• 2006 - Das Schweizer Stimmvolk heisst den revidierten Bildungsartikel in der Bundesverfassung gut. Die Kantone haben nun die Verpflichtung, wichtige Rahmenvorgaben des Bildungswesens national einheitlich zu regeln.
  • 2006 - Die Kantone BL, BS, BE, FR, SO und VS beschliessen, das Frühe Sprachenlernen gemeinsam umzusetzen. Das Projekt "Passepartout" entsteht.
  • 2007- Die 26 kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren verabschieden einstimmig das HarmoS-Konkordat zuhanden der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet.
  • 2007 - Die 26 kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren verabschieden einstimmig das Konkordat Sonderpädagogik.
  • August 2009 - Das HarmoS-Konkordat tritt in Kraft.
  • Dezember 2009 - Regierungsvereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Aargau und Solothurn für die Zusammenarbeit im Bildungsraum Nordwestschweiz.
  • Juni 2010 - Landrat beschliesst Beitritt zum HarmoS-Konkordat, zum Konkordat Sonderpädagogik und zum Bildungsraum Nordwestschweiz
  • September 2010 - Baselbieter Bevölkerung stimmt Beitritt zum HarmoS-Konkordat, zum Konkordat Sonderpädagogik und zum Bildungsraum Nordwestschweiz zu
  • Oktober 2010 - Die Erarbeitung des Lehrplans 21 startet
  • Januar 2011 - Das Projektdesign Bildungsharmonisierung BL ist erstellt
  • Februar 2011 - Workshops zur Information und zur Beteiligung der Anspruchsgruppen finden statt
  • März 2011 - Bildungsrat beschliesst Einführung des Frühen Sprachenlernens auf das Schuljahr 12/13
  • Herbst 2011 - Weiterbildung Lehrerinnen und Lehrer für Französischunterricht ab 3. Klasse
  • August 2012 - Zum ersten Mal: Französischunterricht in den 3. Klassen
  • August 2012 - Zum ersten Mal: Der Kindergartenbesuch dauert 2 Jahre
  • August 2013 - Umsetzung der Integrativen Schule
  • August 2014 - Zum ersten Mal: Englischunterricht in den 5. Klassen
  • August 2014 - Zum ersten Mal: Das Gymnasium dauert 4 Jahre
  • August 2014 - Der neue Lehrplan 21 ist fertig gestellt und liegt vor. Er wird auf das Schuljahr 15/16 eingeführt
  • August 2015 - Zum ersten Mal: Die 6. Klasse findet in der Primarschule statt
  • August 2015 - Zum ersten Mal: Der neue Lehrplan 21 wird eingeführt
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Lehrpersonenbedarf und –qualifizierung
 
Was ändert sich?
Die Primarschule dauert ein Jahr länger, die Sekundarschule wird ein Jahr kürzer. In der Folge verändert sich die Anzahl Lehrpersonen an den Schulen.
Der neue Lehrplan 21 und der frühe Fremdsprachenunterricht erfordern andere Qualifikationen von den Lehrpersonen.
 
Chancen:
Personal- und Organisationsentwicklung als Schulentwicklung vor Ort und auf kantonaler Ebene
Kooperation unter den Lehrpersonen in den pädagogischen Teams
 
 
Wie viele Lehrpersonen wird die Gute Schule Baselland auf der Primar- und Sekundarstufe in den kommenden Jahren beschäftigen? Welche Qualifikationen werden von ihnen erwartet? Wie wird der neue Lehrplan 21, der auf das Schuljahr 2015/16 eingeführt wird, das Berufsfeld der Lehrperson verändern?
 
Die Schulleitungen in den Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft werden in den kommen­den Jahren auch im Personalbereich eine sukzessive Anpassung an die Bildungsharmonisie­rung vornehmen. Dabei geht es um mehr als das Verschieben von Schulbänken und Lehrper­sonen zwischen Kindergarten, Primarschule und Sekundarschule. Der Lehrplan 21, welcher von allen deutsch- und mehrsprachigen Kantonen gemeinsam entwickelt wurde, setzt ab dem Schuljahr 2015/16 auch inhaltlich neue Schwerpunkte. Der Lehrplan betrachtet die Schulzeit als kontinuierliche Bildungslaufbahn vom Kindergarten bis zum Ende der Sekundarschule. Wäh­rend der Fremdsprachenunter­richt bereits in der Primarschule beginnt, werden in der Sekun­darschule bestimmte Fachberei­che, beispielsweise die Naturwissenschaften, zusätzliche Priorität erhalten. Hinzu kommt eine grundsätzliche Veränderung in der Art des Unterrich­tens: Neu richtet sich der zentrale Fokus im Unterricht auf das Erreichen von bestimmten Kompeten­zen mit den Schülerinnen und Schülern. Dieser Paradigmenwechsel wird das Berufsbild der Lehrpersonen verändern. Weiterbildungsangebote werden ihnen Möglichkeiten bieten, in ihrer Berufslaufbahn neue Schwerpunkte zu setzen.
 
Schulleitungen erhalten Beratung
 
Die Verantwortlichen für das Mandat «Lehrpersonenbedarf und –qualifikation» geben den Schulleitungen die Mittel an die Hand, um sich rechtzeitig auf die neue Situation einzustellen. Dabei stellt sich für alle Beteiligten eine grosse Herausforderung:  Die gesetzlichen Grundlagen für eine sichere Planung sind noch nicht alle vorhanden. So fehlt beispielsweise noch die defini­tive Entscheidung darüber, wie die Stundentafeln der Primar- und Sekundarschule ab 2015 aussehen werden. Dennoch wollen alle Eltern frühzeitig informiert sein, welche Lehrpersonen ihre Kinder in den kommenden Jahren begleiten werden. Die heutige Planung basiert deshalb vorerst noch auf Annahmen und Übergangsbestimmungen.
 
Die Schulleitungen sind aufgefordert, sich jetzt auf die Veränderungen einzustellen. Gemeinsam mit der Mandatsleitung «Lehrpersonenbedarf und -qualifizierung» können sie ihre Bedürfnisse eruieren und die zum heutigen Zeitpunkt möglichen Schritte einleiten.
 

 

Mandatsleitung «Lehrpersonenbedarf und -qualifizierung» Urs Zinniker
061 906 22 41, urs.zinniker@sbl.ch