07.08.2009

Pandemische Grippe A(H1N1): Kanton Basel-Landschaft ist vorbereitet

Die pandemische Grippe A(H1N1), auch Schweinegrippe genannt, breitet sich weiter weltweit aus. In der Schweiz sind bis zum 6. August 2009 insgesamt 605 laborbestätigte Fälle registriert worden. Bei rund drei Vierteln der Fälle handelt es sich um Rückreisende aus Gebieten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko. 106 Personen haben sich in der Schweiz infiziert. Vier Personen haben einen schweren Verlauf der Erkrankung durchgemacht. Die Schweizer Behörden verfolgen die Strategie, die Ausbreitung des Virus A(H1N1) zu verlangsamen. Der Kantonale Krisenstab Basel-Landschaft (KKS) hat in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen und kommunalen Instanzen alle Vorbereitungen getroffen, um je nach Entwicklung der Lage rasch die erforderlichen Massnahmen einzuleiten.

Seit dem 11. Juni 2009 gilt für die Grippe A(H1N1) weltweit die Pandemie-Warnstufe 6. Trotzdem kann der Schweregrad der Pandemie gemäss Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Bundesamt für Gesundheit (BAG) zurzeit noch als moderat charakterisiert werden. Es besteht jedoch die Gefahr, dass sich das Virus sehr rasch verbreitet und sehr viele Personen infiziert werden. Die neu eingeschlagene Strategie, die Ausbreitung des Virus A(H1N1) zu verlangsamen, kann nur zum Erfolg führen, wenn alle Personen ihre Eigenverantwortung wahrnehmen und die Massnahmen zum Selbstschutz vor der Krankheit befolgen (siehe Kasten).

Der Kantonale Krisenstab (KKS) hat insbesondere die notwendigen Vorkehrungen getroffen, um im Falle einer Häufung von Grippefällen im Kanton und innerhalb der Verwaltung rasch reagieren zu können. Es könnten folgende Massnahmen in Frage kommen, deren Umsetzung aber von der Regierung bisher weder diskutiert noch beschlossen worden ist:

  • Empfehlung umfassender Hygienemassnahmen nach Überschreiten der so genannten epidemischen Schwelle
  • Unterrichtseinstellung in einzelnen Klassen oder in ganzen Schulen
  • Anordnung einer Bewilligungspflicht oder eines Verbotes für Veranstaltungen
  • Anordnung einer freiwilligen und kostenlosen Massenimpfung (nach Bundesratsentscheid)
  • Freigabe der Tamiflu-Pflichtlager des Bundes.

 

Die Schulleitungen im Kanton haben gestern Donnerstag ein Schreiben von Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli erhalten, in welchem detaillierte Angaben und Anweisungen enthalten sind, wie sie sich im Falle von Krankheitsausbrüchen oder bei einer allfälligen Einstellung des Unterrichtes zu verhalten haben. Die Schulleitungen werden am kommenden Montag ihren Schülerinnen und Schülern ein Schreiben (Elternbrief) aushändigen mit Informationen für die Schülerinnen und Schüler selber sowie für ihre Erziehungsberechtigten. Darin wird erneut zur Beachtung der Hygienemassnahmen aufgefordert und auf die Meldepflicht von Absenzen an die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer hingewiesen. Der Schulunterricht wird am Montag im normalen Rahmen wieder aufgenommen.

In allen Direktionen der kantonalen Verwaltung sind Pandemieverantwortliche bestimmt worden, die vom KKS regelmässig die neusten Informationen erhalten und für die Mitarbeitenden der Dienststellen als erste Anlaufstelle für Fragen im Zusammenhang mit der Pandemischen Grippe A(H1N1) zur Verfügung stehen. Die Pandemieverantwortlichen informieren umgehend alle ihnen zugeordneten Mitarbeitenden, wenn durch eine Häufung von Grippefällen innerhalb der Verwaltung zusätzliche Massnahmen notwendig werden sollten. Dies gilt insbesondere für Mitarbeitende, die regelmässig Kundenkontakt (Schalterdienst) haben. Für die notwendige Betreuung von Personen, die im gleichen Haushalt leben, haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung Anspruch auf bezahlten Urlaub von 3 Tagen pro Fall, maximal aber von 5 Arbeitstagen pro Jahr (Verordnung zum Personalgesetz).


Grundsätzliche Hygienemassnahmen:
Die Bevölkerung ist aufgefordert, die empfohlenen Hygienemassnahmen konsequent anzuwenden:

  • Hände regelmässig und gründlich (mind. 40 bis 60 Sekunden) mit Seife waschen.
  • Beim Husten und Niesen ein Papiertaschentuch vor Mund und Nase halten und dieses in einem separaten Plastiksack im  Abfalleimer entsorgen, danach Hände waschen.
  • Einen Meter Abstand zu Personen halten.
  • Keine Begrüssungsküsse, keine Umarmung, kein Händedruck.

 

Verhalten bei Auftreten von Symptomen / nach Ansteckung:

  • Falls plötzliches Fieber über 38 Grad auftritt, begleitet von Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Muskel-, Gelenkschmerzen, Kopfschmerzen oder Durchfall, ist der Hausarzt sofort telefonisch zu konsultieren. Er wird dann Anweisungen für das weitere Vorgehen erteilen.
  • Im Falle einer Bestätigung einer Infektion mit dem Grippevirus A(H1N1) ist der Arbeitgeber zu informieren.
  • Bis zum Abklingen der Symptome (Indikator: 1 Tag fieberfrei) gilt: Zu Hause bleiben und wichtige Besorgungen durch gesunde Angehörige durchführen lassen. Beim Verlassen des Hauses haben Erkrankte eine Schutzmaske zu tragen (erhältlich bei den Grossverteilern und in Apotheken).

 

Beilagen:
Schreiben an die Schulleitung [PDF]
Elternbrief [PDF]

Auskunft:
Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher BKSD, Tel. 061 552 50 60
Roland Plattner, Generalsekretär BKSD, Tel.. 061 552 50 55, oder via E-Mail: roland.plattnerbl.ch
Doris Bösch-Aeschbacher, Personalchefin des Kantons Basel-Landschaft, Tel: 061 552 52 38 oder via E-Mail: doris.boeschbl.ch
Dominik Schorr, Kantonsarzt, 061 552 59 10 oder via E-Mail: dominik.schorrbl.ch
Dieter Leutwyler, Leiter Kommunikation, Kantonaler Krisenstab (KKS) des Kantons Basel-Landschaft, 061 522 66 15 oder via E-Mail: dieter.leutwylerbl.ch

Weitere Informationen:
www.bag.admin.ch/influenza, www.pandemia.ch, www.pandemia.bl.ch, www.kks.bl.ch

Liestal, 7. August 2009

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