Regierungsrat lehnt Budgetanträge mit vier Ausnahmen ab
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat sich an seiner heutigen Sitzung mit den 47 im Landrat eingereichten Budgetanträgen befasst. Er hat dabei beschlossen, 43 Anträge abzulehnen und vier Anträge anzunehmen. Zusätzlich zu den Budgetanträgen des Landrates beantragt der Regierungsrat, den Budgetwert für den nationalen Ressourcenausgleich gemäss den definitiven Prognosen des Bundes um 0.767 Mio. Franken (zulasten der Erfolgsrechnung) zu erhöhen.
Bei der Beurteilung des Budgets 2010 ist nach Meinung des Regierungsrates Augenmass gefordert: Sowohl die wirtschaftliche Situation als auch das Ziel einer nachhaltigen Finanzpolitik müssen im Auge behalten werden. Das Budget 2010 steht im Zeichen der seit dem 4. Quartal 2008 eingetretenen Finanzkrise und der damit einhergehenden wirtschaftlichen Abkühlung. In dieser aussergewöhnlichen und wirtschaftlich schwierigen Situation erfüllt das Budget 2010 des Kantons Basel-Landschaft sowohl die Anforderungen der Konjunkturpolitik, wonach der Staat die rezessiven Tendenzen nicht verstärken sollte, als auch die Anforderungen einer nachhaltigen Finanzpolitik. Der Handlungsspielraum für Konjunktur stabilisierende Massnahmen wurde im Budget 2010 durch den Regierungsrat voll ausgeschöpft, ohne dass ein eigentliches Massnahmenpaket zur Konjunkturstützung beschlossen worden wäre.
Gemäss der Verfassung ist der Staatshaushalt nicht nur wirtschaftlich und sparsam zu führen, sondern auch Konjunktur gerecht. Das Budget 2010 ist nach der Auffassung des Regierungsrates erstens Konjunktur gerecht und zweitens massvoll. Die Regierung sieht deshalb keinen Grund, das Budget zurückzunehmen und lehnt den entsprechenden Budgetantrag entschieden ab.
Der Regierungsrat will den zukünftigen Handlungsspielraum nicht durch eine stark ansteigende Verschuldung und einen höheren Zinsendienst einschränken. Ein nachhaltiger Haushaltsausgleich setzt nachhaltige Entlastungsmassnahmen, wie Aufgabenverzicht oder Aufgabenreduktion, voraus. Der Regierungsrat hat den Handlungsbedarf erkannt und im Hinblick auf das Budget 2011 und die Finanzplanjahre deshalb eine Aufgabenüberprüfung eingeleitet.
Folgenden vier Budgetanträgen hat der Regierungsrat heute zugestimmt:
– 255 /06: Der Überprüfung des Saldos der Kontengruppe 317 (keine finanziellen Auswirkungen);
– 255 / 17: Der Reduktion der Investitionsbeiträge an Alters- und Pflegeheime um 1.0 Mio. Franken (zugunsten der Erfolgsrechnung);
– 255 / 25: Der Wiederaufnahme der Tunnelsicherheit Eggflueh im Sinne des Gegenantrages des Regierungsrates im Umfang von 6.0 Mio. Franken (zulasten der Investitionsrechnung);
– 255 / 30: Der Streichung des Neubaus Verwaltungsgebäude Liestal und des Neubaus Lagergebäude Liestal sowie des Globalkredits Flächenmanagement im Sinne des Gegenantrages des Regierungsrates im Umfang von 1.8 Mio. Franken (zugunsten der Investitionsrechnung).
Gemäss den Entscheiden des Regierungsrates zu den Budgetanträgen und unter Berücksichtigung der zu Beginn erwähnten Aufstockung des nationalen Ressourcenausgleichs um 0.767 Mio. Franken (zulasten der Erfolgsrechnung) ergeben sich ein Minderaufwand von 0.233 Mio. Franken in der Erfolgsrechnung 2010 und Mehrausgaben von 4.2 Mio. Franken in der Investitionsrechnung 2010. Das operative Ergebnis der Erfolgsrechnung und das Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung des Budgets 2010 verbessern sich damit leicht von -118.2 auf -117.9 resp. von -23.2 auf -22.9 Mio. Franken.
[Vgl. Budgetanträge]
Weitere Auskünfte: Yvonne Reichlin, Finanzverwalterin des Kantons Basel-Landschaft, Telefon 061 552 53 35.
