Ausbildungsbeiträge

Pflichten beim Bezug

 

Abschluss

Die Gegenleistung der Empfängerinnen und Empfänger für Stipendien und Ausbildungsdarlehen ist das Bestehen des Abschlusses; denn mit diesen Beiträgen soll nicht eine allgemeine Bildungstätigkeit, sondern eine zielgerichtete Ausbildung unterstützt werden.


Meldepflicht

Bei der Bewerbung sind der zuständigen Direktion alle für die Bemessung und Zusprechung der Ausbildungsbeiträge erheblichen Umstände wahrheitsgetreu bekannt zu geben. Die Hauptabteilung legt die Einreichungstermine für Gesuche fest. Wer Beiträge bezieht, hat der zuständigen Direktion jede Änderung der im Gesuch genannten Tatsachen innert zweier Monate schriftlich mitzuteilen.

 

Kontakt

Telefon 061 552 79 99

 

Adresse

Ausbildungsbeiträge

Hauptstrasse 28

4127 Birsfelden

 

 

Tel. 061 552 79 99

stipendienbl.ch

 

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