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		<title>Kanton Basel-Landschaft: Finanzen,Kirchen</title>
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		<description>Kanton Basel-Landschaft: Finanzen,Kirchen</description>
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			<title>Kanton Basel-Landschaft: Finanzen,Kirchen</title>
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		<lastBuildDate>Fri, 10 Feb 2012 10:26:00 +0100</lastBuildDate>
		
		
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			<title>Reform der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK)</title>
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			<description>Regierungsrat schickt Vorlage in die Vernehmlassung</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><span style="font-weight: bold; ">Die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) wird einer umfassenden Reform unterzogen und für die Zukunft fit gemacht. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat heute die entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Diese sieht eine Vollkapitalisierung, die Umstellung auf das Beitragsprimat, die Umwandlung in eine Sammeleinrichtung sowie die Anpassung an die neuen Regelungen des Bundesgesetzes vor. Die Vernehmlassung beginnt am 6. Februar 2012 und dauert drei Monate.</span><br /><br />In den letzten zehn Jahren durchliefen die Anlagemärkte drei grosse Krisen. Diese Entwicklung hat auch bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) Spuren hinterlassen: War die Kasse im Jahr 2001 noch voll kapitalisiert, wies sie Ende 2010 einen konsolidierten Deckungsgrad von lediglich 77.2% auf. Dies, obwohl die Anlageerträge im nationalen Vergleich im vorderen Mittelfeld der Pensionskassen lagen. Damit besteht bei der BLPK Handlungsbedarf.<br /><br /><span style="font-weight: bold; ">Vollkapitalisierung der BLPK</span><br />Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat ein Paket zur nachhaltigen Reform der BLPK zusammengestellt. Die Pensionskasse soll nach dem Willen der Regierung in Zukunft wie eine privatrechtliche Vorsorgeeinrichtung im System der Vollkapitalisierung geführt werden. Darin muss die Kasse jederzeit die volle Sicherheit für die übernommenen Verpflichtungen bieten. Mit der Vollkapitalisierung werden Altlasten bereinigt und die BLPK wird auf eine nachhaltig solide finanzielle Grundlage gestellt.<br /><br /><span style="font-weight: bold; ">Umstellung vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat</span><br />Für die Versicherten der BLPK gilt heute noch das Leistungsprimat, in welchem die Rente als Prozentsatz des versicherten Lohns definiert wird. Neu soll die BLPK gemäss Regierungsvorlage für sämtliche Versicherten nur noch Vorsorgepläne im Beitragsprimat anbieten. Darin wird das gesparte Guthaben inklusive Verzinsung mit einem Prozentsatz in eine Jahresrente umgerechnet. Dies erlaubt eine flexiblere Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge, so dass die BLPK rascher auf Anpassungen im Anlageumfeld oder auf andere Veränderungen reagieren kann. Durch eine Besitzstandsregelung werden allfällige negative Auswirkungen des Übergangs so weit wie möglich vermieden. Der Bund und die meisten Kantone haben den Wechsel von Leistungs- zum Beitragsprimat bereits vollzogen.<br /><br /><span style="font-weight: bold; ">Umwandlung der BLPK in eine Sammeleinrichtung</span><br />Der Regierungsrat will die BLPK in eine Sammeleinrichtung umwandeln. Darin bilden alle angeschlossenen Arbeitgebenden je ein eigenes Vorsorgewerk, das entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen und den finanziellen Möglichkeiten ausgestaltet ist. Neben dem Vorsorgeplan des Kantons stehen weitere Vorsorgepläne zur Auswahl. Jedes Vorsorgewerk wird von einer paritätisch zusammengesetzten Vorsorgekommission geführt. Dieses neue Modell der BLPK erhöht die Flexibilität für die angeschlossenen Arbeitgebenden. Zudem stärkt es die Mitbestimmungsrechte der Sozialpartner innerhalb der angeschlossenen Organisationen und Unternehmen.<br /><br /><span style="font-weight: bold; ">Anpassungen an die Änderungen im Bundesrecht</span><br />Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) ist einer Teilrevision unterzogen worden, mit der die Regelungen zur Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften wichtige Änderungen erfahren haben. Das Gesetz verlangt neu, dass Kantone und Gemeinden in ihren Erlassen entweder die Finanzierung oder die Leistungen der Pensionskasse regeln. Nicht mehr zulässig ist eine umfassende Regelung der beruflichen Vorsorge, wie sie heute noch im Dekret der BLPK festgeschrieben ist.<br /><br />Im Interesse einer optimalen Planbarkeit der Aufwendungen für die berufliche Vorsorge des Kantonspersonals schlägt die Regierung vor, die Finanzierung der BLPK in einem neuen Dekret zu regeln. Die Leistungen richten sich dann nach den verfügbaren finanziellen Mitteln und werden vom Verwaltungsrat der BLPK im Reglement sowie in den Vorsorgeplänen der angeschlossenen Arbeitgebenden definiert. Um mit dem Bundesrecht in Einklang zu sein, muss das neue Dekret der BLPK auf den 1. Januar 2014 in Kraft treten.