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		<title>Mitteilungen Kanton Baselland</title>
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			<title>Mitteilungen Kanton Baselland</title>
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		<lastBuildDate>Sun, 14 Mar 2010 15:22:00 +0100</lastBuildDate>
		
		
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			<title>Zwingen: Arbeiten am Schäfletenbach für besseren Abfluss</title>
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			<description>Am Montag, 15. März 2010 beginnen die Bauarbeiten am beschädigten Bachdurchlass Schäfletenbach...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Am Montag, 15. März 2010 beginnen die Bauarbeiten am beschädigten Bachdurchlass Schäfletenbach an der Baselstrasse in Zwingen im Bereich der Zimmerei Meury. Gleichzeitig wird die Leitung für eine bessere Abflusskapazität des Baches vergrössert. Während den Arbeiten ist die Durchfahrt für die Verkehrsteilnehmenden erschwert. Wegen der Verkehrssituation werden gewisse Arbeiten an Wochenenden ausgeführt. Die Bauarbeiten dauern bis Anfang April 2010.<br /><br />BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Kommunikation<br /><br /><b>Für Rückfragen:<br /></b>Reto Wagner, Tiefbauamt, Geschäftsbereich Kantonsstrassen, Kreis 1, Reinach, Tel. 061 706 29 29<br /><br />Liestal, 12. März 2010</p>]]></content:encoded>
			<category>Bau</category>
			<category>Umwelt</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 12 Mar 2010 09:36:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Übersicht für das Jahr 2009: 10,7 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds gesprochen</title>
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			<description>Aus dem Lotteriefonds sind im letzten Jahr 10,7 Millionen Franken an 265 Projekte geflossen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><b>Aus dem Lotteriefonds sind im letzten Jahr 10,7 Millionen Franken an 265 Projekte geflossen (2008: 9,8 Millionen Franken an 267 Projekte). Die Mittel, die dem Lotteriefonds zur Verfügung stehen, werden dem Anteil des Kantons Basel-Landschaft am Reingewinn der SWISSLOS entnommen. Dieser Anteil belief sich im Jahr 2008 auf 11,2 Millionen Franken (Vorjahr unverändert) und stand dem Lotteriefonds im Jahr 2009 für Projekte im wohltätigen, gemeinnützigen und kulturellen Bereich zur Verfügung.</b><br /><br />Im vergangenen Jahr befasste sich die Lotteriefondsverwaltung mit insgesamt 590 Lotteriefondsgesuchen, davon stammten 62 noch aus dem Jahr 2008. 528 Gesuche waren im Berichtsjahr neu eingereicht worden. Der Regierungsrat bewilligte 265 Projekte, 231 Gesuche wurden abgelehnt beziehungsweise an andere Instanzen weitergeleitet, da die Voraussetzungen gemäss Verordnung über den Lotteriefonds nicht erfüllt waren. Die Bearbeitung von 94 Gesuchen wurde ins Jahr 2010 übertragen.<br /><br />Insgesamt bewilligte die Regierung Beiträge im Umfang von 10'675'554 Franken (2008: 9'787'225 Franken). Das Kapital des SWISSLOS Lotteriefonds belief sich per 1. Januar 2010 auf 13'311'458 Franken (1.1.2009 auf 12'196'101 Franken).<br /><br /><b>Auskunft:<br /></b>Heidi Scholer, Leiterin Verwaltung SWISSLOS Lotteriefonds, Tel. 061 552 60 59 oder per E-Mail: <a href="javascript:linkTo_UnCryptMailto('nbjmup+ifjej/tdipmfsAcm/di');" >heidi.scholer<span class="email">@</span>bl.ch</a><br /><br /><b>Beilage:</b> <a href="fileadmin/baselland/files/docs/jpd/lofo/beitraege/beitraege2009.pdf" title="Initiates file download" target="_blank" class="download" >Tabellarische Übersichten</a> [PDF]<br /><br />Liestal, 11. März 2009</p>]]></content:encoded>
			<category>Sicherheit</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 11 Mar 2010 09:05:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Wahlvorschlag für Leitende Staatsanwältinnen und Staatsanwälte</title>
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			<description>Der Regierungsrat hat gestern Dienstag die sechs Leitenden Staatsanwältinnen und Leitenden...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><b>Der Regierungsrat hat gestern Dienstag die sechs Leitenden Staatsanwältinnen und Leitenden Staatsanwälte bestimmt, die er dem Landrat zur Wahl vorschlägt. Mit seinem Antrag folgt der Regierungsrat vollumfänglich der einstimmigen Empfehlung der Findungskommission. Die Leitenden Staatsanwälte und die Leitenden Staatsanwältinnen stehen den Hauptabteilungen der neuen Staatsanwaltschaft vor.</b><br /><br />Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat den Antrag, folgende Personen für die Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum Ablauf der Amtsperiode am 31. März 2014 einzeln als Leitende Staatsanwälte und als Leitende Staatsanwältinnen zu wählen:<br /><br /><b>Janos Fabian</b> (1963), seit 1999 Leiter des Besonderen Untersuchungsrichteramts. Von 1996-1999, war er als Untersuchungsrichter des Kantons Schwyz im Bereich der Wirtschaftskriminalität tätig. Janos Fabian ist Inhaber des Anwaltspatents.<br /><br /><b>Urs Geier</b> (1971), seit Juni 2000 am Statthalteramt Liestal tätig, seit November 2004 als stv. Untersuchungsrichter und Abteilungsleiter. Seit Januar 2006 übt Urs Geier zudem die Funktion eines Auditors bei der Militärjustiz aus.