• 2006 - Das Schweizer Stimmvolk heisst den revidierten Bildungsartikel in der Bundesverfassung gut. Die Kantone haben nun die Verpflichtung, wichtige Rahmenvorgaben des Bildungswesens national einheitlich zu regeln.
  • 2006 - Die Kantone BL, BS, BE, FR, SO und VS beschliessen, das Frühe Sprachenlernen gemeinsam umzusetzen. Das Projekt "Passepartout" entsteht.
  • 2007- Die 26 kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren verabschieden einstimmig das HarmoS-Konkordat zuhanden der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet.
  • 2007 - Die 26 kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren verabschieden einstimmig das Konkordat Sonderpädagogik.
  • August 2009 - Das HarmoS-Konkordat tritt in Kraft.
  • Dezember 2009 - Regierungsvereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Aargau und Solothurn für die Zusammenarbeit im Bildungsraum Nordwestschweiz.
  • Juni 2010 - Landrat beschliesst Beitritt zum HarmoS-Konkordat, zum Konkordat Sonderpädagogik und zum Bildungsraum Nordwestschweiz
  • September 2010 - Baselbieter Bevölkerung stimmt Beitritt zum HarmoS-Konkordat, zum Konkordat Sonderpädagogik und zum Bildungsraum Nordwestschweiz zu
  • Oktober 2010 - Die Erarbeitung des Lehrplans 21 startet
  • Januar 2011 - Das Projektdesign Bildungsharmonisierung BL ist erstellt
  • Februar 2011 - Workshops zur Information und zur Beteiligung der Anspruchsgruppen finden statt
  • März 2011 - Bildungsrat beschliesst Einführung des Frühen Sprachenlernens auf das Schuljahr 12/13
  • Herbst 2011 - Weiterbildung Lehrerinnen und Lehrer für Französischunterricht ab 3. Klasse
  • August 2012 - Zum ersten Mal: Französischunterricht in den 3. Klassen
  • August 2012 - Zum ersten Mal: Der Kindergartenbesuch dauert 2 Jahre
  • August 2013 - Umsetzung der Integrativen Schule
  • August 2014 - Zum ersten Mal: Englischunterricht in den 5. Klassen
  • August 2014 - Zum ersten Mal: Das Gymnasium dauert 4 Jahre
  • August 2014 - Der neue Lehrplan 21 ist fertig gestellt und liegt vor. Er wird auf das Schuljahr 15/16 eingeführt
  • August 2015 - Zum ersten Mal: Die 6. Klasse findet in der Primarschule statt
  • August 2015 - Zum ersten Mal: Der neue Lehrplan 21 wird eingeführt
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Was verändert sich?
Mit dem Lehrplan 21 werden die Ziele der Volksschule in allen deutsch- und mehrsprachigen Kantonen harmonisiert. 

 
Chancen:

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Der Lehrplan 21 erleichtert die Mobilität von Familien mit schulpflichtigen Kindern sowie Lehrpersonen.

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Der Lehrplan 21 ermöglicht, dass die in den Kantonen anstehenden Lehrplanarbeiten gemeinsam, breit abgestützt und kostengünstig angegangen werden.

 

Alle 21 Kantone der deutsch- und mehrsprachigen Schweiz arbeiten seit Herbst 2010 gemeinsam am «Lehrplan 21». Es wird der erste gemeinsame und derart breit abgestützte Lehrplan sein. Die Kantone setzen sich einheitliche Bildungsziele für die Volksschule, vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe I. Sie definieren, was die Schülerinnen und Schüler in bestimmten Fachbereichen auf verschiedenen Stufen wissen und können müssen. Mit dem Lehrplan 21 erfüllen die Kantone den Artikel 62 der Bundesverfassung. Dieser verpflichtet sie, die Ziele der Bildungsstufen zu harmonisieren. Alle Kantone können den Lehrplan 21 einführen, unabhängig davon, ob sie dem HarmoS-Konkordat beigetreten sind.
 
In der Konferenz sind neunzig Expertinnen und Experten vertreten, es sind Lehrpersonen aus der Schulpraxis und Fachdidaktiker/innen. In Klausuren erarbeiten sie die Fachbereiche Sprachen, Mathematik, Natur, Mensch, Gesellschaft, Gestalten, Musik, Bewegung und Sport.
 
Gemeinsames Vorgehen in der Nordwestschweiz
 
Voraussichtlich im Frühling 2014 wird der Lehrplan 21 den Kantonen zur Einführung übergeben. Die vier Kantone des Bildungsraums Nordwestschweiz - Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Aargau und Solothurn - sehen gemeinsam vor, den Lehrplan 21 auf das Schuljahr 2015/16 in der Primarschule und 2016/17 in der Sekundarschule einzuführen. Dabei gehen die vier Kantone noch einen Schritt weiter und nutzen diesen Zeitpunkt, um die Unterrichtsqualität an ihren Schulen zu verbessern. Basierend auf dem Lehrplan 21, planen sie zusammen die Aus- und Fortbildung ihrer Lehrpersonen und Schulleitungen. Darüber hinaus entwickeln sie neue Lehrmittel. Das Ziel, das sie mit vereinten Kräften erreichen wollen, lautet: Die allermeisten Jugendlichen sollen am Ende der obligatorischen Schulzeit über grundlegende, erweiterte oder hohe Kompetenzen verfügen. Mindestens 95 Prozent von ihnen sollen anschliessend einen Abschluss der Sekundarstufe II (Gymnasium, Berufslehre, Berufs- oder Fachmatur) erwerben können.
 
Stundentafeln mit Basel-Stadt
 
Aus dem Lehrplan 21 leitet in einem ersten Schritt jeder Kanton seine Stundentafeln für die verschiedenen Schulstufen ab, d.h. er legt fest, wie viele Lektionen einem Schulfach pro Woche zugeteilt werden. Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt gestalten ihre Stundentafeln weitgehend identisch.
 

Mandatsleitung «Lehrplan 21»:

Frédéric Voisard,

Leiter, Vertretung BR NWCH

061 552 62 11, frederic.voisardbl.ch


Andi Weiss,

Koordination Projektteam Volksschule,

Vertretung D-EDK Begleitgruppe

061 552 59 92, andreas.weissbl.ch

 

Mehr zum Thema:
BRNW - Gemeinsam zum Lehrplan 21 (18. März 2010) 
Lehrplan 21 (11. Mai 2011)
Bildungsraum Nordwestschweiz (11. Mai 2011)