Kein Teuerungsausgleich für Baselbieter Staatsangestellte
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beantragt dem Landrat, für das Jahr 2010 keinen Teuerungsausgleich für das Staatspersonal auszurichten. Dies vor allem deshalb, weil die geglättete Teuerung von November 2008 bis Oktober 2009 gemäss den Zahlen des Bundesamtes für Statistik -0.3 Prozent beträgt und somit faktisch gar keine Teuerung aufgelaufen ist.
Einen wichtigen Teil der Orientierungsbasis für den Entscheid des Regierungsrates bildet die geglättete Teuerung. Sie berücksichtigt alle Monatsindizes des Landesindex der Konsumentenpreise und widerspiegelt die effektive Teuerung gut. Diese geglättete Teuerung beträgt für den Zeitraum von November 2008 bis Oktober 2009 -0.3 Prozent. Als weitere Beurteilungsgrössen zieht der Regierungsrat jeweils die finanzielle Situation des Kantons und die wirtschaftliche Entwicklung im Umfeld herbei.
Der Regierungsrat verfolgt mit seinem Lohnsystem eine stetige Lohnpolitik. Die Löhne sollen sich sowohl in Zeiten schwacher Konjunktur als auch in Zeiten starken Wirtschaftswachstums stetig entwickeln - im Gegensatz zur häufig zyklisch verlaufenden Lohn- und Beschäftigungspolitik der privaten Wirtschaft. Der Regierungsrat hält weiter das Postulat der Erhaltung der Kaufkraft für grundsätzlich legitim, soweit die Wertschöpfung der Volkswirtschaft dies zulässt. Deshalb spricht sich der Regierungsrat klar gegen eine Reduktion der Löhne im heutigen Zeitpunkt aus, obwohl die wirtschaftliche Entwicklung in diesem Jahr für eine negative Teuerung von 0.3 Prozent gesorgt hat. Der von der Regierung vorgeschlagene Verzicht auf eine entsprechende Lohnreduktion führt beim Staatspersonal somit zu einer Kaufkraftverbesserung von 0.3 Prozent im Jahr 2010.
Die Regierung hat in den vergangenen Jahren deklariert, dass sie die ausgewiesene, aber nicht ausgeglichene Teuerung der letzten zehn Jahre von total 0.6 Prozent mittelfristig ausgleichen will. In der aktuellen Situation erachtet es der Regierungsrat als richtig, dass - durch den Verzicht auf eine Reduktion der Löhne um 0.3 Prozent - in diesem Umfang eine anteilige Kompensation der genannten nicht ausgeglichenen Teuerung von insgesamt 0.6 Prozent erfolgt. Damit verbleibt eine nicht ausgeglichene Teuerung aus den letzten zehn Jahren von 0.3 Prozent. Diese Restanz kann aufgrund der aktuellen finanziellen Situation des Kantons nicht im Jahr 2010 ausgeglichen werden.
Der Regierungsrat hat bei der Erstellung des Budgets 2010 keine Teuerungsanpassung eingestellt. Folgt der Landrat dem Antrag des Regierungsrates, hat die Nullrunde beim Teuerungsausgleich 2010 keine Auswirkungen auf das Budget 2010. Der Anstieg der Erfahrungsstufen ist vom heutigen Entscheid des Regierungsrates nicht betroffen. Die Anstiege bei den Erfahrungsstufen werden unverändert gewährt.
Weitere Auskünfte: Dr. Michael Bammatter, Generalsekretär der Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 52 02.
Vergütungs- und Verzugszins 2010 bei der Staatssteuer
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat heute beschlossen - gestützt auf das Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz, SGS 331) § 135a Absatz 3 und § 135b Absatz 2 -, bei der Staatssteuer den Vergütungszins für das Jahr 2010 um 0.4 Prozentpunkte auf 0.6 Prozent zu senken und den Verzugszins unverändert bei 5 Prozent zu belassen.
Mit Blick auf die tiefen Zinssätze sind die Vergütungszinsen für den Steuerzahler immer noch attraktiv. Orientierungsbasis zur Festlegung des Vergütungszinssatzes bilden die zu erwartenden Zinsentwicklungen und die Zinssätze, welche Privatpersonen auf Privat- oder Sparkonti gewährt werden. Auf den Geldmärkten weisen nach der Einschätzung des Regierungsrates nach wie vor alle Zeichen auf weiterhin tiefe Zinssätze hin, und die Zinssätze auf den Privatkonti und Sparkonti sind heute sehr tief. Zurzeit beträgt der Zinssatz auf dem Privatkonto bei der Basellandschaftlichen Kantonalbank 0.125 Prozent und der Zinssatz auf dem Sparkonto 0.5 Prozent. Das frühzeitige Begleichen der Steuerschuld lohnt sich nach Ansicht der Regierung immer noch, da der Zinsertrag nicht versteuert werden muss.