<br /><br /><b>Anne-Kathrin Goldmann</b> (1964), seit September 1989 beim Statthalteramt Sissach angestellt: Von Juli 1994 bis September 1999 war Anne-Kathrin Goldmann als Stellvertreterin des Statthalters und seither ist sie als Statthalterin des Bezirks Sissach tätig.<br /><br /><b>Sylvia Gloor Hohner</b> (1959), seit 1993 in verschiedenen Funktionen beim Statthalteramt Liestal tätig. Seit Februar 2001 ist sie Statthalter-Stellvertreterin und seit Januar 2010 ist ihr als geschäftsführende Statthalter-Stellvertreterin die operative Leitung für das Statthalteramt Liestal übertragen. Sylvia Gloor Hohner ist Inhaberin des Anwaltspatents.<br /><br /><b>Boris Sokoloff</b> (1961), seit November 1996 bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft. Ab September 1999 war Boris Sokoloff als Stellvertreter der Ersten Staatsanwältin tätig, seit Dezember 2008 übt er die Funktion des Ersten Staatsanwalts aus.<br /><br /><b>Jacqueline Vogel</b> (1969), seit Juli 1995 auf dem Statthalteramt in Laufen tätig: Ab Januar 1997 bis März 2002 war Jacqueline Vogel als Statthalter-Stellvertreterin tätig, seither amtet sie als Statthalterin des Bezirks Laufen.<br /><br />Der Regierungsrat ist davon überzeugt, dass es sich bei den vorgeschlagenen Personen ausnahmslos um ausgewiesene Fachleute mit ausgezeichnetem, mehrjährigem Leistungsausweis und mit Führungskompetenz handelt.<br /><br />Ihre Wahl vorausgesetzt, werden die Gewählten folgende Hauptabteilungen übernehmen:</p>
<p class="bodytext">Arlesheim: Jacqueline Vogel<br />Laufen: Anne-Kathrin Goldmann<br />Liestal: Sylvia Gloor Hohner<br />Sissach: Boris Sokoloff<br />Waldenburg: Urs Geier<br />Hauptabteilung Wirtschaftsdelikte und organisiertes Verbrechen: Janos Fabian.<br /><br /><b>Neuregelung ab 2011<br /></b>Mit der neuen Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) wird auf den 1. Januar 2011 die bisherige Trennung von Untersuchung (Statthalterämter) und Anklage (heutige Staatsanwaltschaft) aufgehoben. Die neue Staatsanwaltschaft ist künftig für Untersuchung und Anklage zuständig; das ist heute im Kanton Basel-Landschaft nur beim Besonderen Untersuchungsrichteramt (BUR) schon der Fall. Einen Handwechsel der Akten vom bisherigen Untersuchungsrichter an eine Staatsanwältin, welche die Anklage formuliert und diese vor Gericht vertritt, wird es nicht mehr geben. Der Staatsanwalt oder die Staatsanwältin wird gemäss StPO für die Untersuchung und auch für die Anklage zuständig sein. Am 9. Februar 2010 hat die Regierung dem Landrat beantragt, die Zahl der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf 38,5 Stellen (inklusive Leitende Staatsanwältinnen und Staatsanwälte) festzusetzen.<br />&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Vgl. auch <a href="fileadmin/baselland/files/docs/parl-lk/vorlagen/2010/2010-088.pdf" title="Opens external link in new window" target="_blank" class="external-link-new-window" >Landratsvorlage 2010-088</a></p>
<p class="bodytext">&nbsp;<br /><b>Auskunft:<br /></b>Angela Weirich, gewählte Erste Staatsanwältin, Tel. 061 552 57 28 oder &nbsp;<br />per Email: <a href="javascript:linkTo_UnCryptMailto('nbjmup+qsfttf/tubuuibmufsbnu/mjftubmAhfs/cm/di');" >presse.statthalteramt.liestal<span class="email">@</span>ger.bl.ch</a> <br /><br />Liestal, 10 März 2010</p>]]></content:encoded>
			<category>Sicherheit</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 10 Mar 2010 09:36:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Aus den Verhandlungen des Regierungsrates</title>
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			<description>Baukredit für Strafjustizzentrum in Muttenz  Für das neue...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><b>Baukredit für Strafjustizzentrum in Muttenz </b><br />&nbsp;<br />Für das neue Strafjustizzentrum in Muttenz beantragt der Regierungsrat dem Parlament einen Baukredit von 74.2 Mio Franken. In einem Neubau finden die&nbsp; Institutionen Straf-, Zwangsmassnahmen- und Jugendgericht, die neue Staatsanwaltschaft und das Bezirksgefängnis Arlesheim Platz. Alle diese Institutionen leiden seit längerem unter akutem Platzmangel und sind zudem dezentral untergebracht.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Die Räumlichkeiten des Straf-, Zwangsmassnahmen- und Jugendgerichts und der neuen Staatsanwaltschaft genügen den heutigen Nutzungsanforderungen bereits seit längerem nicht mehr. Infolge neuer Gesetzgebung wie der neuen Strafprozessordnung wurden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Auch das Angebot an Gefängnisplätzen im Kanton Basel-Landschaft wird der heutigen Nachfrage und Gefangenenstruktur nicht mehr gerecht. Durch einen Neubau sollen elf kantonseigene Objekte und Einmietungen aufgehoben werden. <br />&nbsp;<br />Die Planung des Neubauprojekts ist bereits weit fortgeschritten. Ein detailliertes Bauprojekt liegt vor. Zurzeit ist ein kantonaler Nutzungsplan in Ausarbeitung, um die baurechtlichen Voraussetzungen auf dem vorgesehenen Standort des Neubaus herzustellen. Die Baubewilligung soll noch in diesem Jahr beantragt werden. Bevor der Neubau jedoch