<br /><br /><span style="font-weight: bold; ">Finanzierung: Verteilung der Kosten auf 40 Jahre und auf viele Schultern</span><br />Die von der Regierung vorgeschlagenen Massnahmen sind – basierend auf den Zahlen per 1. Januar 2011 – mit Kosten im Umfang von insgesamt 2.3 Milliarden Franken verbunden, wovon der Kanton 988.5 Mio. Franken trägt.<br /><br />Um ein sofortiges Anfallen dieser Kosten zu vermeiden, schlägt der Regierungsrat vor, für diesen Betrag eine verzinsliche Forderung der BLPK gegenüber dem Kanton, den Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden sowie den übrigen angeschlossenen Arbeitgebenden zu begründen. Diese Forderung ist innerhalb der nächsten 40 Jahre zu amortisieren. Dadurch werden die Kosten auf einen langen Zeitraum verteilt und die finanzielle Lage der BLPK wird stabilisiert, da sie nicht gezwungen ist, einen bedeutenden Teil ihres Vermögens in einem ungünstigen Umfeld anzulegen.<br /><br />Im Sinne der Lastensymmetrie haben auch die aktiven Versicherten und die Rentenbeziehenden einen Beitrag an die Kosten resp. die Tilgung der Forderung zu leisten. Die aktiven Versicherten werden während der Dauer der Amortisation über eine temporäre Erhöhung der Beitragssätze ihres Vorsorgeplans von bisher 40 auf 50% an der Tilgung der Forderung beteiligt. Das ordentliche Pensionierungsalter wird von 64 Jahre auf 65 Jahre erhöht; die bisherigen Beiträge des Kantons an den Wegkauf der Rentenkürzung bei vorzeitiger Pensionierung werden gestrichen, ebenso die kollektive Finanzierung der AHV-Überbrückungsrente. Im Gegenzug dazu kommen die aktiven Versicherten in den Genuss einer grosszügig ausgestalteten Besitzstandsregelung. Härten, die durch den Primatwechsel entstehen können, werden damit vermieden oder zumindest abgefedert. Die Rentenbeziehenden tragen einen Teil der Lasten, indem drei Viertel des Betrages, der bisher für die Anpassung der Renten an die Teuerung aufgewendet wurde, nun in die Amortisation fliessen. Damit kann in Zukunft noch eine Teuerung von durchschnittlich 0.25% pro Jahr ausgeglichen werden.<br /><br />Regierungsrat Adrian Ballmer betonte an der Medienkonferenz, dass die Vorlage zur Reform der BLPK alles in allem ein faires und ausgewogenes Paket sei. Insbesondere sei das Beitragsprimat keine Sparübung, weil hier gleich viele Mittel in die Vorsorge flössen wie im Leistungsprimat.<br /><br /><span style="font-weight: bold; ">Beilagen:</span></p><ul><li><a href="index.php?id=273436" target="_self" class="internal-link" >Vernehmlassungsvorlage</a></li></ul><ul><li><a href="fileadmin/baselland/files/docs/fkd/mitfkd/2012/mit-fkd_2012-02-02_praesentation.pdf" title="APPLIKATION, mit-fkd 2012-02-02 praesentation, mit-fkd_2012-02-02_praesentation.pdf, 305 KB" target="_blank" >Präsentation</a></li><li><a href="fileadmin/baselland/files/docs/fkd/mitfkd/2012/mit-fkd_2012-02-02_uebersicht.pdf" title="APPLIKATION, mit-fkd 2012-02-02 uebersicht, mit-fkd_2012-02-02_uebersicht.pdf, 170 KB" target="_blank" >Übersicht über die Inhalte der Reform</a></li></ul><ul><li><a href="fileadmin/baselland/files/docs/fkd/mitfkd/2012/mit-fkd_2012-02-02_referat-ballmer_1.pdf" title="APPLIKATION, mit-fkd 2012-02-02 referat-ballmer 1, mit-fkd_2012-02-02_referat-ballmer_1.pdf, 51 KB" target="_blank" >Referat Regierungsrat Adrian Ballmer</a></li><li><a href="fileadmin/baselland/files/docs/fkd/mitfkd/2012/mit-fkd_2012-02-02_referat-ballmer_2.pdf" title="APPLIKATION, mit-fkd 2012-02-02 referat-ballmer 2, mit-fkd_2012-02-02_referat-ballmer_2.pdf, 32 KB" target="_blank" >Referat Regierungsrat Adrian Ballmer: Weiters Vorgehen</a></li></ul><p class="bodytext"><br /><span style="font-weight: bold; ">Weitere Auskünfte:</span><br />Markus Nydegger, Leiter Kantonales Personalamt, Telefon 061 552 52 38,<br />Hans Peter Simeon, CEO der BLPK, Telefon 061 927 93 45.</p>]]></content:encoded>
			<category>Finanzen</category>
			<category>Kirchen</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 11:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Fehlerhafte Einzahlungsscheine für das Steuerjahr 2012</title>
			<link>http://www.baselland.ch/index.php?id=237747&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=5549</link>
			<description>Infolge eines Softwarefehlers hat die kantonale Steuerverwaltung fehlerhafte Einzahlungsscheine...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><b>Infolge eines Softwarefehlers hat die kantonale Steuerverwaltung fehlerhafte Einzahlungsscheine für Vorauszahlungen 2012 verschickt. Bis Mitte Februar werden die betroffenen Kundinnen und Kunden korrekte Einzahlungsscheine erhalten.<br /></b>&nbsp;<br />Die kantonale Steuerverwaltung hat kürzlich die provisorischen Staatssteuer-Rechnungen 2012 zusammen mit einem Kontoauszug verschickt. Ein Teil der Steuerkundschaft erhielt zudem Einzahlungsscheine für Ratenzahlungen. Infolge eines Softwarefehlers weist die Kodierzeile dieser Einzahlungsscheine im weissen Bereich rechts unten teilweise einen Fehler auf. Sie sind damit unbrauchbar und können nicht für Ratenzahlungen verwendet werden. <br />&nbsp;<br />Einzahlungsscheine, die mit der Kodierzeile 042&gt; beginnen, können hingegen verwendet werden. Ebenso ist der am Kontoauszug angehängte Einzahlungsschein korrekt; auch mit ihm sind Zahlungen möglich.