Sprachenunterricht an der obligatorischen Schule
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, für die Einführung des Sprachenkonzeptes mit Französisch ab 3. Klasse und mit Englisch ab 5. Klasse der Primarschule einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 15 Millionen Franken für die Jahre 2011 bis 2022 zu bewilligen. Die Einführung von zwei Fremdsprachen an der Primarschule hat für die Einwohnergemeinden als Trägerinnen der Primarschule jährliche Mehrkosten in der Höhe von 3,55 Millionen Franken zur Folge. Der Regierungsrat hat mit seinem heutigen Entscheid einerseits sichergestellt, dass die Einführung entsprechend dem Beschluss des Bildungsrates ab Schuljahresbeginn 2012/2013 starten kann. Aus Verantwortung gegenüber den Kantonsfinanzen wurde der Verpflichtungskredit von 16,5 auf 15 Mio. reduziert. Gleichzeitig sollen die bewilligten Mittel über einen längeren Zeitraum verteilt werden (2011-2022 anstelle von 2011-2018).
Mit dieser Vorlage verfolgt der Regierungsrat das Ziel, die Vorgaben zur weiteren Entwicklung des Sprachenunterrichtes gemäss Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) vom 14. Juni 2007 sowie einen entsprechenden Auftrag des Landrates vom 1. Februar 2007 zu erfüllen. Übergeordnetes Ziel ist es, Schülerinnen und Schülern bessere Sprachkompetenzen gemäss den schweizerischen Bildungsstandards und dem sprachregionalen Lehrplan zu vermitteln und für das weitere lebenslange Sprachenlernen eine verbesserte Grundlage zu legen. Der Sprachenunterricht soll entsprechend den besonderen Möglichkeiten der Primarstufe und der Sekundarstufe I vermehrt vernetzt und auf das Ziel der funktionellen Mehrsprachigkeit hin ausgerichtet werden. Sprechen, Lesen, Hören, Schreiben und Diskutieren in verschiedenen Sprachen werden dabei als Aspekte einer einzigen sich aufbauend-ausdifferenzierenden Sprachenkompetenz verstanden. Alle Schülerinnen und Schüler sollen die drei Kompetenzziele "kommunikative Handlungsfähigkeit", "Bewusstheit für Sprache und Kulturen" sowie "Selbstlernstrategien" mit dem Fremdsprachenunterricht besser erreichen und ihre Motivation für das lebenslange Fremdsprachenlernen aufbauen können.
Die Vorlage basiert auf den Grundlagen, wie sie die sechs Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Solothurn, Bern, Freiburg und Wallis im Rahmen des gemeinsamen "Passepartout-Projektes" erarbeitet haben. Der baselbieter Bildungsrat hat die für die Einführung des Sprachenkonzeptes erforderliche Änderung der Stundentafel auf Schuljahr 2012/13, aufsteigend mit den dritten Klassen der Primarschule, beschlossen. Vorbehalten bleibt die Kreditgenehmigung des Landrates.
Der Kanton Basel-Landschaft soll bezogen auf das Sprachenkonzept analog zu den anderen Kantonen die Voraussetzungen für den Beitritt zum HarmoS-Konkordat mit zwei Fremdsprachen an der Primarschule erfüllen. Mit dem neuen Sprachenkonzept und der Didaktik der Mehrsprachigkeit wird eine belegbare Verbesserung der Sprachenkompetenzen erwartet. Der beantragte Verpflichtungskredit für die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer und die Projektarbeit im Verbund mit den fünf anderen Kantonen an der deutsch-französischen Sprachgrenze schafft gute Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Umsetzung des Sprachenkonzeptes. Das Fortbildungsangebot und die Freistellungen für die besonders beanspruchten Lehrerinnen und Lehrer der Primarschule können als faires Angebot für das Erfüllen der erhöhten Qualifikationsanforderungen betrachtet werden.
Auskunft erteilt: Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Tel. 061 552 50 60
Gestaffeltes Inkrafttreten der Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes und des Dekrets zum Finanzhaushaltsgesetz
Der Regierungsrat hat beschlossen, die vom Landrat am 25. Juni 2009 beschlossene Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes und des Dekrets zum Finanzhaushaltsgesetz gestaffelt in Kraft zu setzen. Der Hauptteil der geänderten Bestimmungen tritt per 1. Januar 2010 in Kraft; einige wenige Bestimmungen jedoch erst am 1. Januar 2012. Dies ist nötig, weil mit der Einführung der neuen Rechnungslegung die Spitalbetriebe aus der Staatsrechnung herausgelöst und neu im Beteiligungsspiegel aufgeführt werden. Im Rahmen der fortschreitenden internen Vorbereitungsarbeiten hat sich gezeigt, dass die Ausgliederung der Spitalbetriebe idealerweise gleichzeitig mit der Einführung des neuen Finanzierungssystems gemäss zweiter KVG-Revision vorgenommen wird. Die im Finanzhaushaltsgesetz revidierten Bestimmungen mit Bezug zu den Spitalbetrieben sollen daher erst auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt werden.
[Vgl. Demnächst in Kraft tretende Erlasse]
Auskünfte: Christian Boppart, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 66 16, christian.boppart@bl.ch
100. Geburtstag in Reinach
Am Donnerstag, 5. November 2009 kann Frau Marguerite Stoll ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungsrat Adrian Ballmer, Landschreiber Walter Mundschin und Staatsweibelin Cornelia Kissling wird der Jubilarin am 5. November 2009, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
die von der Einwohnergemeindeversammlung Frenkendorf am 23. Juni 2009 beschlossene Mutation "Parzelle Nr. 1411" zum Bau- und Strassenlinienplan "Schauenburgerstrasse";
die Gemeindeordnung der Bürgergemeinde Binningen vom 23. April 2009.
Wahlen
Der Regierungsrat wählte als Mitglieder der Jägerprüfungskommission für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 31. März 2010: Beat Bussinger, Sissach, Doris Nünnenberger, Nuglar, Caspar Hohl, Liestal, und Andreas Wyss, Basel.
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Dekrets zum Personalgesetz vom 7. Mai 2009 betreffend Familien und Erziehungszulagen auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.
[Vgl. Demnächst in Kraft tretende Erlasse]
Landeskanzlei Basel-Landschaft