gestartet werden kann, ist das ehemalige Ledigenheim auf dem Projektareal abzureissen. Unter der Voraussetzung, dass Anfang 2011 der Bau beginnen kann, ist eine Inbetriebnahme des Strafjustizzentrums 2013 sichergestellt. <br />&nbsp;<br />Auskünfte: Marco Fabrizi, Hochbauamt, Projektleiter Projektierung, Tel. 061 552 65 72 <br />&nbsp;<br />&nbsp;<br /><b>Verbesserungen im Kampf gegen Menschenhandel und beim Zeugenschutz</b> <br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat begrüsst eine Ratifikation des Europarat-Übereinkommens zur Bekämpfung des Menschenhandels sowie ein neues Zeugenschutzgesetz. Dies hält er in seiner heute Dienstag verabschiedeten Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement fest. <br />&nbsp;<br />Das Übereinkommen des Europarats gegen Menschenhandel setzt Mindeststandards in den Bereichen Strafrecht, Opferhilfe, Ausländerrecht sowie prozessualer und ausserprozessualer Zeugenschutz. Die schweizerische Rechtsordnung erfüllt diese Anforderungen schon heute - ausser im Bereich des ausserprozessualen Zeugenschutzes. Bei diesem geht es um Massnahmen zum Schutz einer gefährdeten Person ausserhalb eigentlicher Strafverfahrenshandlungen (z.B. Verhaltensberatung, neue Telefonnummer, Personenschutz, vorübergehendes Unterbringen an einem sicheren Ort, Datensperren, Beschaffung einer Tarnidentität etc.). Das neue Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz wird diese Lücke schliessen. Es soll aber nicht nur für Zeuginnen und Zeugen von Menschenhandel Anwendung finden, sondern für alle Personen gelten, die wegen ihrer Mitwirkung in einem Strafverfahren einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt sind und ohne deren Angaben die Strafverfolgung wesentlich erschwert wäre. <br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat begrüsst das Vorhaben des Bundesrats, denn die erfolgreiche Bekämpfung der schweren Kriminalität erfordert auch ein griffiges Zeugenschutzprogramm. Er wirft aber in seiner Stellungnahme die Frage auf, ob der ausserprozessuale Zeugenschutz tatsächlich nur gewährt werden soll bei schweren Straftaten und wenn ein Opfer durch seine Aussage wesentlich zur Aufklärung der Delikte beiträgt. Er bittet den Bund zu prüfen, ob aus Opferschutzsicht nicht einzig die Gefährdung der betroffenen Person das entscheidende Kriterium für die Aufnahme in das Zeugenschutzprogramm sein sollte. <br />&nbsp;<br />Auskunft: Peter Guggisberg, Leiter Abteilung Rechtsetzung, Tel. 061 552 57 37 oder per Email: <a href="javascript:linkTo_UnCryptMailto('nbjmup+qfufs/hvhhjtcfshAcm/di');" >peter.guggisberg<span class="email">@</span>bl.ch</a> <br />&nbsp;<br />&nbsp;<br /><b>Genehmigung von Gemeindebeschlüssen</b> <br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat hat genehmigt: <br />&nbsp;<br />die von der Einwohnergemeindeversammlung Muttenz am 15. Oktober 2009 beschlossene Mutation zu den Quartierplanvorschriften &quot;Langmatt II&quot;; <br />&nbsp;<br />die von der Einwohnergemeindeversammlung Oberdorf am 14. Oktober 2009 beschlossenen Quartierplanvorschriften &quot;Au&quot; (mit den vom Gemeinderat beantragten geringfügigen Änderungen). </p>
<p class="bodytext">&nbsp;<br />&nbsp;<br /><b>Landeskanzlei Basel-Landschaft</b></p>]]></content:encoded>
			<category>Regierungsrat</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 09 Mar 2010 12:08:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>2. Baselbieter Parlamentarier Schneesportfestival in Sörenberg</title>
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			<description>Grosser Erfolg für die FDP-Fraktion
</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><b>Baselbieter Politikerinnen und Politiker stellten am diesjährigen Parlamentarier-Schneesportfestival ihr skifahrerisches Können unter Beweis. Die Leistungen waren beeindruckend. Auf der harten Piste erwies sich die FDP als stärkste Fraktion.</b><br /><br />Sörenberg. Im Rahmen des 42. Wasserfallen-Derby organisierte der Skiclub Reigoldswil in Zusammenarbeit mit dem Sportamt Baselland in Sörenberg die zweite Auflage des Baselbieter Parlamentarierinnen- und Parlamentarier-Schneesportfestivals. Nach starken Schneefällen in den Stunden vor dem Rennen waren die Bedingungen im Gebiet Rischli nahezu ideal. Zeitweise schien sogar die Sonne. Nachdem die rund 20 Zentimeter Neuschnee von den Helferinnen und Helfern abgetragen wurden, war die Piste sehr hart, so dass gute Kanten Voraussetzung für ein erfolgreiches Bewältigen des Parcours waren. 