<br />&nbsp;<br />Der Fehler wurde in der Zwischenzeit behoben, und die kantonale Steuerverwaltung wird den rund 100'000 betroffenen Kundinnen und Kunden bis Mitte Februar 2012 ein Set korrekter Einzahlungsscheine nachliefern. <br />&nbsp;<br />Die kantonale Steuerverwaltung bittet ihre Kundschaft für die verursachten Umtriebe um Entschuldigung. Das Service Center hilft bei Problemen unter der Nummer 061 552 51 40 gerne weiter.<br />&nbsp;<br /><b>Weitere Auskünfte:<br /></b>Peter B. Nefzger, Vorsteher der kantonalen Steuerverwaltung, Tel. 061 552 52 71<br />Hans Jörg Schäublin, Bereichsleiter Logistik der Steuerverwaltung, Tel. 061 552 53 42</p>]]></content:encoded>
			<category>Finanzen</category>
			<category>Kirchen</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 11:41:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Sanierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse</title>
			<link>http://www.baselland.ch/index.php?id=237747&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=5381</link>
			<description>Die Basellandschaftliche Pensionskasse hat Sanierungsbedarf. Der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><span style="FONT-WEIGHT: bold">Die Basellandschaftliche Pensionskasse hat Sanierungsbedarf. Der von der Finanz- und Kirchendirektion ausgearbeitete Vorschlag sieht eine Vollkapitalisierung, die Umstellung auf das Beitragsprimat, die Umwandlung in eine Sammeleinrichtung sowie die Anpassung an die neuen Regelungen des Bundesgesetzes vor. Die Vernehmlassung soll im Februar 2012 beginnen.</span><br /><br /><span style="FONT-WEIGHT: bold">Liestal, 8. Dezember 2011</span>. In den letzten zehn Jahren durchliefen die Anlagemärkte drei grosse Krisen. Diese Entwicklung hat auch bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) Spuren hinterlassen: War die Kasse im Jahr 2001 noch voll kapitalisiert, wies sie Ende 2010 einen konsolidierten Deckungsgrad von lediglich 77,2% auf. Dies, obwohl die Anlageerträge im vorderen Mittelfeld der Pensionskassen lagen. Damit ist die BLPK sanierungsbedürftig.<br /><br />Die Finanz- und Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft (FKD) hat ein Paket zur nachhaltigen Reform der BLPK vorbereitet. Am 8. Dezember 2011 informierte der Vorsteher der FKD, Regierungsrat Adrian Ballmer, die Gemeinden und die angeschlossenen Arbeitgebenden über deren Eckpfeiler.<br /><br /><span style="FONT-WEIGHT: bold">Vollkapitalisierung der BLPK</span><br />Die BLPK soll nach dem Willen der FKD in Zukunft wie eine privatrechtliche Vorsorgeeinrichtung im System der Vollkapitalisierung geführt werden. Darin muss die Kasse jederzeit die volle Sicherheit für die übernommenen Verpflichtungen bieten. Mit der Vollkapitalisierung werden Altlasten bereinigt und die BLPK wird auf eine nachhaltig solide finanzielle Grundlage gestellt.<br /><br /><span style="FONT-WEIGHT: bold">Umstellung von Leistungsprimat zum Beitragsprimat</span><br />Für die Versicherten der BLPK gilt heute noch das Leistungsprimat, in welchem die Rente als Prozentsatz des versicherten Lohns definiert wird. Neu soll die BLPK nach Vorschlag der FKD für sämtliche Versicherten nur noch Vorsorgepläne im Beitragsprimat anbieten. Im Beitragsprimat wird das angesparte Guthaben inklusive Verzinsung mit einem Prozentsatz in eine Jahresrente umgerechnet. Dies erlaubt eine flexiblere Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge, so dass die BLPK rascher auf Anpassungen im Anlageumfeld oder auf andere Veränderungen reagieren kann. Durch eine Besitzstandsregelung werden allfällige negative Auswirkungen des Übergangs so weit wie möglich vermieden. Der Bund und die meisten Kantone haben den Wechsel von Leistungs- zum Beitragsprimat bereits vollzogen.<br /><br /><span style="FONT-WEIGHT: bold">Umwandlung in eine Sammeleinrichtung</span><br />Nach dem Vorschlag der FKD soll die BLPK in eine Sammeleinrichtung umgewandelt werden. Darin bildet jede resp. jeder angeschlossene Arbeitgebende ein eigenes Vorsorgewerk, das entsprechend deren resp. dessen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten ausgestaltet ist. Neben dem Vorsorgeplan des Kantons stehen weitere Vorsorgepläne zur Auswahl. Jedes Vorsorgewerk wird von einer paritätisch zusammengesetzten Vorsorgekommission geführt. Dieses neue Modell der BLPK erhöht die Flexibilität für die angeschlossenen Arbeitgebenden; zudem stärkt es die Mitbestimmungsrechte der Sozialpartner innerhalb der Unternehmen.<br /><br /><span style="FONT-WEIGHT: bold">Anpassungen an die Änderungen im Bundesrecht</span><br />Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge(BVG) wurde einer Teilrevision unterzogen, mit welcher die Regelungen zur Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich- rechtlicher Körperschaften wichtige Änderungen erfuhren. Das Gesetz verlangt neu, dass die Kantone und Gemeinden in ihren Erlassen entweder die Finanzierung oder die Leistungen der Pensionskasse regeln. Nicht mehr zulässig ist eine umfassende Regelung der beruflichen Vorsorge, wie sie heute noch im Dekret der BLPK festgeschrieben ist.