Das Amt für Wald publiziert vom 28. Januar bis 12. März 2010 den ersten Entwurf des Waldentwicklungplanes Schauenburg–Hard–Birseck. Damit geht das Mitwirkungsverfahren in die Endphase.
Die Ansprüche an den Wald haben in den letzten Jahren stark zugenommen und müssen aufeinander abgestimmt werden. Das ist das Ziel des Waldentwicklungsplanes (WEP) Schauenburg–Hard–Birseck in den Gemeinden Arlesheim, Münchenstein, Muttenz, Pratteln, Frenkendorf und Birsfelden. Die Planung umfasst eine Waldfläche von 1670 Hektaren.
Mitwirkung breit abgestützt
Aus einem breit abgestützten Mitwirkungsverfahren ist ein erster Entwurf entstanden, der auf der Homepage www.wald-basel.ch vom 28. Januar bis zum 12. März 2010 publiziert wird. Im Entwurf sind die Grundlagen, die Vorrangfunktionen und die verschiedenen Interessen auf einander abgestimmt. Berücksichtigt wurden auch die Ergebnisse über den Zustand des Waldes, den Holzvorrat, Zuwachs, Nutzungspotenzial oder Baumartenverteilung. Die Waldfläche wurde in die vier tragenden Waldfunktionen Holzproduktion, Schutz vor Naturgefahren, Naturschutz und Erholung ausgeschieden.
Schritt um Schritt zu Lösungen
Die Arbeiten für den WEP Schauenburg–Hard–Birseck haben im Frühjahr 2008 angefangen. Nach einer ersten Informationsveranstaltung mit den Behörden wurden die verschiedenen Bedürfnisse und Interessen für die Waldnutzung an einem Workshop gesammelt. An einem weiteren Workshop im Juni 2009 informierte das Amt für Wald über die Ergebnisse. Interessenkonflikte zeigten sich vor allem beim Thema Biken im Wald. Darum kam es zu Begehungen vor Ort. Die Anliegen der Biker, vertreten durch den Velo-Club Reinach, wurden dabei mit allen Betroffenen und Beteiligten diskutiert, Lösungen wurden für die östlichen und nördlichen Gebieten des Planungsgebietes sowie für die Hard gefunden.
Letzte Gelegenheit für Stellungnahmen
Gemeinden, Vereine, Organisationen und Privatpersonen haben jetzt in der Schlussphase der Mitwirkung bis zum 12. März 2010 Gelegenheit, ihre Stellungnahmen abzugeben. Diese sowie die Mitberichte der kantonalen Fachstellen werden anschliessend in den Entwurf eingearbeitet. Danach erhalten die Betroffenen die Gelegenheit zu einer abschliessenden Stellungnahme (rechtliches Gehör).
Das Ergebnis des Planungsprozesses wird vom Regierungsrat für die kommenden 15 Jahre genehmigt. Der Waldentwicklungsplan ist während dieser Zeit Leitlinie für die Nutzung des Waldes und soll die Entwicklung des Waldes nachhaltig lenken.
Amt für Wald beider Basel
Auskünfte:
Amt für Wald beider Basel, Christian Gilgen, Telefon 061 552 56 58, E-Mail: christian.gilgen@bl.ch
Liestal, 25. Januar 2010