31 Politikerinnen und Politiker sowie einzelne Gäste starteten an einem Riesenslalom. Nebst den Nationalrätin Christian Miesch (SVP, Titterten) und Eric Nussbaumer (SP, Frenkendorf) beteiligten sich 17 Baselbieter Landrätinnen und Landräte. <br />Bei den Frauen siegte Daniela Schneeberger (FDP, Thürnen) mit dem grossen Vorsprung von 6.46 Sekunden vor Titelverteidigerin Madeleine Göschke (Grüne, Binningen) und 9.85 Sekunden vor Monica Gschwind (FDP, Hölstein). Nachdem sie vor zwei Jahren nach einem Sturz als Zweite den Sieg verpasst hatte, gelang Daniela Schneeberger diesmal ein nahezu perfekter Lauf. Nur gerade sechs Männer waren schneller als sie. <br />Überlegene Bestzeit bei den Männern erzielte mit Bruno Schmid ein Politiker aus dem Kanton Luzern. Der Präsident der CVP-Fraktion gewann vor den überraschend stark fahrenden FDP-Landräten Rolf Richterich (Laufen) und Thomas Schulte (Oberwil). Knapp einen Podestplatz verpasste Mitfavorit Hannes Schweizer (SP, Titterten), der sich am Ziel bewusst war, zu wenig riskiert zu haben. Der Sieger der Première vor zwei Jahren, Werner Schweizer, stürzte im oberen Streckenabschnitt. Dennoch erreichte der Gemeindepräsident aus Reigoldswil den neunten Rang. <br />Mit fast zehn Sekunden Vorsprung setzte sich in der Team-Wertung die FDP-Fraktion mit Daniela Schneeberger, Rolf Richterich und Thomas Schulte vor der SP-Fraktion (Hannes Schweizer, Daniel Münger, Eric Nussbaumer) durch. Vor zwei Jahren lautete die Reihenfolge umgekehrt.<br />Sämtliche Teilnehmende überzeugten durch grosses skifahrerisches Können, auch die beiden Snowboardfahrer Christoph Hänggi (SP, Therwil) und der Thürner Reto Rickenbacher. Erfreulicherweise konnte das Rennen unfallfrei durchgeführt werden.<br />Diejenigen, die nicht am Skirennen mitgemacht haben, absolvierten eine Schneeschuhwanderung. Aufmerksamster Beobachter des Skirennens war Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP, Allschwil), der von den Leistungen seiner Kolleginnen und Kolleginnen sehr beeindruckt war. Begleitet wurden die Politikerinnen und Politiker während des ganzen Tages von Christoph Dietrich, den Ehrenpräsidenten des Skiclubs Reigoldswil.<br />Gleichentags organisierte der Skiclub Reigoldswil mit OK-Präsident Christoph Abt und Wettkampfleiter Michael Vogt an der Spitze im Rahmen der Biosphären-Wintertrophy die 42. Austragung des traditionellen Wasserfallen-Derbys. 150 Skifahrerinnen und Skifahrer absolvierten zwei Riesenslalom-Rennen. Ergänzt wurde das Rennwochenende mit einem Nachtslalom und einem Super-G. <br />Bedingt durch die starken Schneefälle war ein Grosseinsatz von allen Helferinnen und Helfern erforderlich. Diese meisterten diese anspruchsvolle Aufgabe souverän.<br /><br />&gt;&gt;&gt; <a href="fileadmin/baselland/files/docs/ekd/sportamt/mitsport/2010/mit-sport_2010-03-08_rangliste.pdf" title="Initiates file download" target="_blank" class="download" ><b>Rangliste</b></a> [PDF]</p>]]></content:encoded>
			<category>Sportamt</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 08 Mar 2010 17:05:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Hauptstrasse in Anwil wegen Strassenbauarbeiten gesperrt</title>
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			<description>Von Mittwoch, 10. März 2010 bis Dienstag, 30. März 2010 ist die Hauptstrasse in Anwil im...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Von Mittwoch, 10. März 2010 bis Dienstag, 30. März 2010 ist die Hauptstrasse in Anwil im Abschnitt Etterweg bis Dorfstrasse wegen Strassenbau- und Wasserleitungsarbeiten gesperrt. Die örtliche Umleitung ist signalisiert.</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Kommunikation</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext"><b>Für Rückfragen:</b> </p>
<p class="bodytext"><i>Paul Pfister, Tiefbauamt, Geschäftsbereich Kantonsstrassen, Leiter Kreis 3, Sissach, Tel. 061 975 99 10</i></p>]]></content:encoded>
			<category>Bau</category>
			<category>Umwelt</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 08 Mar 2010 09:47:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Nennschluss für „Talent Eye“ am 30. April 2010</title>
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			<description>Förderung für bewegungsbegabte Primarschülerinnen und PrimarschülerPratteln, 3....</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><b>Förderung für bewegungsbegabte Primarschülerinnen und Primarschüler<br /></b><br />Pratteln, 3. März 2010 – Ende April ist Nennschluss für das Nachwuchsförde­rungs-Programm „Talent-Eye“, welches das Sportamt Baselland in Zusammenar­beit mit dem Institut für Sport und Sportwissenschaften der Universität Basel und dem Sportamt Basel-Stadt seit sechs Jahren mit gutem Erfolg in den beiden Basler Halbkantonen anbietet. Die Kinder können dabei ihr Bewegungstalent un­ter fachkundiger Anleitung weiterentwickeln. Ein weiteres Ziel ist das Schaffen von optimalen Voraussetzungen für eine allfällige Karriere im Sport.<br /><br />Alle interessierten Schülerinnen und Schüler der ersten Primaschulklassen kön­nen einen der angebotenen sportmotorischen Fähigkeitstests absolvieren. Diese finden am 29. Mai und 5. Juni in Basel und am 2. Juni in Lausen statt. Aufgrund der erbrachten Leistungen werden anfangs Juni maximal 48 Kinder selektioniert, welche als Zweitklässlerinnen und Zweitklässler ab August 2010 während zwei Jahren die rund 80 Trainingseinheiten pro Jahr bestreiten können. Zirka jede vierte Woche kommen die Kinder in den Genuss eines Schnuppertrainings einer Sportart.<br /><br />&gt;&gt;&gt; <a href="fileadmin/baselland/files/docs/ekd/sportamt/mitsport/mit-sport_2010-03-03_talent-eye.pdf" title="Initiates file download" target="_blank" class="download" >Unterlagen Talent Eye</a> [PDF]<br /><br />Anmeldeschluss ist am Freitag, 30. April, beim Sportamt Baselland in Pratteln.<br /><br /><b>AUSKUNFT:<br /></b>Andrea Käch, Leiterin Sportprojekte im Sportamt Baselland,<br />Telefon 061 827 91 00, Telefax: 061 827 91 19, E-Mail: <a href="javascript:linkTo_UnCryptMailto('nbjmup+boesfb/lbfdiAcm/di');" >andrea.kaech<span class="email">@</span>bl.ch</a></p>]]></content:encoded>