<br /><br />Im Interesse einer optimalen Planbarkeit der Aufwendungen für die berufliche Vorsorge des Kantonspersonals schlägt die FKD vor, in einem neuen Dekret die Finanzierung der BLPK zu regeln. Die Leistungen richten sich dann nach den verfügbaren finanziellen Mitteln und werden vom Verwaltungsrat der BLPK im Reglement sowie in den Vorsorgeplänen der angeschlossenen Arbeitgebenden definiert. Um mit dem Bundesrecht in Einklang zu sein, muss das neue Dekret der BLPK auf den 1. Januar 2014 in Kraft treten.<br /><br /><span style="FONT-WEIGHT: bold">Kosten und Finanzierung</span><br />Die von der FKD vorgeschlagenen Massnahmen sind mit Kosten - auf der Basis der Zahlen per 1. Januar 2011 - im Umfang von insgesamt CHF 2.3 Mia. Franken verbunden, wovon der Kanton CHF 988.5 Mio. Franken zu tragen hat.<br />Um ein sofortiges Anfallen dieser Kosten zu vermeiden, schlägt die FKD vor, für diesen Betrag eine verzinsliche Forderung der BLPK gegenüber dem Kanton, den Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden sowie den übrigen angeschlossenen Arbeitgebenden zu begründen. Diese Forderung ist innerhalb der nächsten 40 Jahre zu amortisieren. Dadurch werden die Kosten auf einen langen Zeitraum verteilt und die finanzielle Lage der BLPK wird stabilisiert, da sie nicht gezwungen ist, einen bedeutenden Teil ihres Vermögens in einem möglicherweise ungünstigen Umfeld anzulegen.<br />Im Sinne der Opfersymmetrie müssen auch die aktiven Versicherten und die Rentenbeziehenden einen Beitrag an die Tilgung der Forderung leisten. Die aktiven Versicherten müssen auf einige bisher gewährte Leistungen verzichten und werden während der Dauer der Amortisation über eine temporäre Erhöhung der Beitragssätze ihres Vorsorgeplans an der Tilgung der Forderung beteiligt. Die Rentenbeziehenden tragen einen Teil der Lasten, indem sie auf einen wesentlichen Teil der zukünftigen Teuerungsanpassungen verzichten.<br /><br /><span style="FONT-WEIGHT: bold">Wie weiter?</span><br />Zu Beginn des nächsten Jahres wird die FDK das Reformpaket dem Regierungsrat unterbreiten und die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens beantragen. Die Vernehmlassung wird voraussichtlich in den Monaten Februar bis April 2012 durchgeführt.<br /><br />Auskunft:<br /><span style="FONT-STYLE: italic">Markus Nydegger, Leiter Kantonales Personalamt, Telefon 061 552 52 38</span><br /><span style="FONT-STYLE: italic">Hans Peter Simeon, CEO der Basellandschaftlichen Pensionskasse, Telefon 061 927 93 45.</span></p>]]></content:encoded>
			<category>Finanzen</category>
			<category>Kirchen</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 09 Dec 2011 07:53:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Statistisches Jahrbuch BL – Ausgabe 2011 </title>
			<link>http://www.baselland.ch/index.php?id=237747&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=5368</link>
			<description>Das Statistische Jahrbuch erscheint in seiner 48. Ausgabe und...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><span style="font-weight: bold;">Das Statistische Jahrbuch erscheint in seiner 48. Ausgabe und bietet auf rund 280 Seiten Basisdaten zu Bevölkerung, Wirtschaft, Sozialem, Bildung, Finanzen und zahlreichen weiteren Bereichen der öffentlichen Statistik. Kommentierte Grafiken ergänzen die umfassende Tabellensammlung.</span><br /><br />Das Statistische Jahrbuch des Kantons Basel-Landschaft umfasst Datenreihen zu praktisch allen Bereichen der öffentlichen Statistik. Die zahlreichen Tabellen zu Kanton, Gemeinden und langfristigen Entwicklungen werden punktuell ergänzt durch kommentierte Grafiken zu ausgewählten Themen und Zusammenhängen (siehe Beilage). <br /><br />Zu erfahren ist beispielsweise, dass die Wohnbevölkerung hauptsächlich aufgrund von Wanderungsgewinnen aus Basel-Stadt und dem Ausland wächst, die Gemeinden pro Jahr und Person rund 172 kg Hauskehricht und Sperrgut sammeln, ein Trend hin zu mehr Teilzeitarbeit besteht, die Baselbieter Arbeitslosenquote zwar steigt, sich jedoch konstant unter dem nationalen Durchschnitt hält, für Wohnbauland immer höhere Preise erzielt werden, der Wohnungsbestand überproportional zunimmt und vieles mehr. <br />&nbsp;&nbsp; &nbsp;<br /><span style="font-weight: bold;">Internet und Newsletter</span><br />Die vom Statistischen Amt gesammelten und aufbereiteten Daten können unter www.statistik.bl.ch kostenlos eingesehen und heruntergeladen werden. Zudem informiert das Statistische Amt regelmässig mit einem elektronischen Statistik Baselland Newsletter (Anmeldung unter www.statistik.bl.ch).<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Bezug</span><br />Das Statistische Jahrbuch des Kantons Basel-Landschaft ist im Buchhandel erhältlich oder kann direkt beim Statistischen Amt des Kantons bezogen werden: <br /><span style="font-weight: bold;">Statistisches Amt des Kantons Basel-Landschaft</span>, Rufsteinweg 4, 4410 Liestal; <br />Telefon&nbsp;061&nbsp;552&nbsp;56&nbsp;32, Fax 061&nbsp;552&nbsp;69&nbsp;87, <a href="javascript:linkTo_UnCryptMailto('nbjmup+tubujtujtdift/bnuAcm/di');" class="mail" >statistisches.amt<span class="email">@</span>bl.ch</a><br />Preis: Fr. 28.-, zuzüglich Fr. 6.- für Porto und Verpackung<br /><br />&gt; <a href="fileadmin/baselland/files/docs/fkd/mitfkd/mit-fkd_2011-12-07_stat-jahrbuch-grafiken.pdf" title="APPLIKATION, mit-fkd 2011-12-07 stat-jahrbuch-grafiken, mit-fkd_2011-12-07_stat-jahrbuch-grafiken.pdf, 1.0 MB" target="_blank" >Grafiken</a><br /><br />Liestal, 7. Dezember 2011</p>]]></content:encoded>
