Landwirtschaftlicher Gewässerschutz

Unser Kulturland soll so landwirtschaftlich bewirtschaftet werden, dass die erzeugten Nahrungs- und Futtermittel eine gute Qualität aufweisen und dass Gewässer und Trinkwasser nicht belastet werden.
 
Auf Landwirtschaftbetrieben mit Nutztieren fallen flüssige und feste Hofdünger (Gülle, Silosaft und Mist) an. Sie sind als Pflanzennährstoff zu verwerten. Dies soll dann erfolgen, wenn Pflanzen Stickstoff und Phosphor aufnehmen können. Bei schneebedeckten, gefrorenen, wassergesättigten oder ausgetrockneten Böden ist der Einsatz flüssiger Hofdünger nicht gestattet. Aus diesen Gründen ist auf den Betrieben für dichte und ausreichend grosse Lagereinrichtungen für Gülle und Mist zu sorgen.
 
Zusammen mit den Landwirten und Landwirtinnen und dem Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain sorgt das AUE dafür, dass die wertvollen Hofdünger und Pflanzenschutzmittel zu den Pflanzen gelangen und Grundwasser und Gewässer nicht verunreinigen.
 
Themen des landwirtschaftlichen Gewässerschutzes:
- Hofdüngeranlagen (Volumennachweis, Bau und periodische Kontrolle)
- Hofdüngeraustrag (Verbote, Einschränkungen, Notfallmeldung)
- Abschwemmungen und Auswaschungen von Nährstoffen und Pestiziden

Adresse

Amt für Umweltschutz und Energie

Rheinstrasse 29

Postfach

4410 Liestal

 

Tel. 061 552 55 05

Fax 061 552 69 84

aue.umweltbl.ch

 

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