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Ordnungssysteme bilden die Aufgaben und Tätigkeiten einer Dienststelle ab. Sie sind die Grundlage für die Ablage der Akten und für die Dossierbildung. Ordnungssysteme sind in den meisten Fällen hierarchisch in Form von Registraturplänen angelegt. Dies muss aber nicht zwingend der Fall sein; gerade bei kleineren Dienststellen ist es auch möglich, ganz flache Ordnungssysteme einzusetzen.
Ordnungssysteme dienen aber nicht nur dazu, Dossiers in ein Klassifikationsschema einzufügen. In ihnen ist auch festgehalten, welche Abteilung oder welche Person in einer Dienststelle für eine Aufgabe zuständig ist, wie lange die Dossiers nach ihrem Abschluss aufbewahrt werden müssen und ob eine Vernichtungsbewilligung des Staatsarchivs vorliegt.
Ordnungssysteme bilden zusammen mit den Organisationsvorschriften das Rückgrat einer systematischen Aktenführung.
Anleitung zur Erstellung eines Registraturplans (pdf, 28 KB)
Registraturplan des Staatsarchivs (pdf, 30 KB)
Registraturplan der Landeskanzlei (pdf, 19 KB) |