			<category>Finanzen</category>
			<category>Kirchen</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 07 Dec 2011 08:27:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Regierungsrat stärkt Berufsbildung in der Kantonalen Verwaltung </title>
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			<description>Der Regierungsrat hat heute das neue Berufsbildungskonzept für die Lernenden in der Kantonalen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Der Regierungsrat hat heute das neue Berufsbildungskonzept für die Lernenden in der Kantonalen Verwaltung beschlossen. Er will, dass der Ausbildungsbetrieb &quot;Kantonale Verwaltung BL&quot; den aktuellen Anforderungen genügt und die Qualität der Ausbildung sichergestellt ist. Die Verwaltung soll für die Lernenden weiterhin eine attraktive und konkurrenzfähige Arbeitgeberin sein. Damit bekräftigt die Regierung ihre Haltung, der Ausbildung von Lernenden eine hohe Bedeutung beizumessen. Die Kantonale Verwaltung BL beschäftigt heute rund 300 Lernende.&nbsp;&nbsp; <br />&nbsp;<br />Den Jugendlichen soll eine bessere Vorbereitung auf die Arbeitswelt ermöglicht und zugleich der Nachwuchs an qualifizierten Fach- und Führungskräften gesichert werden. Mit dem Konzept wird die Attraktivität des Ausbildungsbetriebs &quot;Kantonale Verwaltung BL&quot; gesteigert und die Qualität der Ausbildung weiterentwickelt und professionalisiert.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Mit dem Konzept werden sowohl schulisch schwächere als auch stärkere Lernende gefördert. Somit ermöglicht es einerseits weniger qualifizierten Jugendlichen den Einstieg ins Berufsleben und verhilft ihnen mit entsprechenden Fördermassnahmen zu einem Berufsabschluss. Andererseits sichert sich der Kanton den eigenen Fachkräftenachwuchs mit einer gezielten Investition in gut qualifizierte Jugendliche. Im Weiteren soll die Arbeit der Berufsbildungsfachpersonen strukturell anerkannt und wertgeschätzt sowie die Qualität der Ausbildung mit entsprechenden Massnahmen stetig optimiert werden. Diese und viele weitere Massnahmen werden in den nächsten 3 - 5 Jahren umgesetzt. <br />&nbsp;<br />Das Konzept zeigt auf, welchen internen und externen Herausforderungen sich die Berufsbildung der Kantonalen Verwaltung zukünftig stellen muss und beschreibt die daraus resultierende strategische Stossrichtung. Der Regierungsrat hat die zuständigen Stellen mit der Erarbeitung der Massnahmen und deren Umsetzung beauftragt. Das neue Berufsbildungskonzept löst das veraltete Konzept für die Berufsbildung aus dem Jahr 2003 ab. Die Erarbeitung der Massnahmen und die Umsetzung des Konzepts erfolgen grossmehrheitlich kostenneutral.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Auskünfte: Markus Nydegger, Leiter Personalamt, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 52&nbsp;</p>]]></content:encoded>
			<category>Finanzen</category>
			<category>Kirchen</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 22 Nov 2011 11:41:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Regierung beantragt Budget-Anpassungen und lehnt Budgetanträge ab</title>
			<link>http://www.baselland.ch/index.php?id=237747&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=5271</link>
			<description>Der Regierungsrat hat sich heute mit den </description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Der Regierungsrat hat sich heute mit den <a href="http://www.baselland.ch/fileadmin/baselland/files/docs/parl-lk/vorlagen/2011/2011-250_01-27.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" >28 im Landrat eingereichten Budgetanträgen</a> befasst. Er beantragt dem Landrat, alle Anträge abzulehnen. Zugleich schlägt aber die Regierung vier Änderungen des Budgets 2012 vor. Dadurch verringert sich das Defizit der Erfolgsrechnung um 1 Mio. Franken (Defizit neu 144.7 Millionen Franken). Die Nettoinvestitionen erhöhen sich um 0.8 Mio. auf neu 203.9 Mio. Franken. <br />&nbsp;<br />Von den 28 eingereichten Budgetanträgen würden 23 zu einer Verschlechterung des Budgets 2012 führen. Diese Anträge stehen im Widerspruch zum Entlastungspaket 12/15, das der Regierungsrat zusammen mit Delegierten der Fraktionen erarbeitet hat. Die Regierung lehnt deshalb die beantragten Mehraufwendungen ab. Ansonsten kann das verfassungsmässig vorgegebene Haushaltsgleichgewicht nicht erreicht werden. Das mit dem Entlastungspaket 12/15 anvisierte Entlastungsvolumen von insgesamt 180 Mio. Franken hält der Regierungsrat für unverzichtbar. <br />&nbsp;<br />Die