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Pflichten beim Bezug
Abschluss Die Gegenleistung der Empfängerinnen und Empfänger für Stipendien und Ausbildungsdarlehen ist das Bestehen des Abschlusses; denn mit diesen Beiträgen soll nicht eine allgemeine Bildungstätigkeit, sondern eine zielgerichtete Ausbildung unterstützt werden.
Bei der Bewerbung sind der zuständigen Direktion alle für die Bemessung und Zusprechung der Ausbildungsbeiträge erheblichen Umstände wahrheitsgetreu bekannt zu geben. Die Hauptabteilung legt die Einreichungstermine für Gesuche fest. Wer Beiträge bezieht, hat der zuständigen Direktion jede Änderung der im Gesuch genannten Tatsachen innert zweier Monate schriftlich mitzuteilen. |
Kontakt Telefon 061 552 79 99
Adresse Ausbildungsbeiträge Hauptstrasse 28 4127 Birsfelden
Tel. 061 552 79 99
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