			<category>Sportamt</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 03 Mar 2010 13:23:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Regierungen fordern SRG-Mediencampus für Basel</title>
			<link>http://www.baselland.ch/index.php?id=237747&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=2853</link>
			<description>In einem gemeinsamen Schreiben an die SRG fordern die Regierungsräte der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify" class="bodytext"><b>In einem gemeinsamen Schreiben an die SRG fordern die Regierungsräte der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, dass der Hauptstudio-Standort Basel mindestens erhalten bleibt, wenn</b> <b>die SRG ihren Service public-Auftrag noch ernst nehmen will. Ein Abzug der Wissenschaftsredaktion nach Zürich würde der verbindlichen Zusicherung eines Hauptstudiostandorts Basel widersprechen. Basel bietet die idealen Voraussetzungen für den Aufbau eines SRG-Mediencampus „Gesellschaft, Wissenschaft und Kultur&quot;.<br /><br /></b>Mit grosser Besorgnis haben die Regierungsräte der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft von den Überlegungen der SRG erfahren, im Rahmen des Konvergenzprozesses die renommierte Fachredaktion Wissenschaft bei Radio DRS aus der Kulturredaktion in Basel herauszutrennen und zum Fernsehen nach Zürich zu verlegen. Unter keinem Titel können die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft dieser Verlegung nach Zürich zustimmen. Dies wäre ein weiterer substanzieller Abbau in Basel und käme einem Bruch der verbindlichen Zusicherung der SRG gleich, Basel als Hauptstudiostandort zu belassen.<br /><br />Basel mit seinen Hochschulen, Forschungsinstituten und seiner forschungsintensiven Industrie bietet die idealen Voraussetzungen für den Aufbau eines Themenclusters „Gesellschaft, Wissenschaft und Kultur&quot;, in dem Beiträge für Radio, Fernsehen und Internet geplant, recherchiert und produziert werden. Der bereits bestehende Cluster bei Radio DRS 2 birgt dafür ein beträchtliches Synergiepotenzial: Das umfassende, disziplinenübergreifende System von Fachredaktionen in Basel stellt publizistische Kompetenz und Dossierkenntnis sicher. Die kürzlich von der SRG-Belegschaft in Basel ins Leben gerufene Initiative für einen Mediencampus Basel wird daher von beiden Kantonsregierungen begrüsst.<br /><br />Eine Verlegung der Fachredaktion Wissenschaft nach Zürich wäre unter dem Blickwinkel der Konvergenz nicht zu rechtfertigen. Allem Anschein nach erscheint der SRG zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei den Themen Gesellschaft und Kultur die Konvergenz am Standort Basel realisierbar. Da die Voraussetzungen für die Konvergenz bei der Wissenschaft grundsätzlich dieselben sind, muss Gleiches auch hier gelten.<br /><br />Basel ist traditionell einer der drei Hauptstudiostandorte der SRG. Die Aufteilung auf verschiedene Standorte soll die Vielfalt garantieren und eine starke Verankerung in den verschiedenen Landesteilen gewährleisten. Die SRG selbst hat betont, dass Zusammenlegungen von Standorten oder Redaktionen nicht allein aus betriebswirtschaftlicher Optik beurteilt werden können.<br /><br />Die Wissenschaftsredaktion bei Radio DRS ist in den letzten vier Jahren in Basel aufgebaut worden. Dies ist Ausdruck des besonders affinen Umfelds, den Wissenschaftsjournalistinnen und -journalisten hier vorfinden. Diese Pionierarbeit nun mit einem Abzug des Know-hows zu quittieren, lässt Zweifel an der regionalen Verankerung der SRG aufkommen.<br /><br />Die SRG will anscheinend ohne Not auf die Nutzung des Potenzials Basels als wichtigster Wissenschafts- und Innovationsstandort der Schweiz verzichten. Basel ist gemäss einer Studie der Universität St. Gallen klare Innovationshauptstadt der Schweiz und weist seit vielen Jahren das höchste wirtschaftliche Wachstum auf. Dies verdankt die Region vor allem auch ihrer innovativen Life Science-Industrie, die für die Schweiz der Motor der Exportwirtschaft ist.<br /><br />Wenn das Team von Radio DRS, das die aktuellen Entwicklungen der Naturwissenschaften verfolgt, nicht mehr in Basel arbeitet, sondern nach Zürich transferiert wird, wird der Life Science- und Forschungsstandort Basel sich lauter artikulieren müssen, damit die Schweiz von den hiesigen Geschehnissen Kenntnis nehmen kann. Hinzu kommt, dass der Bezug und die Kenntnisse der SRG zu den Themen des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Basel weiter schwänden.<br /><br />Bereist heute befindet sich das Kräfteverhältnis zwischen den Regionen in arger Schieflage. Dies bestätigte eine jüngst erschienene Analyse der Radioprogramme der SRG. Laut dieser Analyse wird bei DRS 1 „Ereignissen in Zürich (…) fast sechsmal soviel Sendezeit eingeräumt wie solchen in Basel (…). DRS 1 präsentiert Zürich quasi als Nabel der Schweiz.&quot; Gemessen an der Bevölkerungsstärke ist der Wirtschaftsraum Basel im Programm klar untervertreten. Die Wirtschaftsräume Bern, Luzern oder St. Gallen erhalten bei ähnlicher Bevölkerungsstärke im Vergleich zu Basel je fünf Mal so viel Sendezeit.<br /><br />Weitere Auskünfte<br />Samuel Hess, Telefon +41 (0)61 267 85 38<br />Geschäftsleitungsmitglied Amt für Wirtschaft und Arbeit<br />Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Basel-Stadt<br /><br />Dr. Michael Bammatter, Telefon +41 (0)61 552 51 11<br />Generalsekretär<br />Finanz- und Kirchendirektion, Basel-Landschaft</p>]]></content:encoded>