Regierung lehnt aber auch die 5 Budgetanträge ab, mit denen weitergehende Entlastungen beantragt werden: So ist eine Sistierung der Einzahlung in den Wirtschaftsförderungsfonds nicht gesetzeskonform umsetzbar. Der Antrag zur Reduktion von Unterhaltsbeiträgen im Tiefbau widerspricht den Grundsätzen der Nachhaltigkeit. <br />&nbsp;<br />Dem Budgetantrag betreffend Reduktion des Budgetkredits &quot;Projektierung Muggenbergtunnel&quot; (Investitionsrechnung) stimmt der Regierungsrat in angepasster Form zu: Anstelle einer Reduktion von 1 Mio. schlägt er eine Reduktion um 0.9 Mio. Franken vor. Gleichzeitig beantragt die Regierung, das Projekt &quot;Freilaufstall Hofgut Wildenstein&quot; in das Investitionsbudget aufzunehmen. Zwei weitere Anträge des Regierungsrats führen zu Entlastungen in der Erfolgsrechnung (Reduktion Vergütungszins und Mehrertrag aus den Baurechtszinsen der verselbständigten Spitalbetriebe).&nbsp; <br />&nbsp;<br />Die Regierung nimmt zur Kenntnis, dass in diesem Jahr deutlich weniger Budgetanträge eingereicht wurden und diese nur aus zwei Fraktionen stammen (im Landrat sind total 6 Fraktionen vertreten). Dass 4 Fraktionen keine Anträge eingereicht haben, wertet sie als deutliches Zeichen für das Entlastungspaket 12/15. <br />&nbsp;<br />Weitere Auskünfte: <br />Regierungsrat Adrian Ballmer, Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 52 05 <br />Yvonne Reichlin-Zobrist, Finanzverwalterin, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 53 35 </p>]]></content:encoded>
			<category>Finanzen</category>
			<category>Kirchen</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 15 Nov 2011 12:57:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Optimierung der Informatik-Organisation</title>
			<link>http://www.baselland.ch/index.php?id=237747&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=5246</link>
			<description>Die Organisation der Informatikdienste der Kantonalen Verwaltung wird optimiert. Mit der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Die Organisation der Informatikdienste der Kantonalen Verwaltung wird optimiert. Mit der Reorganisation werden die Voraussetzungen geschaffen, damit die IT-Dienstleistungen effizienter erbracht werden können. Der Regierungsrat hat heute einen Bericht an den Landrat verabschiedet, der über eine Teilzentralisierung der Informatik berichtet. Neu übernehmen die Zentralen Informatikdienste die gesamte IT-Basisinfrastruktur und den Betrieb aller Querschnittsapplikationen. Auch der Support wird zusammengefasst in ein Service-Desk unter einer personellen sowie finanziellen Führung. Diese Reorganisation soll im Laufe der nächsten rund 2 Jahren umgesetzt werden. Deshalb wird ein Teil der Mitarbeitenden, die derzeit in den dezentralen Informatikabteilungen arbeiten, sukzessive den Zentralen Informatikdiensten in der Finanz- und Kirchendirektion zugeteilt. Der Regierungsrat erwartet von dieser Massnahme ab 2014 eine substanzielle Kostenreduktion. Die einmaligen Kosten für die Umsetzung des Vorhabens belaufen sich auf rund 2 Mio. Franken.<br /><br />Der Regierungsrat hat drei verschiedene Reorganisationsmodelle analysiert. Die nun gewählte Variante erreichte in allen Beurteilungskriterien (Qualität, Wirtschaftlichkeit und Risiken) die besten Ergebnisse. Die Informatik der Kantonalen Verwaltung wird damit über einen gemeinsamen und übergreifend gelenkten Service verfügen. Diese Entwicklung haben bereits viele IT-Dienstleister in der Privatwirtschaft und anderen Kantonen umgesetzt. Sie entspricht somit einer klaren Tendenz in der Informatik-Organisation. <br /><br />Der Regierungsrat setzt mit dieser Reorganisation einen Auftrag des Landrates um, der eine Zentralisierung der Informatik gefordert hat. Zudem ist sie Teil des Entlastungspakets 12/15.</p>
<p class="bodytext"><br /><span style="font-weight: bold;">Beilage:</span><br /><a href="fileadmin/baselland/files/docs/parl-lk/vorlagen/2011/2011-312.pdf" title="APPLIKATION, 2011-312, 2011-312.pdf, 360 KB" target="_blank" >Landratsvorlage 2011/312</a></p>
<p class="bodytext"><br /><span style="font-weight: bold;"></span></p>
<p class="bodytext"><span style="font-weight: bold;">Auskünfte:</span><br />Dr. Michael Bammatter, Generalsekretär, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 52 02</p>]]></content:encoded>
			<category>Finanzen</category>
			<category>Kirchen</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 09 Nov 2011 14:30:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Wirtschaft beider Basel 2011</title>