Der Verzugszins wurde im Jahr 2005 auf 5 Prozent festgelegt, was dem im Obligationenrecht festgeschriebenen kaufmännischen Zinssatz entspricht. Der Verzugszinssatz wird seither vom Regierungsrat konstant gehalten.
[Vgl. Demnächst in Kraft tretende Erlasse]
Weitere Auskünfte: Yvonne Reichlin, Finanzverwalterin des Kantons Basel-Landschaft, Telefon 061 552 53 35.
Aktueller Bericht zum Verkehrsfluss im Internet
Der Regierungsrat hat Kenntnis genommen vom aktuellsten Bericht über die getroffenen Massnahmen zwecks Verhinderung/Abbau von Verkehrsstaus. Der Bericht ist im Internet aufgeschaltet.
Das Strassengesetz verpflichtet die kantonalen Behörden, Verkehrsstaus zu verhindern respektive solche abzubauen. Über die getroffenen Massnahmen und den Sachstand haben die Behörden halbjährlich zu berichten.
Am 18. März 2008 hatte der Regierungsrat beschlossen, dass die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) sowie die heutige Sicherheitsdirektion (SID) den gesetzlichen Auftrag "für eine optimale Verkehrsstau-Bewältigung" im Rahmen ihrer Leistungsaufträge zu erfüllen haben. Die Staufachstelle wurde nicht mehr besetzt und die Task-Force Anti-Stau administrativ neu der BUD zugeordnet.
Der letzte Bericht ist per 31. Dezember 2008 erfolgt. Nun liegt eine durch das Tiefbauamt in Zusammenarbeit mit der Polizei BL und dem Amt für Raumplanung (Abt. ÖV) erfolgte Fortschreibung/Aktualisierung per 30. Juni 2009 vor. Der Regierungsrat hat heute formell vom Bericht Kenntnis genommen.
Der Bericht ist im Internet unter www.tba.bl.ch (> Downloads TBA) aufgeschaltet.
Für Rückfragen: Urs Bleile, Tiefbauamt, Leiter Verkehrstechnik, Tel. 061 552 54 56
Forstreviere Lausen und Liestal bleiben autonom
Die Bürgergemeinden Lausen und Liestal müssten eigentlich einen Forstrevierverband bilden, da sie jeweils mehr als 25 Hektaren Wald besitzen. Diese Revierverbandspflicht ist vom Waldgesetz vorgeschrieben, weil die gemeinsame Bewirtschaftung des Waldes effizienter ist. Trotz verschiedener Anläufe haben sich die beiden Forstbetriebe jedoch nicht zu einem Revierverband zusammenschliessen können. Die Bürgergemeinde Lausen etwa befürchtet, dass sie ihre Anliegen in einem Verband mit Liestal nicht mehr genügend einbringen könnte. Auch Revierzusammenschlüsse mit anderen Gemeinden haben sich als illusorsich herausgestellt.
Der Regierungsrat hat darum beschlossen die Forstrevierverbandspflicht für Lausen und Liestal aufzuheben. Die beiden Forstbetriebe arbeiten seit mehr als zehn Jahren zusammen. Eine Kooperation, die der Regierungsrat als ausreichend effizient beurteilt. Die Bürgergemeinden haben bereits im Mai diesen Jahres eine Vereinbarung über ihre weitere Zusammenarbeit unterzeichnet.
Weitere Auskünfte: Ueli Meier, Leiter Amt für Wald beider Basel, Telefon 061 552 56 51, E-Mail: ueli.meier@bl.ch
100. Geburtstag in Lauwil
Am Sonntag, 15. November 2009 kann Herr Adolf Gerber seinen 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsident Urs Wüthrich, Landschreiber Walter Mundschin und Staatsweibelin Cornelia Kissling wird dem Jubilar am 15. November 2009 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Wahlen
Der Regierungsrat wählte Roland Röösli als Ersatzmitglied der forstlichen Investitionskreditkommission für den Rest der laufenden Amtsperiode.
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung über die Gebühren zum Strassengesetz beschlossen und auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.
[Vgl. Demnächst in Kraft tretende Erlasse]
Landeskanzlei Basel-Landschaft