Finanzplan 2012-2015 zeigt, dass Haushaltsausgleich mit Entlastungspaket im Jahr 2014 erreicht wird
Der Finanzplan und die Finanzstrategie 2012-2015 zeigen, wie sich der Staatshaushalt in der Legislaturperiode entwickelt. Unter der Annahme einer anhaltend guten Konjunkturentwicklung und einer Realisierung des ganzen Entlastungspakets 12/15 wird im Jahr 2014 der Haushaltsausgleich erzielt. Im Jahr 2015 resultiert ein Ertragsüberschuss von 49 Mio. Franken. Die Defizitbremse wird in der Legislaturperiode eingehalten. Das Eigenkapital erreicht unter diesen Annahmen im Jahr 2014 mit 250 Mio. Franken das tiefste Niveau. Die grössten finanzpolitischen Herausforderungen für den Kanton Basel-Landschaft stellen die demografische Entwicklung, die Aufgaben- und Ausgabenzentralisierung sowie die steuerliche Konkurrenzfähigkeit dar. Die Investitionsplanung 2012-2021 zeigt die Prioritätenordnung der Investitionsvorhaben auf. Ein steigender Anteil muss für die Werterhaltung eingesetzt werden.
Gemäss Finanzplan 2012-2015 wird der Staatshaushalt im Jahr 2014 mit einem Defizit von 14 Mio. Franken praktisch ausgeglichen sein und im Jahr 2015 einen Ertragsüberschuss aufweisen. Dabei wird angenommen, dass das gesamte Entlastungsvolumen des Entlastungspakets 12/15 umgesetzt wird. Das Entlastungspaket führt zu folgenden Entlastungen (im Vergleich zum Budget 2011): 2012: 75 Mio. Franken, 2013: 43 Mio. Franken, 2014: 105 Mio. Franken. Bei dieser Haushaltsentwicklung sind alle Vorhaben, welche für 2012 beschlossen worden sind, enthalten. Neue Vorhaben, welche zum heutigen Zeitpunkt noch nicht beschlossen sind, sind nicht berücksichtigt; sie sind auch noch nicht finanziert. Die aufgezeigte Haushaltsentwicklung tritt unter der Voraussetzung ein, dass für neu zu beschliessende Vorhaben Finanzierungen gefunden werden (Kompensation durch Aufgabenabbau in anderen Bereichen oder durch Ertragserhöhungen).
Der im interkantonalen Vergleich hohe Alterslastquotient (Anteil der über 65jährigen im Verhältnis zur aktiven Bevölkerung zwischen 20 und 64 Jahren) und die weitere Akzentuierung dieser demographischen Entwicklung werden sich in verschiedenen Bereichen auf den Staatshaushalt auswirken. Eine weitere finanzpolitische Herausforderung stellt die steuerliche Konkurrenzfähigkeit dar. Der Kanton Basel-Landschaft ist im Bereich der hohen Einkommen und Vermögen sowie im Bereich der Besteuerung von Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge (Säule 2 und 3a) im interkantonalen Vergleich nicht mehr konkurrenzfähig. Die mangelnde Konkurrenzfähigkeit wird sich insbesondere mit Blick auf den hohen Alterslastquotient negativ auf das Steuersubstrat auswirken.
Die hohe Aufgaben- und Ausgabenzentralisierung im Kanton Basel-Landschaft stellt insofern eine strukturelle Schwäche dar, als dass das Kosten-/Nutzenverhältnis in der Aufgabenerfüllung in der Regel umso besser ist, je näher diese beim Bürger ist. Eine hohe Zentralisierung der Aufgabenerfüllung auf Kantonsebene führt tendenziell zu einem schlechteren Kosten-/Nutzenverhältnis, als wenn die Gemeinden möglichst viele öffentliche Aufgaben in Eigenverantwortung erfüllen.