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			<description>Die beiden Statistischen Ämter Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben zum vierten Mal gemeinsam...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Die beiden Statistischen Ämter Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben zum vierten Mal gemeinsam einen wirtschaftsstatistischen Bericht herausgegeben: «Wirtschaft beider Basel 2011». Der Bericht stellt die Situation und Entwicklung des Wirtschaftsraums Basel in übersichtlicher Form dar und stellt Verbindungen zum gesellschaftlichen Umfeld her. <br /><br />Die 24 Seiten geben nicht nur einen Überblick über die klassischen Wirtschaftsthemen Konjunktur, Branchenstruktur und Arbeitsmarkt, daneben werden auch die Themen Bevölkerungsentwicklung, Siedlungs- und Stadtentwicklung, Verkehr, Bildung, Sozialleistungen sowie Öffentliche Finanzen behandelt. Die kurzen Texte werden von zahlreichen Grafiken begleitet. Im Anhang sind wichtige Zahlen in Tabellenform aufbereitet.<br /><br />Die letzten Jahre waren geprägt von der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise. Dank der gewichtigen und konjunkturresistenten Pharmazeutischen Industrie hat die regionale Wertschöpfung allerdings weniger unter der Rezession gelitten als in anderen Regionen. Das Wirtschaftswachstum liegt in beiden Basel seit Jahren über dem schweizerischen Durchschnitt. Nach einer Erhöhung der Arbeitslosigkeit ab Herbst 2008 erholt sich der Arbeitsmarkt seit Anfang 2010 wieder. Auch die Steuererträge sind im Rechnungsjahr 2010 im Vergleich zum Vorjahr in beiden Kantonen angestiegen. Bei den Sozialhilfebezügern hat sich die positive Entwicklung jedoch noch nicht bemerkbar gemacht. <br /><br />«Wirtschaft beider Basel 2011» kann ab sofort bei den Statistischen Ämtern Basel-Stadt und Basel-Landschaft für Fr. 20.- bezogen werden. Ausserdem liegt der Bericht auf <a href="http://www.statistik.bl.ch" target="_blank" >www.statistik.bl.ch</a> und <a href="http://www.statistik.bs.ch" target="_blank" >www.statistik.bs.ch</a> zum Download bereit.</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">&gt; <a href="fileadmin/baselland/files/docs/fkd/mitfkd/mit-fkd_2011-11-09_wirtschaft.pdf" title="mit-fkd_2011-11-09_wirtschaft.pdf (2.3 MB)" target="_blank" >Bericht Wirtschaft beider Basel 2011</a><br /><br /><span style="font-weight: bold;"></span></p>
<p class="bodytext"><span style="font-weight: bold;">Weitere Auskünfte:</span><br />Johann Christoffel, Telefon +41 (0)61 552 56 31<br />Statistisches Amt Basel-Landschaft<br /><br />Dr. Madeleine Imhof, Telefon +41 (0)61 267 87 25<br />Statistisches Amt Basel-Stadt</p>]]></content:encoded>
			<category>Finanzen</category>
			<category>Kirchen</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 09 Nov 2011 08:58:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Ferientag statt Teuerungsausgleich für Baselbieter Staatsangestellte </title>
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			<description>Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beantragt dem Landrat, für das Jahr 2012 keinen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beantragt dem Landrat, für das Jahr 2012 keinen Teuerungsausgleich für das Staatspersonal auszurichten. Hauptursache für diesen Antrag ist der stark belastete Staatshaushalt. Dennoch umgesetzt wird aber die zweite Tranche der fünften Ferienwoche für alle Staatsangestellten. Zusätzlich erhalten alle Mitarbeitenden einen Ferientag. Hieraus und aufgrund der Erfahrungsstufenanstiege und Lohnklassenänderungen erhöht sich die Gesamtlohnsumme um 1.3%. Demgegenüber stehen Personalaufwand-Einsparungen des Entlastungspakets 12/15 von 14.7 Millionen Franken. Insgesamt reduziert sich der Personalaufwand um 1.4 Millionen Franken. <br />&nbsp;<br />Die massgebende Teuerung gemäss Bundesamt für Statistik für die Löhne des Staatspersonals beträgt 0.4%. Bei der Festlegung des Teuerungsausgleichs muss die Regierung aber auch die finanzielle Situation des Kantons und die wirtschaftliche Entwicklung im Umfeld berücksichtigen. Der Staatshaushalt weist ein strukturelles Defizit von 180 Millionen Franken auf, das der Regierungsrat mit dem Entlastungspaket 12/15 beheben will. Die Regierung hat deshalb Massnahmen zur Begrenzung des Ausgabenwachstums ergriffen, welche alle Bereiche kantonaler Leistungen betreffen. Sie kommt deshalb nicht umhin, auch vom Staatspersonal einen Sparbeitrag zu fordern – zumindest vorübergehend. Sie beantragt deshalb dem Parlament, für das Jahr 2012 keinen Teuerungsausgleich auszurichten. <br />&nbsp;<br />Dennoch erhalten die Mitarbeitenden im kommenden Jahr einen besonderen Mehrwert in Form zusätzlicher Ferientage: Erstens wird im 2012 der zweite Teil der bereits im letzten Jahr beschlossenen Einführung von mindestens 5 Ferienwochen für alle Angestellten umgesetzt. Zweitens will die Regierung als ein Zeichen der Wertschätzung den Mitarbeitenden zusätzlich einen freien Tag (am 30. April 2012) gewähren, welcher nicht zu kompensieren ist. Der Gegenwert der zusätzlichen Ferientage beläuft sich auf rund 4.1 Mio. Franken (resp. auf 2.1 Millionen Franken ohne Spitäler). Aus der 2008 durchgeführten Mitarbeitendenbefragung geht eindeutig hervor, dass die Angestellten mehrheitlich zusätzliche Ferien gegenüber einer Reduktion der Wochenarbeitszeit oder einer Lohnerhöhung bevorzugen.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Die Personalmassnahmen des Entlastungspakets 12/15 ergeben Einsparungen von rund 14.7 Millionen Franken. Diese Einsparungen werden aufgrund der Erfahrungsstufenanstiege und von Lohnklassenänderungen sowie zusätzlicher Ferientage fast kompensiert. Insgesamt resultiert eine Entlastung des Personalaufwandes von lediglich 1.4 Millionen Franken. Ohne Spitäler, die ja im nächsten Jahr verselbständig werden sollen, beträgt die Entlastung des Personalaufwandes 6.7 Millionen Franken. <br />&nbsp;<br />Weitere Auskünfte: Dr. Michael Bammatter, Generalsekretär der Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 52 02. </p>]]></content:encoded>
