www.baselland.ch/JuniorJobService.316673.0.html</a> <br /><br />Liestal, April 2013<br /><br /></p>]]></content:encoded>
			<category>Bildung</category>
			<category>Kultur</category>
			<category>Sport</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 03 Apr 2013 10:39:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
	</channel>
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