Der Regierungsrat hat die Investitionsvorhaben im Investitionsprogramm 2012-2021 auf der Basis von 7 Kriterien priorisiert. Die Nettoinvestitionen bewegen sich in den Jahren 2012 bis 2016 auf einem Niveau von rund 200 Mio. Franken, ab 2017 reduzieren sich die Nettoinvestitionen auf Niveaus von 110 bis 140 Mio. Franken. Die finanzielle Tragbarkeit der Folgekosten ist nicht mit aller Sicherheit gegeben, werden doch im Jahr 2021 rund 22 bis 25% der prognostizierten Steuermehrerträge durch die Folgekosten der Investitionen beansprucht.
Auskünfte:
– Regierungsrat Adrian Ballmer, Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 52 05
– Yvonne Reichlin-Zobrist, Finanzverwalterin, Telefon 061 552 53 35
Ferientag statt Teuerungsausgleich für Baselbieter Staatsangestellte
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beantragt dem Landrat, für das Jahr 2012 keinen Teuerungsausgleich für das Staatspersonal auszurichten. Hauptursache für diesen Antrag ist der stark belastete Staatshaushalt. Dennoch umgesetzt wird aber die zweite Tranche der fünften Ferienwoche für alle Staatsangestellten. Zusätzlich erhalten alle Mitarbeitenden einen Ferientag. Hieraus und aufgrund der Erfahrungsstufenanstiege und Lohnklassenänderungen erhöht sich die Gesamtlohnsumme um 1.3%. Demgegenüber stehen Personalaufwand-Einsparungen des Entlastungspakets 12/15 von 14.7 Millionen Franken. Insgesamt reduziert sich der Personalaufwand um 1.4 Millionen Franken.
Die massgebende Teuerung gemäss Bundesamt für Statistik für die Löhne des Staatspersonals beträgt 0.4%. Bei der Festlegung des Teuerungsausgleichs muss die Regierung aber auch die finanzielle Situation des Kantons und die wirtschaftliche Entwicklung im Umfeld berücksichtigen. Der Staatshaushalt weist ein strukturelles Defizit von 180 Millionen Franken auf, das der Regierungsrat mit dem Entlastungspaket 12/15 beheben will. Die Regierung hat deshalb Massnahmen zur Begrenzung des Ausgabenwachstums ergriffen, welche alle Bereiche kantonaler Leistungen betreffen. Sie kommt deshalb nicht umhin, auch vom Staatspersonal einen Sparbeitrag zu fordern – zumindest vorübergehend. Sie beantragt deshalb dem Parlament, für das Jahr 2012 keinen Teuerungsausgleich auszurichten.
Dennoch erhalten die Mitarbeitenden im kommenden Jahr einen besonderen Mehrwert in Form zusätzlicher Ferientage: Erstens wird im 2012 der zweite Teil der bereits im letzten Jahr beschlossenen Einführung von mindestens 5 Ferienwochen für alle Angestellten umgesetzt. Zweitens will die Regierung als ein Zeichen der Wertschätzung den Mitarbeitenden zusätzlich einen freien Tag (am 30. April 2012) gewähren, welcher nicht zu kompensieren ist. Der Gegenwert der zusätzlichen Ferientage beläuft sich auf rund 4.1 Mio. Franken (resp. auf 2.1 Millionen Franken ohne Spitäler). Aus der 2008 durchgeführten Mitarbeitendenbefragung geht eindeutig hervor, dass die Angestellten mehrheitlich zusätzliche Ferien gegenüber einer Reduktion der Wochenarbeitszeit oder einer Lohnerhöhung bevorzugen.
Die Personalmassnahmen des Entlastungspakets 12/15 ergeben Einsparungen von rund 14.7 Millionen Franken. Diese Einsparungen werden aufgrund der Erfahrungsstufenanstiege und von Lohnklassenänderungen sowie zusätzlicher Ferientage fast kompensiert. Insgesamt resultiert eine Entlastung des Personalaufwandes von lediglich 1.4 Millionen Franken. Ohne Spitäler, die ja im nächsten Jahr verselbständig werden sollen, beträgt die Entlastung des Personalaufwandes 6.7 Millionen Franken.
Weitere Auskünfte: Dr. Michael Bammatter, Generalsekretär der Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 52 02.
Landeskanzlei Basel-Landschaft