			<category>Finanzen</category>
			<category>Kirchen</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 08 Nov 2011 15:29:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Finanzplan 2012-2015 zeigt, dass Haushaltsausgleich mit Entlastungspaket im Jahr 2014 erreicht wird </title>
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			<description>Der Finanzplan und die Finanzstrategie 2012-2015 zeigen, wie sich der Staatshaushalt in der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Der Finanzplan und die Finanzstrategie 2012-2015 zeigen, wie sich der Staatshaushalt in der Legislaturperiode entwickelt. Unter der Annahme einer anhaltend guten Konjunkturentwicklung und einer Realisierung des ganzen Entlastungspakets 12/15 wird im Jahr 2014 der Haushaltsausgleich erzielt. Im Jahr 2015 resultiert ein Ertragsüberschuss von 49 Mio. Franken. Die Defizitbremse wird in der Legislaturperiode eingehalten. Das Eigenkapital erreicht unter diesen Annahmen im Jahr 2014 mit 250 Mio. Franken das tiefste Niveau. Die grössten finanzpolitischen Herausforderungen für den Kanton Basel-Landschaft stellen die demografische Entwicklung, die Aufgaben- und Ausgabenzentralisierung sowie die steuerliche Konkurrenzfähigkeit dar. Die Investitionsplanung 2012-2021 zeigt die Prioritätenordnung der Investitionsvorhaben auf. Ein steigender Anteil muss für die Werterhaltung eingesetzt werden.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Gemäss Finanzplan 2012-2015 wird der Staatshaushalt im Jahr 2014 mit einem Defizit von 14 Mio. Franken praktisch ausgeglichen sein und im Jahr 2015 einen Ertragsüberschuss aufweisen. Dabei wird angenommen, dass das gesamte Entlastungsvolumen des Entlastungspakets 12/15 umgesetzt wird. Das Entlastungspaket führt zu folgenden Entlastungen (im Vergleich zum Budget 2011): 2012: 75 Mio. Franken, 2013: 43 Mio. Franken, 2014: 105 Mio. Franken. Bei dieser Haushaltsentwicklung sind alle Vorhaben, welche für 2012 beschlossen worden sind, enthalten. Neue Vorhaben, welche zum heutigen Zeitpunkt noch nicht beschlossen sind, sind nicht berücksichtigt; sie sind auch noch nicht finanziert. Die aufgezeigte Haushaltsentwicklung tritt unter der Voraussetzung ein, dass für neu zu beschliessende Vorhaben Finanzierungen gefunden werden (Kompensation durch Aufgabenabbau in anderen Bereichen oder durch Ertragserhöhungen).&nbsp; <br />&nbsp;<br />Der im interkantonalen Vergleich hohe Alterslastquotient (Anteil der über 65jährigen im Verhältnis zur aktiven Bevölkerung zwischen 20 und 64 Jahren) und die weitere Akzentuierung dieser demographischen Entwicklung werden sich in verschiedenen Bereichen auf den Staatshaushalt auswirken. Eine weitere finanzpolitische Herausforderung stellt die steuerliche Konkurrenzfähigkeit dar. Der Kanton Basel-Landschaft ist im Bereich der hohen Einkommen und Vermögen sowie im Bereich der Besteuerung von Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge (Säule 2 und 3a) im interkantonalen Vergleich nicht mehr konkurrenzfähig. Die mangelnde Konkurrenzfähigkeit wird sich insbesondere mit Blick auf den hohen Alterslastquotient negativ auf das Steuersubstrat auswirken.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Die hohe Aufgaben- und Ausgabenzentralisierung im Kanton Basel-Landschaft stellt insofern eine strukturelle Schwäche dar, als dass das Kosten-/Nutzenverhältnis in der Aufgabenerfüllung in der Regel umso besser ist, je näher diese beim Bürger ist. Eine hohe Zentralisierung der Aufgabenerfüllung auf Kantonsebene führt tendenziell zu einem schlechteren Kosten-/Nutzenverhältnis, als wenn die Gemeinden möglichst viele öffentliche Aufgaben in Eigenverantwortung erfüllen.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat hat die Investitionsvorhaben im Investitionsprogramm 2012-2021 auf der Basis von 7 Kriterien priorisiert. Die Nettoinvestitionen bewegen sich in den Jahren 2012 bis 2016 auf einem Niveau von rund 200 Mio. Franken, ab 2017 reduzieren sich die Nettoinvestitionen auf Niveaus von 110 bis 140 Mio. Franken. Die finanzielle Tragbarkeit der Folgekosten ist nicht mit aller Sicherheit gegeben, werden doch im Jahr 2021 rund 22 bis 25% der prognostizierten Steuermehrerträge durch die Folgekosten der Investitionen beansprucht. <br />&nbsp;<br />Auskünfte: <br />– Regierungsrat Adrian Ballmer, Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 52 05 <br />– Yvonne Reichlin-Zobrist, Finanzverwalterin, Telefon 061 552 53 35&nbsp;<br />&nbsp; </p>]]></content:encoded>
			<category>Finanzen</category>
			<category>Kirchen</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 08 Nov 2011 15:28:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
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