• 2006 - Das Schweizer Stimmvolk heisst den revidierten Bildungsartikel in der Bundesverfassung gut. Die Kantone haben nun die Verpflichtung, wichtige Rahmenvorgaben des Bildungswesens national einheitlich zu regeln.
  • 2006 - Die Kantone BL, BS, BE, FR, SO und VS beschliessen, das Frühe Sprachenlernen gemeinsam umzusetzen. Das Projekt "Passepartout" entsteht.
  • 2007- Die 26 kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren verabschieden einstimmig das HarmoS-Konkordat zuhanden der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet.
  • 2007 - Die 26 kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren verabschieden einstimmig das Konkordat Sonderpädagogik.
  • August 2009 - Das HarmoS-Konkordat tritt in Kraft.
  • Dezember 2009 - Regierungsvereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Aargau und Solothurn für die Zusammenarbeit im Bildungsraum Nordwestschweiz.
  • Juni 2010 - Landrat beschliesst Beitritt zum HarmoS-Konkordat, zum Konkordat Sonderpädagogik und zum Bildungsraum Nordwestschweiz
  • September 2010 - Baselbieter Bevölkerung stimmt Beitritt zum HarmoS-Konkordat, zum Konkordat Sonderpädagogik und zum Bildungsraum Nordwestschweiz zu
  • Oktober 2010 - Die Erarbeitung des Lehrplans 21 startet
  • Januar 2011 - Das Projektdesign Bildungsharmonisierung BL ist erstellt
  • Februar 2011 - Workshops zur Information und zur Beteiligung der Anspruchsgruppen finden statt
  • März 2011 - Bildungsrat beschliesst Einführung des Frühen Sprachenlernens auf das Schuljahr 12/13
  • Herbst 2011 - Weiterbildung Lehrerinnen und Lehrer für Französischunterricht ab 3. Klasse
  • August 2012 - Zum ersten Mal: Französischunterricht in den 3. Klassen
  • August 2012 - Zum ersten Mal: Der Kindergartenbesuch dauert 2 Jahre
  • August 2013 - Umsetzung der Integrativen Schule
  • August 2014 - Zum ersten Mal: Englischunterricht in den 5. Klassen
  • August 2014 - Zum ersten Mal: Das Gymnasium dauert 4 Jahre
  • August 2014 - Der neue Lehrplan 21 ist fertig gestellt und liegt vor. Er wird auf das Schuljahr 15/16 eingeführt
  • August 2015 - Zum ersten Mal: Die 6. Klasse findet in der Primarschule statt
  • August 2015 - Zum ersten Mal: Der neue Lehrplan 21 wird eingeführt
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Was ändert sich?
Schülerinnen und Schüler werden ihre Lernfortschritte in vier Leistungschecks aufzeigen. Das Abschlusszertifikat am Ende der Sekundarschule I setzt sich aus mehreren Teilen zusammen, wird aussagekräftig und innerhalb der Nordwestschweiz vergleichbar.

 
Chancen:   

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Alle Beteiligten und Betroffenen erhalten viermal während einer Schullaufbahn vergleichbare Informationen über die aktuellen Leistungskompetenzen in den Fachbereichen Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik und Naturwissenschaften.

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Leistungschecks und Schulabschlüsse sind in den vier Kantonen der Nordwestschweiz vergleichbar. Dies erleichtert Schulwechsel und dient den Lehrbetrieben in der Wirtschaft.

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Die Qualitätssicherung dient Schülerinnen, Schülern und Lehrpersonen.

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Die gesamtschweizerisch festgelegten Bildungsstandards sind mess- und prüfbar.

 
Mit dem Beitritt zum HarmoS-Konkordat verpflichtet sich der Kanton Basel-Landschaft, mit seinen Schülerinnen und Schülern bestimmte Bildungsstandards zu erreichen. Die Standards sind vorgegeben von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Sie werden verdeutlicht im Lehrplan 21(Link). Dieser ist die Messlatte dafür, was Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Fachbereichen zu einem bestimmten Zeitpunkt wissen und können müssen. Die kantonalen Erziehungsdepartemente überprüfen, ob diese Ziele auch erreicht werden. Diese Qualitätssicherung hat zum Ziel, möglichst allen Schülerinnen und Schülern einen Abschluss der Sekundarstufe II zu ermöglichen.

 
Vier Checks, flächendeckende Durchführung

 
Die vier Kantone des Bildungsraums Nordwestschweiz – Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Aargau und Solothurn – haben ihr System der Leistungsmessung gemeinsam erarbeitet. Im Zentrum stehen vier Leistungschecks  und ein aussagekräftiges Abschlusszertifikat.

 
Die Leistungschecks, welche die üblichen Instrumente wie Prüfungen der Lehrerinnen und Lehrer ergänzen, zeigen den Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler auf und dienen der individuellen Förderung. Beim Übertritt in die Sekundarstufen I und II und bei der Berufswahl sind sie eine wertvolle Orientierungshilfe. Zugleich dienen sie der Qualitätssicherung und weiteren Entwicklung des Unterrichts und der Schule. Sie werden durchgeführt am Anfang der 2. und der 6. Primarklasse sowie am Ende der 8. und der 9. Klasse. Geprüft werden die Fachbereiche Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften.  Der Check in der 6. Klasse hat orientierenden Charakter für den Übertritt in die Sekundarstufe I. Der Check der 8. Klasse ist ein wichtiger Bestandteil zur Orientierung bei der Berufswahl und Lehrstellensuche.

 
Abschlusszertifikat gibt umfassendes Bild

 
Das in der Nordwestschweiz einheitliche Abschlusszertifikat setzt sich zusammen aus mehreren Teilen: den Checks der 8. und 9. Klasse, zwei Semesterzeugnissen sowie einer Projektarbeit. Ein neues Punktesystem macht die Schülerleistungen der Sekundarklassen A, E und P vergleichbar. Der hohe Informationsgehalt des Abschlusszertifikats und die einfache Lesbarkeit kommen den Abnehmern zu Gute: künftigen Lehrmeistern und weiterführenden Schulen.
 


Mandatsleiter «Leistungsmessung/Abschlusszertifikat»:

Niggi Thurnherr, 061 552 59 77, niggi.thurnherrbl.ch

  
Mehr zum Thema:
Abschlusszertifikat 8.-9. Klasse (4. April 2011)
Bildungsraum Nordwestschweiz (11. Mai 2011)
Bildungsmonitoring (11. Mai 2011)