 - Organigramm des Amtes für Geoinformation
Aufgaben Dienstordnung VGD, § 15 und 16 Dem Bereich «Amtliche Vermessung» obliegt die operative Führung der amtlichen Vermessung im Kanton. Er nimmt die kantonale Aufsicht über die Ersterhebung, Erneuerung und Nachführung der amtlichen Vermessung sowie die Aufsicht über den kommunalen Leitungskataster und das Baulandumlegungsverfahren wahr. Die GIS-Fachstelle ist für Führung des kantonalen Geoinformationssystems (GIS) zuständig und sorgt für deren koordinierte Weiterentwicklung. Sie betreibt und pflegt die kantonale Geodateninfrastruktur. Zudem berät und unterstützt sie die Direktionen, Dienststellen, Gemeinden und Dritte und nimmt die Koordination mit dem Bund und den Nachbarkantonen im Bereich der Geoinformation wahr. Die Kreisgeometerbüros Arlesheim und Liestal besorgen die laufende und periodische Nachführung der amtlichen Vermessung in den ihnen übertragenen Gemeinden und führen Bau- und Ingenieurvermessungen aus. Die einzelnen Aufgaben der Fachbereiche sind in § 16 Dienstordnung VGD definiert.
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