			<category>Regierungsrat</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 02 Mar 2010 15:15:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Aus den Verhandlungen des Regierungsrates</title>
			<link>http://www.baselland.ch/index.php?id=237747&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=2852</link>
			<description>Gratulation  Der Regierungsrat gratuliert allen Sportlerinnen und Sportlern...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><b>Gratulation</b> <br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat gratuliert allen Sportlerinnen und Sportlern aus dem Kanton Basel-Landschaft, welche erfolgreich an den 21. Olympischen Winterspielen in Vancouver teilgenommen haben. Eine besondere Anerkennnung verdient das erfolgreiche Curling-Team von Basel Regio mit Skip Markus Eggler, das im hochstehenden Spiel um Platz 3 gegen das Team aus Schweden die Bronzemedaille erkämpft hat. Zudem gratuliert der Regierungsrat Sandra Thalmann und Darcia Leimgruber, Mitglieder der Leistungssportförderung Baselland, zum hervorragenden fünften Schlussrang im Frauen- Eishockeyturnier. Der Regierungsrat würdigt auch die Leistungen von Sabina Hafner und Caroline Spahni mit dem zwölften Schlussrang im Bob- Wettbewerb, welcher im sehr anspruchsvollen Eiskanal von Whistler stattgefunden hat und von Skiakrobatin Evelyne Leu, welche trotz schwerem Trainingssturz an der Qualifikation teilgenommen hat und nur knapp an der Finalqualifikation gescheitert ist. <br />&nbsp;<br />&nbsp;<br /><b>Regierungsrat schickt Änderung des Sachversicherungsgesetzes in die Vernehmlassung <br /></b>&nbsp;<br />Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat heute den Entwurf einer Änderung des Sachversicherungsgesetzes verabschiedet und in die Vernehmlassung bei Parteien, Verbänden und Verwaltung geschickt. Mit der vorgeschlagenen Änderung soll explizit festgehalten werden, dass die Brandschutzbeiträge im Rahmen der Versicherungsprämien der Baselland-schaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) zusätzlich zur Prämie erhoben werden und damit nicht stempelsteuerpflichtig sind. Mittelbarer Zweck der Gesetzesänderung ist, eine Erhöhung der Versicherungsprämien verhindern zu können. <br />&nbsp;<br />Hintergrund der vorgeschlagenen Gesetzesänderung ist, dass die eidgenössische Steuerverwaltung (EStV) der BGV mitgeteilt hat, dass das Baselbieter Sachversicherungsgesetz in § 31 festhalten würde, dass die Beiträge für den Brandschutz ein Bestandteil der Prämie seien und nicht neben der Prämie, d. h. als zusätzliche Abgabe, erhoben würden. Somit seien die gesetzlichen Voraussetzungen von Art. 28 Abs. 1 der Verordnung über die Stempelabgaben (StV) nicht erfüllt, weshalb auch auf dem Anteil der Prämie für die Brandschutzabgabe die Stempelsteuer erhoben werden müsse. <br />&nbsp;<br />Die BGV hat sich dieser Rechtsauffassung der EStV nicht anschliessen können und hat eine rekursfähige Verfügung verlangt, welche am 17. September 2009 ergangen ist. Dagegen hat die BGV Einsprache erhoben und sich auf den Standpunkt gestellt, dass die gesetzlichen Grundlagen im Kanton Basel-Landschaft bezüglich separater Erhebung von Brandschutzbeiträgen erfüllt seien. Im Eventualstandpunkt verlangte die BGV bei der EStV, dass ihr zumindest eine Übergangsfrist von 18 Monaten einzuräumen sei, um das Sachversicherungsgesetz entsprechend anpassen zu können. Diese Einsprache ist bei der EStV immer noch hängig. <br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat hat heute beschlossen, unabhängig vom Ausgang des Einspracheverfahrens dem Landrat zu beantragen, das Sachversicherungsgesetz zu ändern. Es soll mit der Änderung explizit festgehalten werden, dass die Brandschutzbeiträge zusätzlich zur Prämie erhoben werden und damit nicht stempelsteuerpflichtig sind.<br />Die vorgeschlagene Gesetzesänderung hat für die Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer, für die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung sowie für den Kanton Basel-Landschaft keine Kosten zur Folge. <br />&nbsp;<br />Auf den Versicherungsprämien der BGV ist grundsätzlich eine Stempelabgabe von 5 Prozent an die eidgenössische Steuerverwaltung abzuliefern. Davon ausgenommen sind Präventionsabgaben an Schadenverhütung und Schadenbekämpfung; diese unterstehen nicht der Stempelabgabe. </p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">[Vgl. <a href="index.php?id=273436" title="Opens internal link in current window" target="_self" class="internal-link" >Vernehmlassungen</a>]<br />&nbsp;<br />Weitere Auskünfte: Daniel Schwörer, Leiter Stabsstelle Gemeinden, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 