Die Polizei Basel-Landschaft weist dringend darauf hin, dass am nächsten Sonntag, 21. Februar 2010, in und um Liestal wegen der Fasnacht und des Chienbesenumzuges beträchtliche Verkehrsbehinderungen zu erwarten sind. Die Durchfahrt durch Liestal ist von zirka 13.00 Uhr bis zirka 23.00 Uhr massiv erschwert. Der Chienbesenumzug wird auch in diesem Jahr Zehntausende von Besucherinnen und Besucher aus dem In- und Ausland anlocken.
Ab 12.00 Uhr, rund eineinhalb Stunden vor dem Beginn des offiziellen Fasnachtsumzuges, wird der Durchgangsverkehr mit starken Behinderungen zu rechnen haben. Die Durchfahrt via Bahnhof ist ab ca. 12.00 Uhr nicht mehr möglich. Die Kasernen-, Bahnhof- und Burgstrasse bleiben ab Sonntagmittag, 21. Februar 2010, zirka 12.00 Uhr, bis am Montagmorgen, 22. Februar 2010, zirka 05.00 Uhr, durchgehend und für jeglichen Verkehr (inklusive Busse) gesperrt.
Für den Chienbesenumzug, dessen Start um 19.15 Uhr angesetzt ist, wurde die gleiche Route wie im Vorjahr gewählt, welche im Gebiet des Gestadeckplatzes/Arisdörferbrücke endet. Daher wird der Verkehr sehr weiträumig umgeleitet. Die Durchfahrt durch Liestal ist dann nur noch via Fraumatt-, Erzenberg- resp. Arisdörfer- und Heidenlochstrasse möglich. Es gilt zu beachten, dass die Brücke bei der Firma Rosenmund (Verbindung Erzenberg-Rosenstrasse) ab 18.45 Uhr auch für Fussgänger gesperrt ist. Dies deshalb, weil dort durch die Stützpunktfeuerwehr Liestal der Löschplatz für die Feuerwagen und Chienbesen eingerichtet wird. Der Zugang zur Umzugsroute erfolgt daher via Gasstrasse.
Wer den Chienbesenumzug besucht, ist sehr gut beraten, frühzeitig mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (primär Bahn) anzureisen oder dann - wenn auf das Auto nicht verzichtet werden kann - das Fahrzeug schon weit ausserhalb Liestals abzustellen. Ansonsten könnte die Rückfahrt am späten Sonntag abend unter Umständen sehr lange dauern.
Während dem Liestaler Kinderumzug vom Mittwoch, 24. Februar 2010, kommt es zwischen 13.00 und 17.00 Uhr ebenfalls zu einzelnen Verkehrsbehinderungen. An sämtlichen Fasnachtstagen gilt: Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt, die Freihaltung der Rettungsachsen hat zentrale Bedeutung.