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Die Ortsplanung sorgt für die haushälterische Nutzung des Bodens und die geordnete Besiedlung. Sie schafft die Voraussetzungen für die langfristige Erhaltung unseres Lebensraumes, für qualitativ hochwertige und lebendige Wohnquartiere sowie für die Sicherung einer Vielfalt von Nutzungen. Die Kreisplaner koordinieren die Beratung, Vorprüfung und Genehmigung der kommunalen Planung innerhalb der Verwaltung und stellen die Schnittstelle zu den Planungsbehörden sicher. Sie beraten die Gemeinden in allen ortsplanerischen Fragen.
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Abteilung Ortsplanung
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