Im Kanton Basel-Landschaft besteht der Regierungsrat aus 5 Mitgliedern, gewählt auf vier Jahre durch das Volk. Für die Wahl gilt das Majorz-Prinzip. Der Regierungspräsident ist „primus inter pares" (Erster unter Gleichgestellten) und wird vom Landrat für ein Jahr gewählt (Juli - Juni). Der Regierungspräsident leitet die Regierungsratssitzungen und übernimmt im Präsidentenjahr besondere Repräsentationspflichten. Der Regierungsrat ist die leitende Behörde und gleichzeitig die oberste vollziehende Instanz des Kantons. Die fünf Mitglieder der Kantonsregierung sind hauptamtlich tätig. Vgl. Kanton in Kürze
Amtsdauer: 1. Juli 2011 - 30. Juni 2015
Regierungspräsidentin: Sabine Pegoraro ¦ Vizepräsident: Adrian Ballmer
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Ballmer Adrian von Lausen und Liestal, in Liestal Finanz- und Kirchendirektion Reber Isaac |
Pegoraro Sabine in Pfeffingen
Wüthrich-Pelloli Urs |