09.03.2010

Aus den Verhandlungen des Regierungsrates

Baukredit für Strafjustizzentrum in Muttenz
 
Für das neue Strafjustizzentrum in Muttenz beantragt der Regierungsrat dem Parlament einen Baukredit von 74.2 Mio Franken. In einem Neubau finden die  Institutionen Straf-, Zwangsmassnahmen- und Jugendgericht, die neue Staatsanwaltschaft und das Bezirksgefängnis Arlesheim Platz. Alle diese Institutionen leiden seit längerem unter akutem Platzmangel und sind zudem dezentral untergebracht. 
 
Die Räumlichkeiten des Straf-, Zwangsmassnahmen- und Jugendgerichts und der neuen Staatsanwaltschaft genügen den heutigen Nutzungsanforderungen bereits seit längerem nicht mehr. Infolge neuer Gesetzgebung wie der neuen Strafprozessordnung wurden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Auch das Angebot an Gefängnisplätzen im Kanton Basel-Landschaft wird der heutigen Nachfrage und Gefangenenstruktur nicht mehr gerecht. Durch einen Neubau sollen elf kantonseigene Objekte und Einmietungen aufgehoben werden.
 
Die Planung des Neubauprojekts ist bereits weit fortgeschritten. Ein detailliertes Bauprojekt liegt vor. Zurzeit ist ein kantonaler Nutzungsplan in Ausarbeitung, um die baurechtlichen Voraussetzungen auf dem vorgesehenen Standort des Neubaus herzustellen. Die Baubewilligung soll noch in diesem Jahr beantragt werden. Bevor der Neubau jedoch gestartet werden kann, ist das ehemalige Ledigenheim auf dem Projektareal abzureissen. Unter der Voraussetzung, dass Anfang 2011 der Bau beginnen kann, ist eine Inbetriebnahme des Strafjustizzentrums 2013 sichergestellt.
 
Auskünfte: Marco Fabrizi, Hochbauamt, Projektleiter Projektierung, Tel. 061 552 65 72
 
 
Verbesserungen im Kampf gegen Menschenhandel und beim Zeugenschutz
 
Der Regierungsrat begrüsst eine Ratifikation des Europarat-Übereinkommens zur Bekämpfung des Menschenhandels sowie ein neues Zeugenschutzgesetz. Dies hält er in seiner heute Dienstag verabschiedeten Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement fest.
 
Das Übereinkommen des Europarats gegen Menschenhandel setzt Mindeststandards in den Bereichen Strafrecht, Opferhilfe, Ausländerrecht sowie prozessualer und ausserprozessualer Zeugenschutz. Die schweizerische Rechtsordnung erfüllt diese Anforderungen schon heute - ausser im Bereich des ausserprozessualen Zeugenschutzes. Bei diesem geht es um Massnahmen zum Schutz einer gefährdeten Person ausserhalb eigentlicher Strafverfahrenshandlungen (z.B. Verhaltensberatung, neue Telefonnummer, Personenschutz, vorübergehendes Unterbringen an einem sicheren Ort, Datensperren, Beschaffung einer Tarnidentität etc.). Das neue Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz wird diese Lücke schliessen. Es soll aber nicht nur für Zeuginnen und Zeugen von Menschenhandel Anwendung finden, sondern für alle Personen gelten, die wegen ihrer Mitwirkung in einem Strafverfahren einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt sind und ohne deren Angaben die Strafverfolgung wesentlich erschwert wäre.
 
Der Regierungsrat begrüsst das Vorhaben des Bundesrats, denn die erfolgreiche Bekämpfung der schweren Kriminalität erfordert auch ein griffiges Zeugenschutzprogramm. Er wirft aber in seiner Stellungnahme die Frage auf, ob der ausserprozessuale Zeugenschutz tatsächlich nur gewährt werden soll bei schweren Straftaten und wenn ein Opfer durch seine Aussage wesentlich zur Aufklärung der Delikte beiträgt. Er bittet den Bund zu prüfen, ob aus Opferschutzsicht nicht einzig die Gefährdung der betroffenen Person das entscheidende Kriterium für die Aufnahme in das Zeugenschutzprogramm sein sollte.
 
Auskunft: Peter Guggisberg, Leiter Abteilung Rechtsetzung, Tel. 061 552 57 37 oder per Email: peter.guggisbergbl.ch
 
 
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
 
Der Regierungsrat hat genehmigt:
 
die von der Einwohnergemeindeversammlung Muttenz am 15. Oktober 2009 beschlossene Mutation zu den Quartierplanvorschriften "Langmatt II";
 
die von der Einwohnergemeindeversammlung Oberdorf am 14. Oktober 2009 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Au" (mit den vom Gemeinderat beantragten geringfügigen Änderungen).

 
 
Landeskanzlei Basel-Landschaft

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