Regierungsrat verabschiedet Personalstrategie |
Regierungsrat verabschiedet Personalstrategie und eröffnet Vernehmlassungsverfahren Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 22. Mai 2012 die Personalstrategie 2012-15 verabschiedet. Zugleich hat er die Vernehmlassung betreffend Anpassung der Personalpolitik eröffnet. Die Personalstrategie 2012-15 lehnt sich eng an die Ziele, die der Regierungsrat im Grundsatzpapier 2012 - 2022 ("Wir leben unsere Vision") festgelegt hat. Auf Basis dieser Ziele wurde analysiert, welchen Beitrag das Personalmanagement leisten muss, damit die Führungskräfte und die Mitarbeitenden der Direktionen ihre Aufgabe noch zielgerichteter erfüllen können. Mit einer Umfeldanalyse im Personalbereich wurden auch die äusseren Einflussfaktoren des Personalmanagements ermittelt. Aus diesen Grundlagen wurden die Werte, die Vision und die strategischen Schwerpunkte abgeleitet. Aufgrund der neuen Personalstrategie schlägt der Regierungsrat dem Landrat auch eine Änderung der im Personalgesetz festgelegten Personalpolitik vor. Gleichzeitig soll auch die Autonomie der Gerichte im Personalgesetz klarer verankert werden. Den Entwurf für die Gesetzesänderung hat der Regierungsrat zu Handen der Vernehmlassung verabschiedet. Für Rückfragen: Markus Nydegger, Leiter Personalamt, Tel. 061 552 52 38 |
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Regierungsrat begrüsst Anpassungen im Chemikalienrecht |
Das Chemikalienrecht des Bundes ist aufgrund der Entwicklung in der EU im Umbruch. Um Handelshemmnisse zu vermeiden und um in der Schweiz weiterhin ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt zu gewährleisten sind verschiedene Anpassungen nötig. Der Regierungsrat begrüsst die Stossrichtung der vorgesehenen Änderungen. Zahlreiche Neuerungen des EU-Rechts sowie Ergänzungen zum Stockholmer Übereinkommen über schwer abbaubare organische Schadstoffe (POP-Konvention) erfordern eine Anpassung der schweizerischen Vorschriften. Betroffen davon ist vor allem die sogenannte Chemikalien-Risikoreduktionsverordnung. Diese enthält zu über 30 Stoffen und Produktgruppen Einschränkungen und Verbote. Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die vom Bund in die Vernehmlassung gegebenen Änderungen. Damit sei sichergestellt, dass keine Handelshemmnisse entstehen und dass weiterhin ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt gewährleistet ist. So begrüsst der Regierungsrat die Neuregelungen für die klimaaktiven Stoffe. Vorbehalte hat er aber gegen die vorgesehene Aufhebung der Bewilligungspflicht für Kälteanlagen mit diesen Stoffen. Er sieht darin einen Widerspruch zu den erklärten Anstrengungen des Bundes zum Klimaschutz. Ebenfalls die Zustimmung des Regierungsrats findet die vorgesehene bessere Information für Anwenderinnen und Anwender auf der Verpackung von Herbiziden (Unkrautbekämpfungsmittel). Der Einsatz von Chemikalien in Haus und Garten birgt immer auch Risiken für Mensch und Umwelt, die es zu vermeiden gilt. Für Rückfragen: Lukas Wegmann, Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 552 64 79 |
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Vernehmlassung zur Teilrevision der Raumplanungsverordnung |
Aus energiepolitischer Sicht und insbesondere wegen der neuen Energiestrategie 2050 des Bundes stimmt der Regierungsrat den vorgeschlagenen Änderungen der Raumplanungsverordnung grundsätzlich zu. Dies hält die Regierung in ihrer heute verabschiedeten Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) fest. Vorbehalte werden einzig in Bezug auf die neuen Vorschriften für Bauten und Anlagen angebracht, die ausserhalb der Bauzonen aus Biomasse Energie produzieren. Solche Bauten und Anlagen waren bisher nur dann zulässig, wenn sie benötigt wurden, um mit der gewonnenen Energie Wärme zu produzieren, und diese Wärme nur und ausschliesslich für hofeigene oder räumlich sehr nahe liegende Gebäudegruppen verwendet wurde. Neu wird zur Bestimmung der Bewilligungsfähigkeit der Faktor der Energieeffizienz eingeführt. Mit diesem Kriterium soll es gemäss erläuterndem Bericht möglich sein, auf einem landwirtschaftlichen Betrieb Wärme aus Biomasse zu produzieren und – unter Einhaltung der Effizienzkriterien – in die Bauzonen zu transportieren. Dazu hält die Regierung fest, dass dieser Vorschlag aus raumplanerischen Überlegungen abgelehnt werden müsste, da er der schleichenden Auflösung der Grenzen zwischen Nichtbauzonen und Bauzonen und der zunehmenden Zersiedelung Vorschub leiste. Dennoch unterstützt die Regierung die vorgeschlagenen Änderungen, da energiepolitische Überlegungen in diesem Fall für den Kanton Basel-Landschaft überwiegen würden. Für Rückfragen: Alberto Isenburg, Leiter Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 552 55 01 |
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Weiteres |
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen Der Regierungsrat hat die vom Einwohnerrat Pratteln am 12. Dezember 2011 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Bahnhofplatz" genehmigt. Wahlen Der Regierungsrat wählte Dr. Jörg Jermann, öV-Delegierter und Leiter des Geschäftsbereichs Mobilität im Tiefbauamt der Bau- und Umweltschutzdirektion, als Mitglied der Paritätischen Kommission für den Rest der Amtsperiode BVB/BLT 2009-2013. Landeskanzlei Basel-Landschaft |
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