Neues Sammlungszentrum Augusta Raurica |
Neues Sammlungszentrum Augusta Raurica: Regierung genehmigt Projektierungskredit Arbeitsplätze, Archive und der Werkhof des Sammlungszentrums August Raurica sollen in einem Neubau untergebracht werden. Mit heutigem Beschluss beantragt der Regierungsrat dem Landrat einen Kredit von rund 1,65 Mio. Franken für die Projektierung des Neubaus und die Durchführung eines entsprechenden Wettbewerbs. Gemäss den Vorgaben des genehmigten Spezialrichtplans Salina Raurica soll der Neubau im Gebiet Schwarzacker an der Autobahn erstellt werden. Die Situation der Arbeitsplätze und Lager der Römerstadt ist schon seit Jahren unbefriedigend. Ein Grossteil des Teams der Römerstadt arbeitet heute in zu engen, teilweise baufälligen Räumlichkeiten, welche auf zwölf Gebäude und Provisorien verteilt sind. Im geplanten neuen Sammlungszentrum werden sämtliche Arbeitsplätze, alle Archive, Werkstätten sowie der Werkhof zentral untergebracht. Die Arbeitsplätze für den Museumsbetrieb bleiben am heutigen Standort des Römermuseums erhalten. Mit dem Neubau sollen in einer ersten Etappe die dringendsten Raumprobleme definitiv gelöst werden. Die ebenfalls benötigten Funddepots sollen in einer zweiten Etappe realisiert werden. Für Rückfragen zum Projekt Sammlungszentrum: Judith Kessler, Hochbauamt, Projektierung, Tel. 061 552 54 33 Für Rückfragen zum Raumbedarf: Dani Suter, Römerstadt Augusta Raurica, Tel 061 816 22 |
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Finanzausgleich: Gemeinden bezahlen maximal 17% |
Finanzausgleich: Gemeinden bezahlen maximal 17% ihrer Steuerkraft Der Regierungsrat hat heute beschlossen, dass finanzstarke Gemeinden maximal 17% ihrer Steuerkraft in den Finanzausgleich bezahlen müssen. Der neue Finanzausgleich führte bereits im ersten Jahr (2010) zu unerwartet hohen Beiträgen für die finanzstärksten Gemeinden. Einige Gemeinden mussten bis zu 20% ihrer Steuerkraft in den Finanzausgleich einzahlen. Der Landrat hat daraufhin beschlossen, dass die maximale Abschöpfung 17% nicht übersteigen darf, die Regierung aber auch einen tieferen Satz festsetzen kann. Der Regierungsrat hat nun entschieden, dass der maximale Ansatz von 17% zur Anwendung kommt. Dieser Entscheid ist nicht überraschend, zumal die Regierung bereits vor einem Jahr (in der Landratsvorlage zur Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes) angekündigt hat, dass sie einen maximalen Abschöpfungssatz von 17% für zweckmässig hält. Der Entscheid wird auch von der vorberatenden Konsultativkommission "Aufgabenteilung und Finanzausgleich", in der die Gemeinden mit 12 Personen vertreten sind, unterstützt. Vgl. Finanzausgleichsverordnung Für Rückfragen in finanzausgleichs-technischer Hinsicht stehen Herr J. Christoffel, Kantonsstatistiker (061 552 56 32) zur Verfügung sowie in rechtlicher Hinsicht Herr D. Schwörer, Stabsstelle Gemeinden (061 552 59 02). |
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Grundlagen der Strategie für die Wasserpolitik |
Grundlagen der Strategie für die Wasserpolitik beschlossen In Anlehnung an seine neue Strategische Planung hat der Regierungsrat heute die Grundlagen der Strategie für die Wasserpolitik beschlossen. Diese soll die Basis für ein strategisch koordiniertes Vorgehen bei der Zielerreichung in den kommenden Jahren sein. In seiner neuen Strategischen Planung der kommenden Jahre hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft "Natur und Klimawandel" und darin die "Erhaltung der natürlichen Ressourcen" als einen von sieben Schwerpunkten definiert. Weil Wasser für den Kanton Basel-Landschaft die wichtigste natürliche Ressource ist, hat die Regierung die Erarbeitung der Wasserstrategie priorisiert. Bei der Erarbeitung der vorliegenden Grundlage der Strategie wurden alle betroffenen Dienststellen und externen Stellen involviert. Es handelt sich dabei um das Amt für industrielle Betriebe, das Tiefbauamt, das Amt für Raumplanung, das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain, das Amt für Wald, das Kantonale Laboratorium, das Veterinär-, Jagd- und Fischereiwesen, das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung, das Bundesamt für Umwelt und das Amt für Umweltschutz und Energie als federführende Instanz. Zur Erarbeitung des Umsetzungsprogramms und zur Sicherstellung der Umsetzung wird eine ständige Arbeitsgruppe "Wasser" des Kantons Basel-Landschaft eingesetzt. Ihr sollen Fachexpertinnen und -experten der für die verschiedenen Wassersektoren zuständigen Ämter sowie zwei Vertreter der Gemeinden angehören. Für Rückfragen: Dr. Alberto Isenburg, Leiter Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 552 55 01 |
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Bericht zur Fluglärmbelastung 2011 |
Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben den Fluglärmbericht 2011 an die beiden Kantonsparlamente verabschiedet. Sie stellen fest, dass der Fluglärm trotz deutlichem Zuwachs der Bewegungen praktisch unverändert geblieben ist. Besonders positiv ist die deutliche Lärmreduktion in der sensiblen Randstunde von 22.00 bis 23.00 Uhr. Ursache dafür die Halbierung der Bewegungen in südlicher Richtung. In der Nachtzeit finden 93% der Bewegungen im Norden statt und betreffen die Schweizer Gebiete daher nicht. Die Regierungen sind erfreut darüber, dass die Südlande-Quote im 2011 mit 6.2% den tiefsten Wert seit Einführung dieses Anflugverfahrens Ende 2007 erreicht hat. Ursache dafür waren die klar weniger häufigen Nordwindlagen. Wichtiger ist den beiden Regierungen insbesondere aber auch die weiterhin sichere Abwicklung des Flugverkehrs. Die Regierungen nehmen zur Kenntnis, dass sämtliche Lärmschutzmassnahmen am EuroAirport eingehalten und festgelegte Schwellenwerte teils deutlich unterschritten wurden. Die Regierungen anerkennen den Einsatz der Flughafenbehörden, den Flugverkehr am EuroAirport möglichst umweltverträglich abzuwickeln. Gleichwohl werden sie die Fluglärmsituation auch künftig beobachten, Verbesserungen prüfen und einschreiten, wenn Lärmschutzmassnahmen nicht eingehalten werden. Für Rückfragen: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt, Tel. 061 267 85 17 Christian Boppart, Finanz- und Kirchendirektion Kanton Basel-Landschaft, Tel. 061 552 66 16 |
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Genehmigung von Gemeindebeschlüssen |
Der Regierungsrat hat den vom Gemeinderat Böckten am 10. Januar 2012 beschlossene Baulinienplan "Parzelle 442" genehmigt. Landeskanzlei Basel-Landschaft |
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