59 02. <br />&nbsp;<br />&nbsp;<br /><b>Änderung der Bundesgesetzgebung zur organisierten Suizidhilfe: Vorschlag sollte nachgebessert werden <br /></b>&nbsp;<br />Die vom Bund vorgeschlagene gesetzliche Regelung zur Suizidhilfe schafft nach Ansicht des Regierungsrates die gewünschte Rechtssicherheit. In der Vernehmlassungsantwort hält die Regierung aber fest, der Gesetzesentwurf lasse bestimmte Fragen unbeantwortet und sei damit noch lückenhaft. Der Regierungsrat legt insbesondere Wert darauf, dass neben den strafrechtlichen Aspekten auch die notwendigen verwaltungsrechtlichen Normen zu den Sterbehilfeorganisationen betreffend Aufsicht und Bewilligungspflicht gesetzlich verankert werden. <br />&nbsp;<br />Auslöser für die regierungsrätliche Stellungnahme ist die Standesinitiative &quot;gesamtschweizerische Regelung der Suizidbeihilfe&quot; des Kantons Basel-Landschaft. Das Kantonsparlament hat diese Vorlage am 14. Januar 2010 äusserst klar mit 66:0 Stimmen bei fünf Enthaltungen zuhanden der Bundesversammlung verabschiedet. Damit hat der Kanton Basel-Landschaft signalisiert, dass im Bereich der organisierten Sterbehilfe Kontrollen und eine klare gesamtschweizerische Gesetzgebung - auch bezüglich Aufsicht - nötig sind. <br />&nbsp;<br />Ein Totalverbot für organisierte Suizidhilfe, wie das der Bund als Variante zur Diskussion stellt, lehnt die Regierung ab. Grundsätzlich ist sie der Ansicht, dass neben einer genaueren Regelung der organisierten Suizidhilfe gleichzeitig sowohl die Suizidprävention als auch die so genannte Palliative Care gefördert werden müssen. Kranken, sterbewilligen Personen soll auf diese Weise eine Alternative zum Suizid geboten werden. <br />&nbsp;<br />Im weiteren begrüsst der Regierungsrat insbesondere das Verbot von geldwerten Leistungen (ausgenommen Aufwandentschädigung u.ä.) an die Suizidhilfeorganisationen. Dieses Verbot ist ein zentrales Element der Vorlage. Der Bestimmung, wonach bei Personen, die an psychischen Krankheiten leiden, keine Suizidhilfe geleistet werden darf, stimmt der Regierungsrat ebenfalls zu. <br />&nbsp;<br />Folgende Punkte sollen nach Ansicht des Regierungsrates - auch im Sinne der Baselbieter Standesinitiative - nachgebessert werden: <br />&nbsp;<br /><b>Suizidhilfe nur für Erwachsene</b> <br />Die Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft verlangt, dass Suizidbeihilfe bei Minderjährigen unzulässig ist. Das sollte in der Bundesregelung entsprechend festgehalten werden. <br />&nbsp;<br /><b>Verantwortung der Suizidhelfer<br /></b>Die neue gesetzliche Regelung schafft de facto eine &quot;Zulassung&quot; der Suizidhilfe. Dies ist im Sinne der Rechtssicherheit durchaus erwünscht. Weniger positiv ist die vollständige Delegation der Verantwortung an die Ärzte. Besser wäre es, der Suizidhilfeorganisation die Verantwortung zu übertragen. Sie soll sicherstellen, dass die Unheilbarkeit des Leidens aus Arztberichten hervorgeht und dass die Entscheidungsfähigkeit der suizidwilligen Person ausser Zweifel steht. Folgerichtig müssen die Suizidhelfer ihre Handlungen auch vor Gericht verantworten können; in einem Verschuldensfall müssen sie mit einer Verurteilung rechnen. <br />&nbsp;<br /><b>Unmittelbarkeit der Todesfolge</b><br />Die im Gesetzesentwurf enthaltene Forderung, wonach Suizidhilfe nur gewährt werden darf, wenn die suizidwilligen Personen an einer unheilbaren Krankheit mit unmittelbar bevorstehender Todesfolge leiden, geht weit über die Empfehlungen der Nationalen Ethikkommission hinaus. Diese Einschränkung würde Tetraplegiker oder Personen, die zum Beispiel von einer schweren, voranschreitenden Lähmung betroffen sind, grundsätzlich von der Suizidhilfe ausschliessen. Sie ist darum aus dem Gesetzesentwurf zu streichen. <br />&nbsp;<br /><b>Sicherstellung der Aufsicht über Organisationen, die Suizidhilfe anbieten</b><br />Im Gesetzesentwurf soll eine Regelung betreffend Aufsicht über die Sterbehilfeorganisationen und -begleiter aufgenommen werden: insbesondere ist zu regeln, dass die Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Wie in der Standesinitiative gefordert, soll diese staatliche Aufsicht gesetzlich verankert werden. Nur so ist zu erreichen, dass Missbräuche möglichst ausgeschlossen werden können und ausschliesslich jene Organisationen und Sterbebegleiter zugelassen sind, die Gewähr für Seriosität und Glaubwürdigkeit bieten. Die Aufsichtsgremien sind interdisziplinär zusammenzusetzen, das heisst mit Fachleuten primär aus den Bereichen der Medizin, der Ethik und der Rechtswissenschaft. <br />&nbsp;<br /><b>Qualitative Mindeststandards für Sterbehilfeorganisationen festlegen<br /></b>Sterbehilfeorganisationen müssen für Ihre Zulassung über eine Bewilligung verfügen. Neben den im Entwurf genannten Grundsätzen muss überdies festgehalten sein, welche qualitativen Mindeststandards Sterbehilfeorganisationen erfüllen müssen, um die Bewilligung zu erhalten. Es ist sinnvoll, dass die Aufsichtsbehörden zugleich auch als Bewilligungsbehörden eingesetzt werden. <br />&nbsp;<br />Auskunft: Barbara Umiker Krüger, Leiterin Bereich parlamentarische Vorstösse, häusliche Gewalt und andere