![]() Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, welche die heutigen Bedürfnisse zu decken vermag, ohne für künftige Generationen die Möglichkeit zu schmälern, ihre eigenen Bedürfnisse zu decken. Definition gemäss Brundtland-Bericht, 1987
Art. 2 und Art. 73 der Bundesverfassung und § 112 der Kantonsverfassung verpflichten uns zur Nachhaltigen Entwicklung.
KV § 112 Grundsätze des Umweltschutzes 1 Kanton und Gemeinden streben ein auf die Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen den Naturkräften und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits sowie ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits an.
In den Grundsätzen der regierungsrätlichen Politik 2008 -2018 "auf lange Sicht …" kommt der Nachhaltigen Entwicklung im Kapitel "Basel-Landschaft, ein nachhaltiger Kanton" grosse Bedeutung zu.
Zweites übergeordnetes Ziel und politischer Schwerpunkt im Regierungsprogramm des Regierungsrates 2008-11 ist die "Die Lenkung zu einer nachhaltigen Entwicklung".
Zur Umsetzung der Ziele der Nachhaltigen Entwicklung hat der Regierungsrat in Anlehnung an die Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundesrates eine Strategie Nachhaltige Entwicklung im Kanton Basel-Landschaft beschlossen.
Themen: - Nachhaltige Gemeindeentwicklung
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