Aufgaben, Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 61 65 <br />oder per Email: <a href="javascript:linkTo_UnCryptMailto('nbjmup+cbscbsb/vnjlfs.lsvfhfsAcm/di');" >barbara.umiker-krueger<span class="email">@</span>bl.ch</a> <br />&nbsp;<br />&nbsp;<br /><b>Genehmigung von Gemeindebeschlüssen</b> <br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat hat genehmigt: <br />&nbsp;<br />die vom Einwohnerrat Liestal am 29. Oktober 2008 beschlossenen Quartierplanvorschriften &quot;Bahnhofareal II&quot; mit Ausnahme und Derogation; <br />&nbsp;<br />den vom Gemeinderat Reinach am 20. Januar 2009 beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan &quot;Therwilerstrasse, Abschnitt Blauenstrasse - Mitteldorfstrasse&quot;. <br />&nbsp;<br />&nbsp;<br /><b>Verschiedenes</b> <br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat hat&nbsp; <br />&nbsp;<br />die Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Nusshof vom 3. Dezember 2009 genehmigt und rückwirkend auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt; <br />&nbsp;<br />die Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Ramlinsburg vom 16. September 2009&nbsp; genehmigt und rückwirkend auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt; <br />&nbsp;<br />die Änderung vom 19. November 2009 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Hemmiken genehmigt und rückwirkend auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt; <br />&nbsp;<br />die Gemeindeordnung vom 9. Dezember 2010 der Einwohnergemeinde Wintersingen&nbsp; genehmigt und rückwirkend auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt; <br />&nbsp;<br />die Gemeindeordnung vom 16. September 2009 der Einwohnergemeinde Bubendorf&nbsp; genehmigt und rückwirkend auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. <br />&nbsp;<br />&nbsp;<br /><b>Landeskanzlei Basel-Landschaft</b></p>]]></content:encoded>
			<category>Regierungsrat</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 02 Mar 2010 14:21:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Neue Birsbrücke in Zwingen - Baubeginn voraussichtlich gegen Ende 2010</title>
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			<description>Die bestehende Birsbrücke in Zwingen datiert aus den 50er Jahren und hat ihre Lebensdauer...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><b>Die bestehende Birsbrücke in Zwingen datiert aus den 50er Jahren und hat ihre Lebensdauer erreicht. Sie soll ab November 2010 einem Neubau weichen. Vor den Bauarbeiten für die neue Brücke wird die Birs fischfreundlicher gestaltet und nach dem Brückenbau wird die gesamte Ortdurchfahrt verbessert. Die Fischtreppe dürfte im Herbst 2010 fertig sein, die neue Brücke und die übrigen Bauarbeiten 2014.</b><br /><br />Die bestehende Brücke wurde Ende der 50er-Jahre gebaut. Sie weist mittlerweise eine zu geringe Tragfähigkeit für Ausnahmetransporte auf. Die Belastung ist entsprechend auf 70% der erforderlichen 240 t für Sondertransporte beschränkt. Die Brücke genügt auch den Hochwasseranforderungen nicht mehr. Aus diesen Gründen muss sie ersetzt werden. Die neue Birsbrücke wird rund 60 Meter Fluss abwärts gebaut, ist knapp 14 Meter breit und 31 Meter lang. Bis die neue Brücke jedoch betriebsbereit ist, wird die alte wie bis anhin überwacht.<br /><br /><b>Birs wird fischfreundlicher<br /></b>Das Teilprojekt Fischgängigkeit Birs besteht aus den drei Objekten &quot;Absturz Judenacker&quot;, &quot;Blockrampe&quot; und &quot;Fischtreppe&quot;. Die Bauinstallationen beginnen anfangs März 2010. Anschliessend wird der Absturz in mehreren Etappen vollständig bis auf die Flussbettsohle abgebrochen. Gleichzeitig muss aber oberhalb des Absturzes der Bau der neuen Blockrampe ebenfalls in mehreren Etappen erstellt werden. Mit diesem etappenweisen, aufeinander abgestimmten Vorgehen wird verhindert, dass sich die Wasserspiegelhöhe oberhalb des Absturzes zu stark absenkt. Am Ende entsteht beim ehemaligen Absturz eine Fischtreppe.<br /><br /><b>Ortsdurchfahrt optimiert<br /></b>Das Teilprojekt Korrektion Ortsdurchfahrt umfasst alle Strassen, die Erneuerung der Stützmauer längs der Birs, der Bau des neuen Anschlusses Leimertsgartenweg sowie alle Werkleitungen. Der Start der Bauarbeiten erfolgt zusammen mit den Werkleitungsbauten voraussichtlich im 2. Quartal 2011. Der Abschluss dieser Arbeiten ist auf 2014 geplant.<br /><br />&gt;&gt;&gt; <a href="fileadmin/baselland/files/docs/bud/mitbud/2010/mit-bud_2010-03-01_presse.jpg" title="Initiates file download" target="_blank" class="download" >Hochauflösendes Bild für die Presse</a><br /><br />BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Kommunikation<br /><br /><b>Für Rückfragen:<br /><i>Gesamtprojekt:</i></b> Reto Wagner, Tiefbauamt, Leiter Kreis 1, Reinach, Tel. 061 706 29 00<br /><b><i>Projekt Fischgängigkeit:</i></b> Rolf Mosimann, Tiefbauamt, Geschäftsbereich Wasserbau, Tel. 061 552 54 87<br /><br />Liestal, 1. März 2010</p>]]></content:encoded>
			<category>Bau</category>
			<category>Umwelt</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 01 Mar 2010 09:04:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
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